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A. Einführung

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Bei jeder M&A-Transaktion, also einer Fusion zweier Unternehmen oder dem Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder des Vermögens eines Unternehmens, stellt sich die Frage, ob die Transaktion in den Anwendungsbereich fusionskontrollrechtlicher Vorschriften fällt und infolgedessen der Anmeldung bei einer oder mehrere Kartellbehörden bedarf. Ist dies der Fall, so hängt die tatsächliche Umsetzung des geplanten Vorhabens letztendlich davon ab, ob die zuständigen Behörden das Vorhaben freigeben oder untersagen werden. Aus diesem Grund sollten fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten bereits frühzeitig, möglichst vor dem Beginn der Vertragsverhandlungen und unter Umständen auch vor der Due Diligence, geprüft und eine kartellrechtliche Realisierbarkeitsanalyse vorgenommen werden. Erfolgt diese bereits in einer frühen Planungsphase, können wettbewerbliche Probleme möglicherweise durch eine Umstrukturierung des Vorhabens umgangen werden, etwa indem bestimmte Unternehmensteile oder Tochtergesellschaften gar nicht erst erworben werden. Darüber hinaus ist es für den Verkäufer von erheblicher Bedeutung, ob er den Kaufpreis in zeitlicher Nähe zum Vertragsschluss erhält oder möglicherweise erst nach einem mehrmonatigen kostenintensiven Fusionskontrollverfahren. Der Käufer wiederum muss bei seinen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen berücksichtigen, ob und in welchem Umfang er gegenüber der Kartellbehörde untersagungsabwendende Zusagen abgeben und z.B. kritische Geschäftsbereiche veräußern kann. Schließlich ist bei jeder anmeldepflichtigen M&A-Transaktion darauf zu achten, dass es im Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Signing) und Vollzug (Closing) nicht zu einem Verstoß gegen das Vollzugsverbot kommt, in dem der Zusammenschluss ganz oder zum Teil bereits verwirklicht wird.

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Im Folgenden sollen die Grundzüge der europäischen und der deutschen Fusionskontrolle dargestellt werden, die die kartellrechtliche Realisierungsmöglichkeit einer M&A-Transaktion beeinflussen können. Dabei wird zunächst die Fusionskontrolle in der Europäischen Union behandelt, da diese Vorrang vor den nationalen Fusionskontrollregime in den Mitgliedstaaten hat. Im Anschluss daran wird auf die deutsche Fusionskontrolle eingegangen. Sind die beteiligten Unternehmen in mehreren Staaten wirtschaftlich tätig, müssen zusätzlich zu den Regeln der deutschen und der europäischen Fusionskontrolle auch die jeweiligen nationalen Wettbewerbsordnungen beachtet werden. Eine Darstellung der gesetzlichen Regelungen zur Fusionskontrolle innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist jedoch im Rahmen dieses Handbuchs nicht möglich.[1] Grundsätzlich gilt, dass bei einer Unternehmenstransaktion stets die Anwendbarkeit des Kartellrechts derjenigen Länder geprüft werden sollte, in denen die Transaktion Auswirkungen auf den Wettbewerb haben kann. Nach einer Faustregel ist dies i.d.R. dann der Fall, wenn die beteiligten Unternehmen Umsätze in den entsprechenden Ländern erwirtschaften, ohne dass es erforderlich ist, dass sie dort auch eine Niederlassung unterhalten oder über Tochtergesellschaften tätig sind.

Kartell Compliance

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