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Laien-Polizeien, Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften

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Seit den 1990er Jahren sind in den Bundesländern verschiedene Einrichtungen und Institutionen geschaffen worden, die die Polizeien auf der lokalen Ebene ›umgeben‹. In einigen Ländern bestehen unterschiedliche Formationen, in denen Nicht-PolizistInnen quasi-polizeiliche Tätigkeiten unter polizeilicher Leitung einnehmen: Der »Freiwilligen Polizeidienst« (Baden-Württemberg, seit 1963), die »Sicherheitspartner« (Brandenburg), die »Sicherheitswacht« (Bayern, Sachsen) und der »Freiwillige Polizeidienst« (Hessen). Diese Freiwilligen-Polizeien sind mit wenig eingriffsintensiven Befugnissen ausgestattet, laufen uniformiert (oder mit sichtbarem Erkennungszeichen) Streife, sollen durch gezeigte Präsenz für mehr Sicherheit(sgefühl) sorgen, sind mit Hilfsmitteln ausgestattet, aber allenfalls mit Pfefferspray bewaffnet.

Auf der institutionellen Ebene wurden seit den 1990er Jahren »Ordnungs-« und »Sicherheitspartnerschaften« gebildet. Dabei handelt es sich um Zusammenschlüsse unterschiedlicher Behörden, Verbände, Institutionen, Wirtschaftsunternehmen und BürgerInnen, die sich in vertraglicher Form verpflichten, gemeinsam zur Aufrechterhaltung der »öffentlichen Ordnung« beizutragen. Die Polizei soll gemeinsam mit den Beteiligten »Präventionskonzepte und Repressionsmaßnahmen erarbeiten, die jeder im Rahmen seiner Aufgaben und Kompetenzen umsetzt« (Schümchen 2016, S. 207). Derartige Vereinbarungen sind heute weit verbreitet.

Soziale Arbeit und Polizei

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