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a. Polypol (vollkommener Wettbewerb)

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Das Polypol bzw. der sog. vollkommene Wettbewerb ist dadurch definiert, dass eine große Zahl von Anbietern mit gleicher Produktionsfunktion (im Sinne der Kombination von Produktionsfaktoren im Rahmen der verfügbaren Produktionstechnologie) homogene (dh vollkommen austauschbare) Produkte herstellen, der Markt für alle Wirtschaftssubjekte hinsichtlich aller relevanten Informationen vollkommen transparent ist und diese auf Preisänderungen unverzüglich reagieren sowie keinerlei Marktzutrittsschranken für neue oder Marktaustrittsschranken für erfolglose Konkurrenten bestehen.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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