Читать книгу Leasing im Steuerrecht - Norbert Tonner - Страница 82

aa) Vertragserfüllung durch den Leasingnehmer

Оглавление

24

Von einer Vertragserfüllung durch den Leasingnehmer ist auszugehen. So hat der BFH im Leasingurteil vom 26.1.1970[16] ausgeführt:

„Es kann deshalb gegen das wirtschaftliche Eigentum des Leasingnehmers nicht eingewendet werden, dass der Leasinggeber bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit oder im Falle des Konkurses des Leasingnehmers den Leasinggegenstand herausverlangen könne und sich hierin sehr deutlich eine Einwirkungsmöglichkeit auf das Leasingobjekt zeige. Denn wie beim Sicherungseigentum vom typischen Verlauf ausgegangen wird, dass nämlich der Sicherungsnehmer den zugrunde liegenden obligatorischen Vertrag einhält und daher nach wie vor wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, so ist auch beim Leasingvertrag davon auszugehen, dass der Vertrag im Normalfalle wie vorgesehen abgewickelt wird.“

Leasing im Steuerrecht

Подняться наверх