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(2) Gesamtwirtschaftliche Perspektive

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Für den gesamten Wirtschaftszweig, zu dem die konkurrierenden Unternehmen gehören, ergibt sich die Angebotskurve aus der Summe der individuellen Grenzkostenkurven, deren Verläufe die angebotenen Mengen der einzelnen Unternehmen bestimmen. Vereinfacht lässt sich die Angebotskurve also als eine ansteigende Gerade darstellen. Die Nachfragekurve gibt die von den Konsumenten zu unterschiedlichen Preisen insgesamt nachgefragte Menge eines bestimmten Produkts wieder. Diese Gesamtnachfrage ist gewöhnlich elastisch, dh sie reagiert auf Preisänderungen: je höher der Preis, desto geringer die Nachfrage. Angebot und Nachfrage insgesamt treffen sich in dem Punkt, in dem die Preise gleich den Grenzkosten sind, und dies ist zugleich der Punkt, in dem die durchschnittlichen Produktionskosten gerade noch von den Preisen gedeckt sind. Insofern decken sich unter Bedingungen des vollkommenden Wettbewerbs die einzelwirtschaftliche und die gesamtwirtschaftliche Perspektive.

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Unter wohlfahrtsökonomischen Aspekten lässt sich nun sagen, dass Konsumenten und Produzenten unter den Bedingungen vollkommenen Wettbewerbs von der dadurch bewirkten Ressourcenallokation gleichermaßen profitieren: Dies folgt aus der Überlegung, dass die Produzenten jedes Stück einer bestimmten produzierten Menge zum gleichen Preis, nämlich dem Wettbewerbspreis, abgeben müssen. Somit erhält auch die – allerdings abnehmende – Zahl derjenigen Konsumenten, die ihre Nachfrage auch zu einem höheren Preis aufrechterhalten würden, die Produkte zum niedrigeren Marktpreis. Die Konsumenten erhalten also in diesem Sinne einen Wert, für den sie nichts bezahlen (Konsumentenrente, KR). Andererseits erhalten die Produzenten den höheren Marktpreis auch für die Stücke einer bestimmten produzierten Menge, die sie zu Kosten unterhalb des Marktpreises herstellen können. Auch sie erhalten also über den Marktpreis einen Wertzuwachs, für den sie keinen entsprechenden Ressourcenverbrauch finanzieren müssen (Produzentenrente, PR). Graphisch sieht das folgendermaßen aus:

Schaubild 13:

Konsumenten- und Produzentenrente im Polypol


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Unter Wettbewerbsbedingungen ist also die wohlfahrtssteigernde Wirkung von Markttransaktionen am größten. Die knappen Ressourcen werden so verwendet, dass aus ihnen der größtmögliche Nutzen für alle gezogen wird. Sämtliche Tauschgewinne, die überhaupt am Markt erzielt werden können, sind realisiert. Dies ist der Zustand allokativer und produktiver Effizienz im Sinne des Pareto-Kriteriums.[13]

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Da es sich aber um eine statische Betrachtungsweise handelt, ist die Bedeutung des Zustands der vollkommenen Konkurrenz für die dynamische Effizienz nicht in gleichem Maße evident. Es liegt nahe, sogar einen negativen Zusammenhang anzunehmen: Innovation ist nur aufgrund von Investitionen in Forschung und Entwicklung denkbar. Solche Investitionen setzen voraus, dass im Fall einer erfolgreichen Entwicklung neuer Produkte oder Produktionsverfahren die Forschungs- und Entwicklungskosten durch entsprechende Gewinne kompensiert werden. Mit ihnen ist aber nur zu rechnen, wenn das Unternehmen einen gewissen Vorsprung vor seinen Konkurrenten auf dem Markt hat. Das aber widerspricht dem Konzept des vollkommenen Wettbewerbs. Vollkommener Wettbewerb gewährleistet also nicht zugleich dynamische Effizienz. Daraus ist die wichtige Schlussfolgerung zu ziehen, dass zwischen der allokativen, der produktiven und der dynamischen Konkurrenz Zielkonflikte bestehen können.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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