Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 330
b) Rechtliche Grundlagen
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Eine Auswechslung des Pflichtverteidigers ist zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen.[95] Nach überwiegender Ansicht[96] kann der „neue“ Pflichtverteidiger in diesem Zusammenhang wirksam auf Gebühren verzichten. § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO steht einem solchen Verzicht nicht entgegen.[97] Ein einvernehmlicher Wechsel des Pflichtverteidigers kann bei Vorlage dieser Voraussetzungen auch während der laufenden Hauptverhandlung erfolgen.[98] Wurde der Pflichtverteidiger bestellt, ohne dass dem Beschuldigten ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, einen Rechtsanwalt zu bezeichnen, ist die Bestellung in jedem Fall aufzuheben und der nunmehr benannte Rechtsanwalt beizuordnen.[99]