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Bevölkerungsbezogene Krebsregister

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Bevölkerungsbezogene (epidemiologische) Krebsregister haben den Auftrag, möglichst alle Krebserkrankungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfassen. Die Krebsregistrierung soll unter anderem ermöglichen,

 Veränderungen in der Häufigkeit von Krebserkrankungen zu erkennen,

 Beiträge zu einer verbesserten Früherkennung zu leisten,

 zu einer besseren Behandlung von Krebserkrankungen beizutragen.

Krebsregister gibt es mittlerweile in allen Bundesländern. Über Daten mit einer hohen Vollzähligkeit und Vollständigkeit, die einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten abdecken, verfügen aber nur die Krebsregister von Hamburg und dem Saarland.

Das Meldeverfahren bei den deutschen epidemiologischen Krebsregistern ist wegen der Wahrung von Datenschutzvorschriften äußerst kompliziert. Meldungen an das Register erfolgen durch Pathologen und durch niedergelassene oder im Krankenhaus tätige Ärzte. Informationen zur Bevölkerung im Einzugsgebiet und zu Todesfällen liefern die Einwohnermeldeämter und das zuständige statistische Landesamt.

Die persönlichen Daten der Erkrankten werden anonymisiert. Dazu ist das Krebsregister in zwei räumlich getrennte, selbstständige Abteilungen aufgeteilt: die Vertrauensstelle und die Registerstelle. Die Fälle werden der Vertrauensstelle gemeldet. Die Vertrauensstelle verschlüsselt die Identitätsdaten (wie Name und Anschrift) und vergibt eine sogenannte Kontrollnummer. Danach werden die Kontrollnummer, die verschlüsselten Identitätsdaten sowie die epidemiologischen Daten (wie die Diagnose) an die Registerstelle weitergeleitet.

Weitere Datenquellen, in denen Epidemiologen Fälle finden, ohne zusätzliche Datenerhebungen durchführen zu müssen, lernen Sie unter anderem in den Kapiteln 14 und 24 kennen.

Epidemiologie für Dummies

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