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27.
ОглавлениеDiese Uebersetzung war um so wünschenswerther, als Rufin nicht bloß in dogmatischer Hinsicht, sondern auch in der Ausführung der Sätze und Beweise sich Freiheiten erlaubte, worüber er sich (praef. ad π. Αρχ.) weiter so erklärt: „si qua sane, veluti peritis jam et scientibus loquens (Orignes), dum breviter transire vult, obscuris protulit, nos, ut manifestior fieret locus, ea quae de ipsa re in aliis eius libris apertius legeramus, adjecimus“; doch damit könnte man am Ende noch zufrieden seyn, wenn es nur wahr ist, was er hinzusetzt; „nihil tamen nostrum diximus, sed licet in aliis locis dicta sua tamen sibi (!) reddidimus.“
Hieron. stellt nun in der Antwort (ad Pamm. et Ocean.) die hauptsächlichen Irrlehren des Orig. zur Warnung auf, und geht dann, wie auch in der folgenden apol. ad. Rufin. Zuerst darauf aus, zu beweisen, daß die von Rufin ausgegebene „Apologia Pamphilii pro Origene“ gar nicht dessen Werk sey, indem es die ersten 5000 Zeilen ausgenommen, welche dem 6. Buche der Apologie, von Eusebius, entlehnt seyen, überall das gerade Gegentheil von dem behaupte, was Pamphilus als Arianer den Origenes hätte sagen lassen. Am Schlusse desselben Briefes sagt er von seiner Uebersetzung, die er ihnen zusendet „quid sustinuerim, vestro judicio derelinquo, dum et mutare quippiam de graeco non est vertentis, sed evertentis, et eadem ad verbum exprimere, nequaquam ejus qui servare velit eloquii venustatem.“ Die Uebersetzung hatte um so mehr werth, als sie nach einem Exemplar aus der Bibliothek des Pamphilus gemacht zu seyn scheint, und wie noch aus Ueberresten zu schließen, ganz getreu war. Ueber das Schicksal derselben gibt uns ein späterer Brief des Hieron. (ad Avitum, mit der Aufschrift: quid cavendum sit in libris περι Αρχων) einige Auskunft: „Ante annos circiter decem sanctus vir Pammachius ad me cujusdam (Rufini) schedulas misit, quae Originis π. Α. Interpretata volumina continerent, imo vitiata, hoc magnopere postulans, ut graecam veritatem latina servaret translatio et absque interpretis patrocinio romana lingua cognosceret. Feci ut voluit, misique ei libros: quos cum legisset, exhorruit et reclusit scrinio. A quodam fratre, qui habebat coelum Dei sed non secundum scientiam, rogatus, ut traderet ad legendum quasi statim reddituro, propter angustiam temporis fraudem non potuit suspicari. Qui acceperat libros, adhibitis notariis opus omne descripsit, et multo celerius quam promiserat codicem reddidit. Et quia difficile, grandes libros de rebus mysticis disputantes notrarum servare compendia, praesertim qui forim dicantur, ita in illis confusa sunt omnis, ut et ordine et sensu carcant. Quam ob rem petis Avite, ut ipsum ad te exemplar dirigam, quod a me olim translatum et nulli alii traditum, a superdicto fratre perverse editum est. Accipe igitur: sed ita, ut scias detestanda tibi esse plurima etc. etc.“ Dann folgen die sämmtlichen gegen die damalige Orthodoxie anstössigen Stellen des Werkes π. Α. nach der wörtlichen Uebertragung des Hieronymus. Dieser Brief ist das Einzige, was uns von den Bemühungen des Hieronymus um jenes Werk übrig geblieben, und nicht das Geringste unter Allem, was wir noch von dem Werke selbst besitzen. So dankbar wir aber auch dafür sind, so läßt sich doch nicht verkennen, daß Hieronymus durch sein Zeter, das er über allen Origenismus und besonders über das Werk π. Αρχων fast in allen seinen Briefen erhob (unter Andern warnte er auch den Augustinus davor, der den Inhalt durch ihn kennen lernen wollte), und durch das Verfahren, das er mit Original und Uebersetzung beobachtete, sehr viel zu Vernachläßigung origenischer Schriften und so namentlich zum Verluste des Werkes π. Αρχων beitrug.
Rufins Uebersetzung ist nicht verloren gegangen. Aber sie kostete ihn noch manchen Schweiß. Zunächst, als die Uebersetzung des Hieronymus auf die besagte Weise auskam, schrieb er drei Jahre lang an einer Apologie und Invective gegen Hieronymus in zwei Büchern (das zweite noch vorhanden): Hieronymus antwortete ihm in ebenso vielen; zum Theil in ebenso kläglichem Ton, wie alle seine Pönitenzbriefe in Sachen des Origenes geschrieben sind.
Der Hader dieser beiden Männer 20 regte Freunde und Feinde wieder auf: die Sache kam zunächst vor den römischen Bischof Anastasius, der zufällig von Origenes noch gar Nichts gehört hatte, und also mit um so größerer Gemüthsruhe ihn und sein Werk verdammen konnte; was er im I. 399. der Dame Marcella zu Gefallen wirklich that. Dieß ist die erste Verurtheilung des Werkes περι Αρχων: die Bannbulle ist an den Verehrer desselben, Johannes von Jerusalem, gerichtet: Rufin, welcher sich nicht stellte, kam dießmal mit einem strengen Verweis davon.
Der schon genannte Epiphanius, der in solchen Dingen einen feinen Geruch hatte, gieng nach Alexandria, hielt dort mit dem rachsüchtigen Bischof Teophilus ein Concil im J. 401. später ein anderes zu Constantinopel im J. 403. und sprach die Verurtheilung des Origenes 21 und seiner Werke sammt ihrem Uebersetzer Rufin öffentlich aus: er schrieb auch an Theotimus, Bischof der Scythen und verlangte das Gleiche von ihm; der Scythe antwortete: „er wolle weder den Ruf eines längst selig entschlafenen Mannes besudeln, noch die Anmaßung haben, zu verdammen, was keiner seiner Vorfahren verworfen habe“ (Socr. H. E, VI, 12.).
Der Spanier Avitus fand (nach Orosius Bericht zu schließen) größeres Gefallen an den Irrlehren des Werkes π. Α. als an den väterlichen Warnungen des Hieronymus, und war im Begriff, diesen Lehren in seinem Vaterlande, wo Pelagianer und Priscillianisten bereits Fuß gefaßt hatten, Eingang zu verschaffen; wenn nicht Orosius (so erzählt er selbst) dazwischen getreten wäre, und die neuaufkeimende Secte mit einem augustinischen Schreiben in der Hand erstickt hätte (410.). Indessen frohlockte Hieronymus über die Bannsprüche, und übersetzte sie (Theoph. ep. synod. und litt. Pasch. a. 401—404.), bannte die Marcella das „principium damnationis haeretico-rum“ und schrieb Anklagen gegen die Origenisten.
Das ganze fünfte Jahrhundert hindurch herrscht alsdann Stille über Origenes und seine Schriften, welche nur vor dem Schlusse desselben unterbrochen wird (496) durch das Decret eines Concilium zu Rom: Origenis nonnulla opuscula, quae vir beatus Hieronymus non repudiat legenda suscipimus. Das kommt unserem Werkchen nicht zu gut: und gleich darnach heißt es noch: vituperandus Eusebius, quod in laudibus atque excusatione Origenis schismatici (?!) unum conscripserit librum. Dieß war das 6. Buch der Apologie des Pamphilus.