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1.3.1 Institutionelle Verschiebungen

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Die Basis des institutionellen Arrangements bildet der Umstand, dass Polizei in Deutschland im Grundsatz Länderangelegenheit ist. Das bedeutet, dass die Kommunen keinen rechtlich-politischen Einfluss auf die Polizei in ihrer Gemeinde haben. Zudem haben die Organisationsreformen zu immer größeren polizeilichen Basiseinheiten, zu einem ›Rückzug‹ aus der Fläche – im Sinne unmittelbarer Erreichbarkeit – geführt.

Die Diskrepanz zwischen Polizei-Politik als Landespolitik und lokalen Sicherheitsbedürfnissen sowie die ›Alltagsferne‹ spezialisierter Polizeiarbeit hat zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. In einigen Bundesländern sind verschiedene Formen niedrig qualifizierter, eher auf Sicherheitssorgen und Ordnungsbeeinträchtigungen ausgerichteter »Polizeiarbeit« entstanden. Diese sind entweder formal als Polizeien mit verringerten Zuständigkeiten und Befugnissen eingerichtet oder binden BürgerInnen in die Polizeiarbeit ein. Die zweite Reaktion besteht und bestand darin, dass in den Kommunen selbst (wieder stärker) eigene Vollzugsdienste eingerichtet werden, die Ordnungswidrigkeiten verfolgen und durch ihre sichtbare Präsenz im öffentlichen Raum für mehr Sicherheit sorgen sollen.

Im Ergebnis bedeuten diese Veränderungen, dass es je nach lokaler Konstellation mehrere, sehr unterschiedliche Institutionen gibt, die mit der Gewährleistung von Sicherheit befasst sind. Die staatliche Polizei ist fraglos weiterhin die wichtigste dieser Instanzen, aber sie wird ›begleitet‹ von anderen Einrichtungen, die in lokalen Kontexten mit spezifischen Aufgaben betreut sind.

Soziale Arbeit und Polizei

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