Читать книгу Leasing im Steuerrecht - Norbert Tonner - Страница 81

f) Bedeutung des typischen Geschehensablaufs

Оглавление

23

Bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern nach den Grundsätzen über das wirtschaftliche Eigentum ist vom typischen Geschehensablauf auszugehen. Außergewöhnliche Geschehensabläufe dürfen deshalb nicht berücksichtigt werden. Als außergewöhnlich müssen u.E. auch nach dem Vertrag mögliche Entscheidungen der Beteiligten außer Betracht bleiben, die wirtschaftlich unvernünftig wären. Für das Finanzierungs-Leasing ergibt sich hieraus insbesondere Folgendes:

Leasing im Steuerrecht

Подняться наверх