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2.3 Antike
ОглавлениеDie klassische Antike umfasst einen Zeitraum von knapp 2 Jahrtausenden – von ca. 1200 v. Chr. bis 600 n. Chr. Da es nicht Inhalt dieses Buches sein kann, diesen Zeitraum erschöpfend zu beleuchten, werden wir uns im nachfolgenden auf einige wenige Highlights, also die in der Bibel beschriebene Epoche, das alte Griechenland und Rom beschränken.
Bibel
Informieren wir uns erst einmal im Buch der Bücher über das Verhältnis von Mann und Frau in biblischen Zeiten: Nun war es damals bei weitem nicht so trostlos, wie mann zunächst annehmen konnte: Die Regeln waren nur anders und wer sich damit arrangierte und es sich vor allem leisten konnte, lebte dabei nicht so schlecht.
So konnte mann sich – zumindest noch zu alttestamentarischen Zeiten - mehrere Frauen zulegen. Rekordhalter war König Salomon, der es auf erstaunliche siebenhundert Weiber und zusätzlich noch dreihundert Kebsweiber [1Kö 11,3] gebracht haben soll. Ein gewisser Rehabeam kam immerhin auf achtzehn Weiber und sechzig Kebsweiber [2Chr 11,21] und ein Herr Abia noch auf vierzehn Weiber [2Chr 13,21]
Kebsweiber – also Nebenfrauen oder schon etwas abwertend klingend Maitressen - waren zu Zeiten des Alten Testaments offenbar keine Seltenheit und werden zumindest des Öfteren in der Bibel erwähnt. Der aus dieser Liaison entstandene Nachwuchs wurde Kegel genannt. Daher stammt übrigens auch der Ausdruck „Mit Kind und Kegel“.
Auch die Scheidungsformalitäten waren zu Zeiten Moses noch einfach zu regeln: „Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen um etwa einer Unlust willen, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen.“ [5Mo 24,1] Da sind doch heutzutage die Scheidungsformalitäten um einiges komplizierter!
Und sogar, wenn mann der Holden die Unschuld nahm, kam mann mit ein bisschen Glück noch einigermaßen heil davon: „Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.“ [2Mo 22,16-17] An anderer Stelle nennt Moses dann auch die konkreten finanziellen Konsequenzen: „Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht vertrauet ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und findet sich also, so soll, der sie beschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Sekel[11] Silbers geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.“ [2Mo 22,28-29] Eine nicht unbeträchtliche Summe, bedenkt man, dass der Herr selber Moses höchstpersönlich mitteilte, wie seine Schäfchen zu schätzen seien: Ein Mannsbild zwischen 20 und 60 Jahren mit 50 Silbersekel, ein entsprechend altes Weibsbild 30 und Mannsbild zwischen 5 und 20 Jahren 20 Sekel, während das weibliche Gegenstück nur auf 10 Sekel kam. [3Mo 27,3-5]
Glück oder Pech – je nachdem – konnte man haben, wenn die eigene Verwandtschaft ins Gras biss: „Wenn Brüder beieinander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe nehmen und sie ehelichen.“ [5Mo 25,5] Ein gewisser Onan wollte diesem Gebot nicht nachkommen, um Thamar, die Witwe seines verstorbenen Bruders zum Weibe zu nehmen. Er ließ stattdessen lieber „seinen Samen zur Erde fallen“. Damit wurde er nicht nur vollkommen unschuldig zum Namensgeber für den Akt der Selbstbefriedigung (Onanie), sondern verärgerte auch noch seinen obersten Chef mit entsprechenden Konsequenzen: „Das gefiel dem Herrn übel, das er tat, und tötete ihn auch.“[12] [1Mo 38,10]
Keinen Spaß verstand mann in alttestamentarischer Zeit beim Ehebruch, denn die Strafe war eindeutig: „Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.“ [3Mo 20,10] Diese Aussage war durchaus ernstgemeint, denn sie wird an verschiedenen Stellen der Bibel wiederholt. Und um ganz sicher zu gehen, trichterte der Herr Moses ein Gebot gleich doppelt ein: „Du sollst nicht ehebrechen“ [5Mo 5,18] und kurz darauf „Lass dich nicht gelüsten deines Nächsten Weib.“ [5Mo 5,21]
Schon zu alttestamentarischen Zeiten hatte es nicht nur positive Seiten, mit einem schönen Weib verbandet zu sein. Stammvater Abraham gab sein Weib auf Reisen sicherheitshalber schon einmal als seine Schwester aus, nach dem Motto „Wenn dich nun die Ägypter sehen werden, so werden sie sagen: Das ist sein Weib; und sie werden mich erwürgen und dich behalten. Lieber, sage doch, du seiest meine Schwester, auf daß mir's desto baß gehe um deinetwillen, und meine Seele bei dem Leben bleibe um deinetwillen.“ [1Mo 12,12-13] Dabei handelte es sich für die damalige Zeit offensichtlich um eine durchaus übliche Strategie, denn sein Nachfahre Isaak ging ähnlich vor: „Und wenn die Leute am selben Orte fragten von seinem Weibe, so sprach er: Sie ist meine Schwester. Denn er fürchtete sich zu sagen: Sie ist mein Weib; sie möchten mich erwürgen um Rebekkas willen; denn sie war schön von Angesicht.“ [1Mo 26,7]
Soweit zum Alten Testament. Jesus bevorzugte zwar selber die Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit, war aber ansonsten bemerkenswert liberal und tolerant: „Ich wollte aber lieber, alle Menschen wären, wie ich bin; aber ein jeglicher hat seine eigene Gabe von Gott, einer so, der andere so.“ [1Kor 7,7] Als man ein Weib zu ihm brachte, „im Ehebruch begriffen“ und ihn fragte, ob man sie nun nach altem Recht steinigen sollte, entgegnete er „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“ [Joh 8,7] und rettete damit der untreuen Dame das Leben. Schließlich entließ er die gerade noch einmal davongekommene mit der Ermahnung, künftig etwas tugendhafter zu handeln.
Zur Ehe selber legte er sich nicht eindeutig fest: „Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre. Aber um der Hurerei willen habe ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen Mann. Der Mann leiste dem Weibe die schuldige Freundschaft, desselbigengleichen das Weib dem Manne. Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desselbigengleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, daß ihr zum Fasten und Beten Muße habet; und kommet wiederum zusammen; auf daß euch der Satan nicht versuche um eurer Unkeuschheit willen.“ [1Kor 7,1-5]
Griechenland
Kommen wir zu den alten Griechen: Da ging es offensichtlich deutlich lockerer und lebensfroher zu, wie es sich schon in der griechischen Sagenwelt widerspiegelte: Nehmen wir nur einmal den Götterchef Zeus, der zu denen gehörte, die es am allerschlimmsten trieben. Die Liste seiner Eroberungen ist lang: Durch die griechische Mythologie sind gut 3 Dutzend Vertreterinnen des weiblichen Geschlechts überliefert, mit denen er es trieb: Von Danae, die er als goldener Regen überkam über Europa, der er in Gestalt eines Stieres erschien, bis hin zu Leda, die er als Schwan verführte. Die Liste des daraus entstandenen Nachwuchses ist noch einmal deutlich umfangreicher.
An sexuellen Praktiken dürften wir den alten Griechen wohl kaum etwas voraushaben. Eigentlich waren schon alle Perversionen – sieht man einmal vom Gebrauch moderner Produkte, wie Gasmaske, Handschellen, Latex, Telefon-Sex oder ein Quickie auf der Flugzeugtoilette ab – vorhanden und wurden eifrig praktiziert, von Inzest und Knabenliebe bis zu sexuellen Handlungen mit Tieren.
Schon in der Antike waren Frauen Ursache für Streit und kriegerische Auseinandersetzungen. Bekanntestes Beispiel: Die schöne Helena, deren Entführung den Trojanischen Krieg auslöste. Die beiden großen Erzählungen der Antike, die mit diesem Ereignis verbunden sind, beinhalteten bereits alles, was Männer bis heute interessiert: Ilias, die Geschichte vom Kampf um Troja und damit auch die Geschichte vom Kampf Mann gegen Mann um eine schöne Frau, Ehre und Mut sowie die Odyssee, das große Männer-Abenteuer an sich, welche von Reisen in ferne Länder und den Abenteuern, die es dort zu bestehen gab, berichtete.
In der Odyssee sind die männlichen Urängste vor dem weiblichen Geschlecht beschrieben, und dessen Vertreter entsprechend typisiert: Da gibt es
die Nymphe Kalypso, die Odysseus sieben Jahre lang auf ihrer Insel zurückgehalten hatte,
die Zauberin Kirke (die einige seiner Gefährten in Schweine verwandelt),
die Insel der Sirenen, die mit ihrem betörenden Gesang die Seefahrer auf die Klippen locken
und schließlich seine Frau Penelopiea, die ihm, umschwärmt von Verehrern, 20 Jahre die Treue gehalten hatte und zudem noch während er auf Dienstreise war, um den Trojanern eins mitzugeben, den Haushalt weitergeführt und die gemeinsamen Güter verwaltet hatte.
Bereits in der Antike nahm die Verschönerung mit künstlichen Hilfsmitteln eine wichtige Rolle im weiblichen Alltag ein. Den Begriff Kosmetik haben wir zwar den Griechen zu verdanken (vom altgriechischen kosméo „schmücken“, „anordnen“ abgeleitet), Funde in Spanien und Frankreich lassen aber vermuten, dass sich Frauen bereits in prähistorischer Zeit ihre Gesichter mit roter Farbe bemalten.
Ein erstes Hoch erlebte die Kosmetikbranche dann im alten Ägypten. Lippen und Wangen wurden mit roten Farbstoffen gefärbt und auch die Betonung von Augenbrauen, Augenlidern und Haaren mit Henna, Kajal oder Indigo war beliebt. Zeugnis über den hohen Stand der ägyptischen Kosmetikindustrie liefert bis heute die Kalksteinbüste des gepflegten Anlitzes der Königin Nofretete (14. Jahrhundert v. Chr.). Neben den eigentlichen Kosmetikprodukten, wie duftenden Ölen, Salben und Schminken konnten bereits die Ägypterinnen über die dazugehörige Ausrüstung wie Spiegel, Schminkbehälter, Kämme und Pinzetten verfügen.
Helle Haut galt bei den Frauen im sonnenreichen Griechenland als schick, wie die nicht gerade gesundheitsfördernde Angewohnheit, sich Gesicht und Haut mit weißer Schminke aus giftigem Bleiweiß zu bemalen, vermuten lässt.
Im klassischen Rom wurde bereits eifrig Handel mit Duftstoffen aus Vorderasien und Seife aus Gallien betrieben und germanische Sklavinnen mussten ihre blonden Haare für Perücken opfern. Dem Bedürfnis, in Esels- oder Ziegenmilch zu baden, durften allerdings wohl nur sehr reiche Römerinnen, wie Sabina Poppaea, die zweite Ehefrau des Kaisers Nero (62 - 65 n.Chr.), nachgekommen sein, denn dafür mussten zuvor einige Hunderte von Eseln gemolken werden. Um auch unterwegs nicht auf diesen Luxus verzichten zu müssen, soll die Kaiserin auf Reisen von einer Eselherde begleitet worden sein.
In die Zeit der frühen Antike fällt die wohl gravierendste Veränderung im Verhältnis der Geschlechter – der Übergang vom Mutter- zum Vaterrecht. Im Drama „Orestie" des Aischylos (525 – 456 v. Chr.) wird dieser dramatische Umbruch geschildert. Eine kurze Auffrischung, falls Ihnen der Stoff nicht mehr so ganz geläufig sein sollte: Eine Dame namens Klytaimnestra erschlägt ihren Mann Agamemnon nach dessen Rückkehr aus Troja im Bade (Die Gründe dafür sind nachvollziehbar: Einerseits hatte er die Tochter Iphigenie auf dem Gewissen, andererseits hatte sie sich zwischenzeitlich einen gewissen Aigisthos als Geliebten zugelegt). Ihr Sohn Orestes erschlägt daraufhin aus Rache seine Mutter und deren Liebhaber.
Da Oreste mit dem Muttermord nach altem Recht das schlimmste und unsühnbare Verbrechen begangen hat, wird er daraufhin von den Rachegöttinnen (Eumeniden) verfolgt. Schließlich kommt die Sache vor ein Schiedsgericht, dem die Göttin Athene vorsteht.
Orestes führt zu seiner Verteidigung an, dass Muttern ja immerhin gleich doppelten Schaden angerichtet hatte: „Den Mann erschlug sie und erschlug den Vater mir.“ Worauf die Rachegöttinnen einen Fakt anführen, der heutzutage sicherlich nicht mehr zu einer wesentlichen Strafmilderung führen dürfte: „Sie war dem Mann nicht blutsverwandt, den sie erschlug.“
In die gleiche Bresche schlägt der Gott Apollon, welcher der eigentliche Anstifter für den Muttermord ist, mit einem gleichfalls interessanten Argument:
„Nicht ist die Mutter ihres Kindes Zeugerin,
Sie hegt und trägt den eingesäten Samen nur;
Es zeugt der Vater, aber sie bewahrt das Pfand.“
Göttin Athene – die übrigens durchaus einige männliche Züge trägt, schließlich entsprang sie bei ihrer Geburt in voller Rüstung dem Haupt ihres Vaters Zeus und ist die Göttin des Krieges (und der Weisheit) - schlägt sich hingegen auf Orestes Seite. Da ihre Stimme entscheidend ist, wird Orestes trotz Gleichstands bei der Abstimmung freigesprochen. Den Rachegöttinnen bleibt daraufhin nichts weiter übrig, als ihre Niederlage einzusehen „Darnieder stürzest du die Mächte grauer Zeit.“
Was oberflächlich betrachtet nur nach einem klassisches Drama aussieht, beschreibt in Wahrheit einen Wandel, der unsere Kultur und Alltagsleben bis in die Neuzeit entscheidend bestimmt: Das Vater- hatte über das Mutterrecht gesiegt!
Im Prinzip ließ es sich als alter Grieche ganz gut leben – vorausgesetzt natürlich, mann war ein freier griechischer Bürger mit ausreichender finanzieller Absicherung und nicht etwa ein Sklave, der im Bleibergwerk schuften musste. Schließlich hatten sich die Griechen eine der sinnesfreudigsten Kulturen des klassischen Altertums geschaffen. So stand z.B. der Begriff „Symposium“, den wir heutzutage wohl eher mit nicht enden wollenden langweiligen Reden unterbrochen von Pausen, in denen man pappige Kanapees zu sich nimmt, in Verbindung bringen, ursprünglich für Herrenabende der wohlhabenden Griechen, die nicht selten in wilden Orgien ausarteten. Dies allerdings natürlich nicht mit den eigenen Ehefrauen – die währenddessen sittsam zu Hause zu bleiben hatten, sondern viel mehr mit Prostituierten oder Hetären, eine Art von gebildeten Luxusprostituierten.
Überhaupt, der Besuch von Prostituierten durch verheiratete Männer wurde gesellschaftlich durchaus toleriert. Um 590 v-Chr. soll der athenische Staatsmann und Reformer Solon sogar das erste staatliche Bordell eröffnet haben. Für die Ehefrau war nach der Heirat allerdings nur noch Geschlechtsverkehr mit dem eigenen Mann erlaubt und fremdgehen ihrerseits wurde streng bestraft.
Bekannterweise ist damals ja bereits alles gedacht worden, worüber es wert war, nachzudenken. Und was will mann der Feststellung von Sokrates (468 v.Chr. - 399 v.Chr.) noch hinzufügen, dass eine Frau, ist sie dem Manne erst einmal gleichgestellt, ihm überlegen sein wird.
Ansonsten war die griechische Frau der heutigen, „modernen“ Frau im Prinzip schon in vielem ziemlich ähnlich: Es konnte schon damals für eine Frau Stunden in Anspruch nehmen, sich mit entsprechendem Outfit - Make-up, aufwändiger Frisur, teurem Schmuck und schicken Schuhen - für einen festlichen Anlass herauszuputzen. Beliebt unter Frauen war auch die tägliche Benutzung von kleinen Fläschchen mit parfümiertem Öl. Die Geschichtswissenschaftlerin Ulla Kreilinger stellte fest, dass bereits damals manche Duftstoffe so viel kosteten, dass sie eine Familie in den Ruin treiben konnten. (118 S. 27) Deshalb verwundert es nicht, dass auch die Probleme der damaligen Ehemänner bereits ähnlich gewesen sein dürften, wie in der heutigen Zeit. So hat der Schriftsteller Xenophon (ca. 4. Jahrhundert v. Chr.) die Unterhaltung zwischen einem Ehepaar festgehalten, während der der Ehemann Ischomachos seiner Frau zu vermitteln versucht, dass sie kein Make-Up benutzen soll, da sie eh schon hübsch genug ist: „Sei also sicher, Frau, …, dass auch ich mich weder an der Farbe weißer noch roter Schminke mehr freue als an deiner eigenen [….] so glauben auch die Menschen, dass der reine Körper eines Menschen am angenehmsten sei.“ (119) Wahrscheinlich hatte Ischomachos bei dieser Aussage – nicht anders als ein Ehemann in unserer heutigen Zeit – die exorbitanten Preise für Kosmetikprodukte und damit seine eigenen finanziellen Interessen im Hinterkopf.
Auch Sexentzug als Mittel zur Durchsetzung weiblicher Interessen war bereits bekannt. In der Komödie „Lysistrata“ des Komödienschreibers Aristophanes (~448 - 385 v. Chr.) verbünden sich die Frauen Athens und Spartas gegen ihre gegeneinander kriegführenden Männer und drohen ihnen mit Sexentzug bis zur Beendigung des Krieges. Wen wundert es, dass sich die Männer dem Schwur Lysistratas „Nie soll ein Buhler oder Ehemann hinfort mir nahekommen mit erhobner Lanze“( (120) 1. Akt, 2. Szene) schließlich beugen und miteinander Frieden schließen.
Die Idee ist offensichtlich so zeitlos gut, dass sie bis in die Neuzeit ihre Nachahmerinnen findet: Um eine Wiederholung von Unruhen wie nach den Wahlen im Jahr 2008 zu verhindern, bei denen mehr als 1000 Menschen ums Leben kamen, riefen Frauengruppen in Kenia im Jahr 2009 dazu auf, männliche Politiker durch Sex-Entzug zu einer friedlicheren Politik zu bewegen. Damit der Erfolg des Boykotts nicht durch außerehelichen Verkehr gefährdet werden konnte, sollte in bewundernswerter Weitsicht auch Prostituierten eine Entschädigung gezahlt werden, damit diese sich am Sex-Streik beteiligten. (121)
In Togo forderten im August 2012 Vertreterinnen der Frauengruppe „Let’s Save Togo“ ihre Geschlechtsgenossinnen dazu auf, ihren Männern eine Woche lang Sex zu verweigern, um damit den Sturz des regierenden Präsidenten Faure Gnassingbé zu erzwingen.
Durch die antike Komödie „Lysistrata“ ist uns auch überliefert, dass sich die Griechinnen nicht nur intensiv für Schminken, modische Kleidung und Schuhe interessierten, sondern sich auch bereits intensiv der Pflege ihrer Intimbehaarung widmeten. An mehreren Stellen werden sogar die verwendeten Techniken erwähnt –
Lysistrata: „Wahrlich, o Böoterin, Du hast ein schönes Unterland.“ Kalonike: „Bei'm Himmel, ja, Und Alles rundum ausgerupft ganz säuberlich!“( (120) 1. Akt, 2. Szene)
Und an anderer Stelle nicht weniger deutlich: „Glatt bin ich, obschon bei Jahren; Denn das Buschwerk hab' ich alles an der Lamp' abgesengt.“( (120) 2. Akt, 2. Szene) Und auch, wenn sie sich sexuell nicht richtig betreut wähnten, besaßen die damaligen Griechinnen bereits das notwendige Equipment, um notfalls zur Eigenhilfe zu greifen: „Acht Zoll lang, der uns zur Noth aushülfe – wenn von Leder auch“ ( (120) 1. Akt, 2. Szene]
Die Aufgaben einer griechischen Frau bestanden neben den ehelichen Pflichten in der Nachwuchssicherung und Betreuung des Haushaltes. Nur das Einkaufen konnte, zumindest in den wohlhabenden Familien, an den Mann delegiert werden, da es sich für eine Frau nicht unbedingt schickte, sich auf der Agora, dem damaligen Markt, auf dem es nicht immer besonders gesittet zuging, zu zeigen.
Frauen wurden jung – oft bereits kurz nach Einsetzen der Menstruation - verheiratet, die Männer hingegen waren bei der Eheschließung oft doppelt so alt. Durch diesen erheblichen Altersunterschied sollte auch abgesichert werden, dass der Mann das Sagen im Haus behielt. (118 S. 59)
Bei Kinderlosigkeit oder Untreue der Frau konnte der Mann sich relativ einfach scheiden lassen. Die Ehefrau hingegen musste beim Archon, dem höchsten Beamten der Stadt persönlich einen Scheidungsantrag vorlegen. Davon konnte sie aber durch ihren Mann – notfalls auch unter Anwendung körperlicher Gewalt - ganz legal abgehalten werden.
Das oben gesagte traf hauptsächlich auf die Athener zu. Nun war das alte Griechenland eher ein loser Verband verschiedener Stadtstaaten. Im alten Sparta, nach Athen wohl am bekanntesten, sah die Situation wesentlich anders aus. Da das gesamte gesellschaftliche Leben stark militärisch ausgerichtet war, war auch die Rolle der Frau eine ganz andere. Sie konnten mit mehreren Männern verheiratet sein und von diesen Kinder haben – das Militär brauchte schließlich ständig Nachschub an Kriegern. Deshalb gab es sogar einen Zwang zur Ehe. Da sie oft Haus und Hof bewirtschaften mussten, während sich die Männer in kriegerischen Auseinandersetzungen befanden, besaßen die spartanischen Frauen ein hohes Maß an Verantwortung und Selbstständigkeit und galten deshalb schon in der Antike als selbstbewusst.
Rom
Das römische Reich umfasst einen Zeitraum von gut einem Jahrtausend, vom
6. Jahrhundert v. Chr. bis etwa zum 6. Jahrhundert n. Chr., von der Königszeit über die Republik bis zur Kaiserzeit. Verständlich, dass für einen solchen Zeitraum kein einheitliches Bild der Stellung der Frau und des Verhältnisses der Geschlechter untereinander aufgezeigt werden kann. Hinzu kommt, dass sich je nach sozialer Stellung – vom Sklaven bis zum Mitglied der Oberschicht die Rechte und Pflichten wesentlich unterschieden und die vorhandenen antiken Quellen meistens nur die Lebensumstände der römischen Oberschicht beschreiben.
Neben anderen zivilisatorischen Errungenschaften haben wir den Römern auch das schöne Wort „Emanzipation“ zu verdanken. Allerdings fehlte damals diesem Wort noch der feministische Beigeschmack, denn es handelte sich um einen eher feierlichen Akt (lat. „emancipare“), bei dem ein Sklave oder erwachsener Sohn aus dem „mancipium“ (feierliche Eigentumserwerbung durch Handauflegen) in die Eigenständigkeit entlassen wurde. Verglichen mit den Frauen im alten Griechenland oder Jahrhunderte später im Mittelalter waren die Römerinnen allerdings auch im heutigen Sinne schon einigermaßen „emanzipiert“. So ist in antiken Quellen davon die Rede, dass Mädchen zumindest ab der späten republikanischen Zeit öffentliche Grundschulen besuchten, in denen Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt wurde. Offensichtlich konnten recht viele Frauen, auch aus den niedrigeren Schichten, lesen und schreiben, wie die Frau des Fleischers auf einem Relief, das zeigt, wie sie die Abrechnung für das Geschäft macht, während ihr Mann damit beschäftigt ist, das Fleisch zu zerteilen.
Richtiges gesellschaftliches Ansehen erhielten Frauen aber erst in ihrer Rolle als Mutter und Hausherrin („mater familias“), in der sie am öffentlichen Leben teilnahmen und ihren Mann zu Festen und kulturellen Veranstaltungen begleiteten. Allerdings gab es gewisse Einschränkungen: Frauen durften sich nicht politisch betätigen, allein keine Anklage erheben und nur dann frei über ihr Vermögen verfügen, wenn sie mindestens drei Kinder hatten, ansonsten brauchten sie einen Vormund.
Die Ehe war oft nur ein Zweckbündnis um Vermögen und Macht der Familie zu erhalten und zu mehren. Verlobungen fanden deshalb oft schon im Kindesalter statt. Aber dies schloss gegenseitige Zuneigung durchaus nicht aus. „Eine Ehe auf Dauer schliesst das Herz, nicht der Körper“ erkannte der römische Autor Publilius Syrus und auch Inschriften auf Grabsteinen deuten darauf hin, dass hin und wieder durchaus auch Liebe und gegenseitige Zuneigung im Spiel waren oder sich zumindest im Laufe der Zeit entwickelten.
In der Frühzeit Roms war zunächst die Manusehe (manus = Hand) üblich, bei der die Frau aus der Hand ihres Vaters in die ihres Ehemannes überging. Eine Scheidung war für die Ehefrau praktisch unmöglich und die Mitgift gehörte dauerhaft ihrem Ehemann. Männer konnten sich scheiden lassen, Voraussetzung dafür waren aber Ehebruch oder Unfruchtbarkeit der Frau.
Aber bereits in der römischen Republik setzte sich mehr und mehr die „manus-freie“ Ehe durch, welche die Rechte der Frau stärkte und die römische Frau weniger von ihrem Ehemann als vielmehr von ihrem Vater abhängig machte. Dabei ging es ihr allerdings auch nicht schlechter als ihrem Ehegatten. Auch er stand solange unter der Fuchtel seines eigenen Vaters („patria potestas“), bis dieser starb oder ihn „emanzipierte“, denn in der römischen Familie herrschte unangefochten das älteste männliche Familienmitglied, der pater familias.
Mit der „freien Ehe“ stieg besonders in der Kaiserzeit die Zahl der Scheidungen spürbar an. Die Initiative dazu ging schon damals oft von der Frau aus. Da ihre Mitgift auch im Falle einer Scheidung ihr Eigentum blieb, war sie von ihrem Mann weitgehend wirtschaftlich unabhängig. Sie konnte sich jederzeit scheiden lassen, indem sie mit ihrem Besitz das Haus verließ. Dabei kam es offenbar zu einigen Auswüchsen, der Satiriker Juvenal lästerte deshalb: „Also beherrscht sie den Mann; doch bald verlässet sie dies Reich wieder und wechselt das Haus, und verbraucht Brautschleier; und weiter fliegt sie, und suchet die Spur des verschmäheten Bettes von neuem. … So gibt's acht Ehegemahle in fünf Herbsten.“( (122) VI 137)
Ebenso unkompliziert konnte sich natürlich auch der Mann durch Aussprechen der gebräuchlichen Scheidungsformeln „Du magst deine Sachen für dich behalten“ oder „Du magst deine Sachen mit dir nehmen.“( (123) 24,2,2) von seiner Frau trennen.
Aber auch das Bedürfnis, überhaupt eine Familie zu gründen und Nachwuchs zu zeugen, war nicht überall besonders ausgeprägt. Dankbar wurden deshalb einfache Formen der Verhütung wie mit Öl oder Honig bestrichene Diaphragmen verwendet. Auch Abreibungen waren bereits möglich, aber mit einem erheblichen gesundheitlichen Risiko für die Frau verbunden und endeten für sie häufig tödlich. Deshalb wurden unerwünschte Kinder, vor allem Mädchen, nach der Geburt einfach ausgesetzt oder getötet. Als Folge war die Geburtenrate in Rom so niedrig, dass sich Kaiser Augustus (63 v. Chr.- 14 n. Chr.) bemüßigt fühlte, Gesetze zu ihrer Steigerung zu erlassen. Laut seinem Wunsch sollte eine Frau mit 20 Jahren Mutter sein, er ließ die Strafen für Ehebruch verschärfen und führte eine allgemeine Ehe-Pflicht ein.
Geregelt war im alten Rom bereits alles Wesentliche bis ins Detail, was die Rechte von Mann und Frau und ihr Verhältnis untereinander betraf. Einzelne Passagen des römischen Rechts klingen auch nach zweitausend Jahren noch erstaunlich modern, kein Wunder also, dass es bis heute Bestandteil der universitären Juristenausbildung ist und seine Einflüsse bis in unser heutiges Bürgerliches Gesetzbuch nachzuweisen sind:
Verlöbnis: „Verlöbnis heißt die auf die Anfrage des einen von seiten des anderen erfolgte Zusage einer künftigen Ehe.“( (123) 23,1,1)
Eheschließung: „Die Ehe ist die Verbindung eines Mannes und eines Weibes und eine Vereinigung für das ganze Leben, eine Gemeinschaft göttlichen und menschlichen Rechts.“( (123) 23,2,1) „Eine Eheschließung kann nicht stattfinden, wenn nicht alle einwilligen, d.h. die, welche sich vereinigen, und die, in deren Gewalt sie sich befinden.“ ( (123) 23,2,2)
Schenkungen zwischen Eheleuten: „Es ist bei uns Gewohnheitsrecht, dass Schenkungen zwischen einem Mann und seiner Ehefrau nicht gelten. Dies ist aber festgelegt worden, damit sie sich nicht in ihrer gegenseitigen Liebe beraubten, indem sie bei ihren Schenkungen nicht das gehörige Maß einhielten, sondern von verschwenderischer Willfährigkeit gegeneinander wären.“ ( (123) 24,1,1)
Scheidung und Verstoßung: „Die Ehe wird getrennt durch Scheidung, Tod, Gefangenschaft, oder wenn eine andere Sklaverei einen von beiden Ehegatten betrifft.“ ( (123) 24,2,1)
Mit der „freien Ehe“ wurde auch die Gütertrennung eingeführt: „Die Frage der Mitgift ist immer und überall besonders wichtig. Es ist nämlich auch im öffentlichen Interesse, dass die Mitgift den Frauen erhalten bleibt, da es, wenn es darum geht, Nachkommen zu erzeugen und den Staat mit Kindern zu versorgen, äußerst notwendig ist, dass die Frauen eine Mitgift haben.“ ( (123) 24,3,1)
Da Töchter erbrechtlich mit Söhnen im Wesentlichen gleichgestellt waren, verfügten viele Frauen nach dem Tode ihres Vaters über nicht unbeträchtliche Vermögen.
Ein wesentlicher Vorteil dieses Ehe-Modells bestand für die Frauen darin, dass eine mögliche Scheidung auch von ihnen ausgehen konnte, wovon sie auch regen Gebrauch machten.
Selbst das Aufsetzen eines Ehevertrages war nicht unüblich, in dem die Mitgift, aber auch schon Klauseln für den Fall des Scheiterns der Ehe vereinbart wurden.
Bis zum Zugewinnausgleich reichte die Emanzipation allerdings noch nicht: „Die Billigkeit erfordert es, dass der Nutzen der Mitgift dem Manne gehören muß. Da er nämlich die Lasten der Ehe trägt, so ist es billig, dass er auch den Nutzen empfängt“ ( (123) 23,3,7)
Auch Fragen der Gleichberechtigung fanden bereits ihren juristischen Niederschlag: „Man bezweifelt nicht, dass unter der Benennung ‚Mensch’ sowohl eine Frau als auch ein Mann verstanden wird.“ ( (123) 50,16,172) und an anderer Stelle: „Der Ausdruck „jemand“ umfasst sowohl Männer als auch Frauen.“ ( (123) 50,16,1)
Und die römischen Rechtsgelehrten erkannten bereits erstaunlich selbstkritisch: „In vielen Bestimmungen unseres Rechts ist die Lage der Frauen schlechter als die der Männer.“ ( (123) 1,5,9)
Gern wird es heute ja so dargestellt, als ob die Liebe zwischen Mann und Frau und der daraus resultierende Beziehungsstress erst in bürgerlicher Zeit entstanden wären. Betrachtet man aber antike Quellen, ergibt sich ein ganz anderes Bild. „Wenn du ein Weib, dir verlobt und vereint durch gesetzlichen Ehpakt, nicht willst lieben, so scheint kein Grund da, daß du es heimführst.“ ( (122) VI 136) erkannte bereits der Satirendichter Juvenal, welcher vermutlich zwischen dem ersten und zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung lebte. Seine sechste Satire „Kritik an der Ehe und den Frauen“ (122) beschäftigte sich ausführlich mit dem Geschlechterverhältnis und kann als eine Art antiker Vorläufer von Schopenhauers „Über die Weiber“ angesehen werden.
Offensichtlich haben sich die männlichen Ansprüche an eine Partnerin in den letzten zweitausend Jahren nicht wesentlich verändert: „Schön und sittig und reich und fruchtbar sei sie“ (122) VI 133)
Selbst die männliche Schwäche in Liebesdingen wurde bereits gnadenlos von weiblicher Seite ausgenutzt: „Wenn du ein ehrlich Gemüth für die Frau hast, einer von Herzen anhängst, beuge das Haupt und, das Joch ihn tragen zu lassen, rüste den Nacken; du triffst, die des Liebenden schonete, keine.“ ( (122) VI 136)
Aber auch ansonsten findet man in dem Werk so ziemlich alles wieder, was auch heute noch dem Zusammenleben der Geschlechter die entsprechende Würze verleiht. Vom grundsätzlichen Sinn ehelicher Gemeinschaft „Warst du wirklich bei Sinn? ein Ehweib, Postumus, nimmst du?“ ( (122) VI 123) über weibliche Verschwendungssucht und Probleme mit dem lieben Geld „Knapp geht's vielen zu Haus'; allein das Bescheidne der Armuth ist bei keiner zu sehn.“ ( (122) VI 144) bzw. „Eine verschwendende Frau merkt nicht des Vermögens Verschwinden.“ ( (122) VI 144)
Selbst der weibliche Einfluss nach der Eheschließung auf das männliche Konsumverhalten und seinen Freundeskreis schien schon damals ähnlich gravierend gewesen zu sein: „Nichts mehr darfst du, verwehrt's die Gemahlin, schenken, verkaufen nichts, wenn dawider sie ist, nichts kaufen, billiget sie's nicht. Sie schreibt Neigungen vor, du sollst von der Schwelle verbannen den schon älteren Freund, deß Bart dein Haus noch gesehn hat.“ ( (122) VI 136)
Auf die männliche Urangst vor Kuckuckskinder „So wärst du Vater vom Mohren vielleicht“ ( (122) VI 159) wurde bereits genauso eingegangen, wie auf die ersten Vorläufer eines in sich widersprüchlichen feministischen Männlichkeitswahnes „Wie kann Sittsamkeit sich ein Weib im Helme bewahren, das vom Geschlecht sich entfernt, das Kraft liebt? Aber sie würde ungern selber ein Mann!“ ( (122) VI 138)
Und allzusehr auf die Mitgift zu schauen, versprach bereits damals wenig Gutes für die Zukunft: „Unerträglicher nichts, als ein Weib mit großem Vermögen.“ ( (122) VI 150) jammerte der römische Dichter, denn „Alles erlaubt sich die Frau, nichts wird unziemlich ihr scheinen.“ ( (122) VI 150)
Ja selbst den Stress mit der Schiegermutter gibt es offenbar nicht erst seit der heutigen Zeit: „Eintracht hoffe du nicht, wenn der Gattin Mutter noch lebet.“ ( (122) VI 137)
Das letzte Wort in der Ehe hatte grundsätzlich der Mann. Hilfreich war ihm dabei wie schon bei den Griechen, dass er gewöhnlich fünf bis zehn Jahre älter war als seine Frau. Oft war dies aber auch nur äußerliche Fassade. So stammte Terentia, die erste Frau des römischen Staatsmannes und Redners Cicero (106 - 43 v. Chr.) aus einer angesehenen Familie und besaß erhebliches eigenes Vermögen, welches von ihr auch selber verwaltete wurde. Wenn man seinem Biographen Plutarch (45 - ~125) glauben darf[13], war sie eine Frau von eher herber Natur, welche auch die dominierende Rolle in der Ehe spielte. Dies schien allerdings gut funktioniert zu haben, denn als Cicero 58 v. Chr. vorübergehend ins Exil gehen musste, schrieb er ihr liebevolle Briefe. Nach mehr als 30 Ehejahren ließ er sich allerdings dann doch von ihr scheiden.
Bestraft wurde im alten Rom, „wer fremde Hochzeiten störte und fremde Ehen beunruhigte“ ( (123) 47,11,1). Und selbstverständlich wurde auch Ehebruch zwischen freien Personen geahndet. So hatte der Vater das Recht, den Ehebrecher mit der Tochter zu töten, allerdings nur „Wenn er den Ehebrecher auf der Tochter ergriffen hat“ ( (123) 48,5,24) Wer einer Frau oder einem Mädchen unzüchtige Anträge machte, ihr ein Geschenk oder einen Lohn zum Zwecke der Verführung gab, beging ein außerordentliches Verbrechen und konnte nach erfolgreicher Verführung für diese Schandtat hingerichtet oder auf eine Insel deportiert werden.
Toll trieben es die alten Römer im wahrsten Sinne des Wortes und dabei vergnügten sie sich bei weitem nicht nur bei Brot und Spielen. Da Ehen in der Regel nicht als Resultat einer tiefen gegenseitigen Zuneigung zustande kamen, glichen viele Männer ihre unbefriedigten Triebe anderweitig aus. Ehebruch war zwar strafbar, dazu zählte aber nicht - wie auch schon bei den Griechen - wenn man die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm. Die käufliche Liebe war zu damaligen Zeiten noch eine relativ erschwingliche Angelegenheit, wie Inschriften im erhalten gebliebenen Bordell des im Jahr 79 nach Christus durch einen Ausbruch des Vulkans Vesuvs verschütteten Pompejis beweisen: Zum Gegenwert von 2 Laiben Brot oder einem halben Liter Wein - ein Preis, den sich sogar Sklaven, die ein kleines Taschengeld erhielten, leisten konnten - kam man bereits ins Geschäft. Im alten Rom soll es 45 Bordelle gegeben haben und der römische Staatsmann Cato (234 - 149 v. Chr.) ließ sogar auf seinem Landgut eigens für seine Sklaven Freudenhäuser einrichten.
Aber auch die Frauen saßen währenddessen nicht unbedingt Trübsal blasend am heimischen Herd. Sie ließen sich scheiden und suchten sich einen anderen Mann oder beließen es beim alten und vergnügten sich dafür in außerehelichen Liebesverhältnissen. Messalina (~ 25 - 48 n.Chr.), die schöne und 35 Jahre jüngere Frau des römischen Kaisers Claudius soll gleich mehrere Liebhaber gehabt und sich sogar selbst als Prostituierte angeboten haben - „Mit Liebkosen empfing sie die Gäst' und forderte Zahlung.“ ( (122) VI 130)
Überhaupt, in vielen Dingen war das Alltagsleben schon relativ modern und man könnte fast vermuten, dass sich Geschichte doch wiederholt. So war eine Alternative zur formellen Ehe das Konkubinat, eine Verbindung zwischen zwei freien Personen, die keine rechtlich bindende Ehe schließen wollten oder konnten und somit eine frühe Form der „wilden Ehe“.