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a) Typischer Sachverhalt

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Die Staatsanwaltschaft hat gegen mehrere Beschuldigte Anklage zum Landgericht erhoben. Die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer soll auf mindestens zehn Tage terminiert werden. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens teilt der Vorsitzende den Verteidigern die Terminsplanung mit und bittet darum, eventuelle Terminskollisionen mitzuteilen. Rechtsanwalt R, der als Wahlverteidiger den Angeklagten A vertritt, ist an drei Tagen verhindert. Rechtsanwältin S, mit der R bereits mehrfach gemeinsame Verteidigungen geführt hat, erklärt sich auf Anfrage des R bereit dazu, bei den drei Terminen als Pflichtverteidigerin die Verteidigung des A zu übernehmen. A ist damit einverstanden.

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