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Der Zoll

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In den letzten Jahren ist eine dritte Behörde des Bundes stärker als Polizeibehörde in Erscheinung getreten: der Zoll. Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde ist nach der Abgabenordnung (AO) zuständig für die Erhebung von Zöllen und Bundessteuern. Nach dem Zollverwaltungsgesetz obliegt ihr die zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Waren- und Bargeldverkehrs. Für die polizeiliche Bedeutung des Zolls im Inneren ist neben der Bekämpfung der »Geldwäsche« (das Überführen von illegal erlangten Geldwerten in den legalen Wirtschaftskreislauf) vor allem seine Zuständigkeit für die Aufdeckung und Verfolgung von »Schwarzarbeit« von Bedeutung. Die Kontrolle der Schwarzarbeit wird organisatorisch seit 2004 durch die »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« (FKS) wahrgenommen. 2019 waren in der FKS 6.700 BeamtInnen beschäftigt; im Jahr 2018 kontrollierte der Zoll fast 43.000 Betriebe – vor allem in der Baubranche, aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe. Häufig werden die Razzien und Durchsuchungen gemeinsam mit der Landes- oder Bundespolizei durchgeführt. 2019 wurden die Aufgaben der FKS auf die Anbahnung illegaler Beschäftigung und den betrügerischen Bezug von Kindergeld durch EU-BürgerInnen erweitert (s. Töpfer 2019).

Soziale Arbeit und Polizei

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