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Hellfeld und Dunkelfeld

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In der Diskussion über Kriminalität spielen die Begriffe »Hellfeld« und »Dunkelfeld« eine prominente Rolle. Als »Hellfeld« wird jener Ausschnitt kriminalisierter Handlungen bezeichnet, die vom Strafverfolgungssystem – namentlich der Polizei – wahrgenommen werden. Nimmt man den durch die primäre Kriminalisierung geschaffenen Raum als Bezugsgröße, so ergibt sich das Dunkelfeld aus den mit Strafe bedrohten Handlungen, die von den Ermittlungsbehörden nicht erfasst werden. Aus den o. g. Gründen ist das Verhältnis von Hell- und Dunkelfeld je nach Delikt unterschiedlich. Bei Delikten mit persönlichen Opfern oder mit großer Sichtbarkeit ist das Dunkelfeld kleiner, bei solchen ohne direktes Opfer mit geringer Wahrnehmbarkeit ist es größer. Darüber hinaus verändern sich die Relationen abhängig von der Verfolgungsintensität, den gesellschaftlichen Einstellungen, der Sensibilität in der Bevölkerung, der Erreichbarkeit und den Antworten des Strafverfolgungssystems und der öffentlichen Thematisierung.

Auskunft über das ›wirkliche‹ Kriminalitätsgeschehen zu geben, verspricht die »Dunkelfeldforschung«. Dabei bildet die primäre Kriminalisierung den Bezugsrahmen. Die Standardmethode der Dunkelfeldforschung ist die Befragung: Nach unterschiedlichen Kriterien definierte Gruppen von Menschen werden danach befragt, ob sie in einem bestimmten Zeitraum TäterIn, Opfer oder ZeugIn einer (und welcher) strafbaren Handlung waren. Aus den deliktsbezogenen Anzeigen und den Angaben aus den Befragungen lassen sich Hinweise auf das Dunkelfeld gewinnen.

Neben Interviews gibt es auch Versuche, über anderen Systeme Hinweise auf den Umfang ›wirklicher‹ Kriminalität zu gewinnen. Ein Beispiel ist die Auswertung der Meldungen bei Berufsgenossenschaften und der Gewalt an Schulen (s. zur Dunkelfeldforschung insgesamt: Heinz 2019, S. 315–348).

Soziale Arbeit und Polizei

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