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c. Oligopol

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Eine oligopolistische Marktstruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtnachfrage nach einer bestimmten Art von Gütern von einer relativ geringen Zahl von Anbietern gedeckt wird, von denen zumindest einige bedeutend genug sind, um den Marktpreis oder die Angebotsmenge beeinflussen zu können. In diesem Punkt unterscheidet sich auch das Oligopol vom Polypol. Anders als Polypolisten sind Oligopolisten nicht bloße „Mengenanpasser“. Vielmehr verfügen sie über Mengen- bzw. Preisspielräume, die sie je nach den Produktionsbedingungen in einem bestimmten Wirtschaftszweig aktiv als Wettbewerbsparameter einsetzen können. Andererseits befinden sie sich auch zusammen genommen nicht in der Lage eines Monopolisten, der seine Monopolrente maximieren kann. Das wäre in gleichem Maße für Oligopolisten nur unter der Voraussetzung denkbar, dass sie miteinander kooperieren. Dann könnten sie ein kollektives Monopol bilden und gegebenenfalls tatsächlich die Monopolrente untereinander aufteilen. Solange aber die Oligopolisten jeweils selbstständig am Markt agieren und ihren individuellen statt den gemeinsamen Profit maximieren wollen, werden sie das kollektive Profitmaximum (das auch ein Monopolist erzielen würde), verfehlen. Entsprechend geringer sind die Wohlfahrtsverluste im Vergleich zum Monopol. Daher sollte einer Verhaltensabstimmung unter Oligopolisten im Interesse der Allgemeinheit schon im Ansatz entgegengewirkt werden. Allerdings kann es im engen Oligopol auch ohne solche Verhaltensabstimmung dazu kommen, dass Wettbewerb durch Parallelverhalten ersetzt wird. Allerdings hängen das konkrete Marktverhalten von Oligopolisten sowie die daraus resultierenden Wohlfahrtswirkungen von mehreren Faktoren ab.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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