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Bundespolizei (BPol)

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Die BPol entstand durch die Übertragung der Aufgaben der Bahn-, Luftverkehrs- und Seepolizei auf den Bundesgrenzschutz, nachdem dessen namensgebende Tätigkeit durch den Wegfall der regelmäßigen Grenzkontrollen infolge der Schengener Verträge erheblich reduziert worden war. Die BPol ist seither eine Polizeibehörde, die sowohl strafverfolgende wie gefahrenabwehrende Aufgaben hat. Darüber hinaus soll sie auf Anforderung andere Bundesbehörden und die Länderpolizeien unterstützen. Zudem kann sie im Ausland sowie im Not- und Katastrophenfall eingesetzt werden (Peilert/Kösling 2008).

Die strafverfolgende Tätigkeit der BPol ist auf Delikte mit Grenzbezug (z.B. rechtswidriger Grenzübertritt) oder auf Delikte in ihrem räumlichen Zuständigkeitsbereich beschränkt. Besonders bedeutsam ist hier die Strafverfolgung »auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes« (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG), denn dieses »Gebiet« umfasst nicht nur Züge und Gleise, sondern auch Bahnhöfe und teilweise Bahnhofsvorplätze, so dass die Bundespolizei Zuständigkeitsinseln in allen größeren Städten Deutschlands hat.

Die gefahrenabwehrenden Aufgaben sind in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen geregelt. So nimmt die BPol als Grenzschutz »im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 Kilometern die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenze beeinträchtigen«, wahr (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 BPolG). Sie hat auf dem »Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren« (§ 3 Abs. 1); den »Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs« hat sie zu gewährleisten (§ 4); außerdem schützt sie die Verfassungsorgane des Bundes (§ 5) und wird auf See tätig (§ 6).

Für die Polizeien des Bundes gelten dieselben rechtsstaatlichen Standards wie für die Polizeien der Bundesländer: Aus der Aufgabe folgen keine (in Rechte eingreifenden) Befugnisse. Polizeiliche Handlungen (Maßnahmen) mit Eingriffscharakter bedürfen einer speziellen gesetzlichen Grundlage, in der die Maßnahme selbst und ihre Einsatzvoraussetzungen hinreichend genau formuliert sind. Durch die Zuständigkeit im Flugverkehr und in Bahnen und Bahnhöfen, durch die Kontrollen im 30-Kilometer-Grenzbereich der Außengrenzen und durch die Unterstützungseinsätze im Innern tritt die Bundespolizei vergleichsweise häufig im Alltag in Erscheinung.

Im Jahr 2020 waren bei der Bundespolizei 51.315 Personen beschäftigt; davon waren 42.858 VollzugsbeamtInnen (Bundespolizei 2020).

Soziale Arbeit und Polizei

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