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11. Erfolg, Erfolg

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Die Kommunen hatten durchgesetzt, was ihnen die Volkskammer als Mitgift mitgegeben hatte: Den Anspruch auf das kommunale Versorgungsvermögen, ohne Geld in die Hand nehmen zu müssen. Die Braunkohleklausel ließ ihnen Freiheit zur Eigenerzeugung in selbstbestimmten Umfang. Kommunen, die Konzessionsverträge mit Ausstiegsklausel vereinbart hatten, konnten sich daraus lösen. Nur diejenigen Kommunen, die insoweit keine Vorsorge getroffen oder sich an der Verfassungsbeschwerde nicht beteiligt hatten, konnten von deren Segnungen nicht direkt profitieren. Aber auch in diesen Fällen konnte die kommunale Kapitalbeteiligung am Regionalversorger für den Kauf des Versorgungsvermögens eingesetzt werden, wie es etwa die Stadt Neubrandenburg getan hat. Eine Hürde stellte freilich häufig die § 5-Genehmigung dar: Das Verfahren wurde etwa im Land Brandenburg so engherzig praktiziert, dass im Einzelfall Klagen erhoben werden mussten. Im Ergebnis sind allerdings bis heute über 140 Stadtwerke mit eigenen Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgungen entstanden. Ohne die Aktivisten der Ersten Stunde, Ministerialrat Apfelstedt aus Hessen, Energie-Abteilungsleiter Dr. Spreer aus dem Saarland mit seinem Staatssekretär Haase und die Initiatoren der Kommunalverfassungsbeschwerde wäre das nicht möglich gewesen.

Vom Stromkartell zur Energiewende

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