Читать книгу Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht - Peter Behrens - Страница 126

(1) Unternehmensperspektive

Оглавление

265

Unter diesen Modellbedingungen hat das einzelne Unternehmen keinen wirtschaftlichen Spielraum, den Preis für seine Produkte selbst zu bestimmen. Wenn es seine Preise erhöht, werden die Nachfrager zur Konkurrenz abwandern. Eine Preissenkung ist ebenfalls nicht möglich, zum einen weil das einzelne Unternehmen (voraussetzungsgemäß) über keine kostengünstigere Produktionstechnologie verfügt als seine Konkurrenten und das einzelne Unternehmen auch nicht die gesamte Marktnachfrage kostendeckend befriedigen könnte; zum anderen weil eine solche Preissenkung zu Verlusten führen würde, die das Unternehmen zum Ausscheiden aus dem Markt zwänge.

266

Die Absatzkurve, mit der das einzelne Unternehmen konfrontiert ist, verläuft unter diesen Bedingungen waagerecht. Dies bedeutet, dass die Nachfrage nach den Produkten des einzelnen Unternehmens vollkommen elastisch ist. Allein der Wettbewerb kontrolliert somit die Preisbildung. Unter Bedingungen vollkommenden Wettbewerbs bestehen keine Spielräume für Preisänderungen. Die Unternehmen sind „Preisnehmer“. Ein Unternehmen kann den Nachfragepreis auch nicht durch Veränderung der angebotenen Menge beeinflussen. Unternehmen in dieser Lage können sich daher nur überlegen, welche Menge der Güter sie produzieren sollen, um den maximalen Profit zu erzielen (sie sind „Mengenanpasser“). Diese Entscheidung wird bestimmt durch das Prinzip der Profitmaximierung. Wie oben dargelegt (siehe Schaubild 7) wird der höchste Profit im Schnittpunkt der Grenzerlöskurve und der Grenzkostenkurve erzielt. Da die Grenzerlöskurve (Eʼ) unter den Bedingungen vollkommenen Wettbewerbs mit der Absatzkurve (A) identisch ist, kommt es somit auf den Punkt an, in dem die Grenzkostenkurve (Kʼ) die Absatzkurve schneidet. Dies lässt sich graphisch anhand der bereits in Schaubild 8 dargestellten Kurvenverläufe veranschaulichen:

Schaubild 12:

Preisbildung im Polypol


[Bild vergrößern]

267

Dieses Schaubild verdeutlicht im Übrigen auch, dass das einzelne profitmaximierende Unternehmen seine Produktionsmenge unter Wettbewerbsbedingungen nur so lange ausdehnen und seinen Gesamtprofit (GP) bis zum Maximum (Mpmax) erhöhen kann, bis die Grenzerlöse mit den Grenzkosten und beide mit dem Marktpreis identisch sind. Die Konsumenten können somit sicher sein dass sie keinen höheren Preis zahlen müssen als für die Deckung der Herstellungskosten des Gutes erforderlich ist. Die Unternehmen können sicher sein, dass sie mit den Marktpreisen ihre Herstellungskosten decken. Es gibt also keine Verschwendung von Ressourcen. Im Ergebnis erzielen sie aber auch keinen Profit im Sinne einer positiven Differenz zwischen Erlösen und Herstellungskosten, da der Wettbewerbspreis lediglich die Kosten der Produktionsfaktoren (einschließlich der Kapitalverzinsung) deckt.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

Подняться наверх