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(1) Unternehmensperspektive

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Das Marktverhalten von Oligopolisten wird entscheidend durch den Grad der Homogenität (Austauschbarkeit) der produzierten Güter oder Leistungen sowie den Grad der Unsicherheit bezüglich des Verhaltens ihrer Konkurrenten bestimmt.

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Je homogener die Güter und je größer damit auch die Ausweichmöglichkeiten der Abnehmer, dh die Preiselastizität der Nachfrage, desto eher sind die Abnehmer bereit, auf Preisänderungen durch einen Wechsel der Bezugsquelle zu reagieren. Im Falle einer erheblichen Preissenkung durch einen Oligopolisten wird daher dessen Absatz steigen, aber dies ginge dann erkennbar und spürbar auf Kosten des Absatzes der Konkurrenten. Daher würden die Konkurrenten mit Preissenkungen reagieren, die den Vorsprung wieder wettmachen. Das kann jeder Oligopolist mit einiger Sicherheit antizipieren, so dass jedenfalls bei Homogenität der Güter Preissenkungen erst gar nicht vorgenommen werden. Um den Absatz und damit die Erlöse zu steigern, ist es für einen Oligopolisten unter diesen Voraussetzungen nicht sinnvoll, Preissenkungen vorzunehmen. Aber auch Preiserhöhungen sind in solchen Fällen normalerweise kein sinnvolles Mittel für einen Oligopolisten, um höhere Erlöse zu erzielen. Sofern nicht eine für alle Oligopolisten gleichermaßen relevante Erhöhung der Produktionskosten dazu zwingt, werden die Konkurrenten demjenigen, der die Preise erhöht, nicht folgen. Zwar hat jeder Oligopolist gewisse Preisspielräume, so dass er nicht befürchten muss, im Falle einer vergleichsweise geringen Preiserhöhung einen nennenswerten Teil des Absatzes an die Konkurrenz zu verlieren. Werden die Preise aber wesentlich erhöht, so muss auch der Oligopolist befürchten, dass seine Absatzeinbußen größer sind als die aufgrund der Preiserhöhung zusätzlich erzielten Erlöse. Hieraus folgt, dass der einzelne Oligopolist seine Profite nicht – wie der Monopolist – isoliert maximieren kann, sondern stets nur in Abhängigkeit vom profitmaximierenden Verhalten der Konkurrenten. Oligopolisten befinden sich in einer Reaktionsverbundenheit miteinander.

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Die Preisbildung unter den Bedingungen einer oligopolistischen Marktstruktur lässt sich vereinfacht folgendermaßen veranschaulichen:[16]

Schaubild 17:

Preisbildung im Oligopol


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Das Schaubild gibt zwei unterschiedliche Nachfrage- bzw. Absatzkurven wieder: zum einen N=A, zum anderen No=Ao. Die erste ist steiler als die letztere. Sie entsprechen unterschiedlichen Preiselastizitäten: Im Fall der Kurve N=A ist die Preiselastizität geringer, dh im Falle einer Preiserhöhung gehen Nachfrage und Absatz vergleichsweise weniger stark zurück als im Fall der Kurve No=Ao. Es stellt sich nun die Frage, mit welcher der beiden Nachfragekurven ein Oligopolist tatsächlich rechnen muss. Der Beantwortung dieser Frage dient die folgende Überlegung:

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Ein Oligopolist, der für sich allein vom oligopolistischen Ausgangspreis nach oben abweichen wollte, wäre bis zu einem gewissen Grad mit dem relativ hohen Risiko konfrontiert, dass sein Absatz in nennenswertem Umfang zurückginge, wenn die Konkurrenten auf dem niedrigeren Ausgangspreisniveau verharren und dementsprechend einen Teil der Nachfrage auf sich ziehen würden. Er kann daher kaum erwarten, seinen Erlös durch individuelle Preiserhöhungen zu steigern und wird von dieser Möglichkeit aufgrund der oligopolistischen Reaktionsverbundenheit auch nur sehr begrenzt Gebrauch machen. (Preiserhöhungen wären daher nur aufgrund koordinierten Verhaltens der Oligopolisten möglich). Hieraus folgt, dass ein Oligopolist nicht ohne weiteres von einer relativ unelastischen Nachfrage- bzw. Absatzkurve No=Ao ausgehen kann, sondern mit der relativ elastischen Nachfrage- bzw. Absatzkurve No=Ao rechnen muss. – Im umgekehrten Fall einer ins Auge gefassten Preissenkung könnte der Absatz des Oligopolisten vergleichsweise stark steigen, wenn er allein vom Ausgangspreis Po nach unten in Richtung Pw abwiche. Er müsste dann aber damit rechnen, dass seine Konkurrenten ihm folgen würden, was den Anstieg seines Absatzes wiederum erheblich reduzieren müsste. Der Oligopolist ist daher für den Preissenkungsfall aufgrund der oligopolistischen Reaktionsverbundenheit mit der für ihn relativ unelastischen Nachfrage- bzw. Absatzkurve N=A konfrontiert. Im Ergebnis gelten somit für Preiserhöhungen und für Preissenkungen unterschiedliche Nachfrage- bzw. Absatzkurven, die unterschiedliche Preiselastizitäten wiederspiegeln.

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Dieser Sachverhalt lässt sich in Form einer „geknickten“ Nachfrage- bzw. Absatzkurve darstellen, bei der die Kurve No=Ao an einem bestimmten Punkt (Mo) in die Kurve N=A übergeht. Dieser Punkt wird durch den Oligopolpreis bestimmt: Für Preise oberhalb des Oligopolpreises ist die Elastizität relativ groß, weil im Falle einer Preiserhöhung mit einer nennenswerten Abwanderung der Nachfrage zur Konkurrenz gerechnet werden muss (Reaktionsverbundenheit). Für Preise unterhalb des Oligopolpreises ist die Elastizität relativ gering, weil von Preissenkungen aufgrund der Reaktionsverbundenheit der Oligopolisten keine nennenswerten Mengeneffekte für den einzelnen Oligopolisten zu erwarten sind. Insoweit sind die Oligopolisten als Gruppe also gleich einem Monopolisten mit der relativ unelastischen Gesamtnachfragekurve N konfrontiert, die für die gesamte Gruppe mit der Gesamtabsatzkurve A übereinstimmt. Daher verfügt die Gruppe insgesamt durchaus über Preis- und Mengenspielräume, die vom Wettbewerb nicht kontrolliert werden, aber nur wenn sie geschlossen am Markt auftreten.

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Da sich das Oligopol also dem Monopol nähert, lässt sich auch das Konzept der Monopolpreisbildung im Prinzip auf das Oligopol übertragen: Oligopolpreis und -menge werden nicht – wie unter Wettbewerbsbedingungen – durch den Schnittpunkt von Grenzkostenkurve (Kʼ) und Nachfragekurve (N) bestimmt, sondern durch den Schnittpunkt von Grenzkostenkurve (Kʼ) und Grenzerlöskurve (Eʼ), der die profitmaximierende Kombination von Preis und produzierter Menge angibt.

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In der Realität sind nun Auswirkungen der oligopolistischen Reaktionsverbundenheit auf das Marktverhalten der einzelnen Oligopolisten vom Grad der wechselseitigen Unsicherheit bezüglich des Marktverhaltens der Konkurrenten abhängig. Preis- und Mengentscheidungen fallen unterschiedlich aus, je nachdem ob die Oligopolisten wissen oder nur vermuten können, wie die Konkurrenten reagieren werden. Ein Oligopolist unterliegt somit – anders als ein Monopolist – nicht nur den Restriktionen, die sich aus der Absatzkurve und den Grenzerlösen ergeben, sondern auch den Restriktionen, die aus dem von ihm vermuteten Marktverhalten seiner Konkurrenten resultieren. Wie die den Oligopolisten zur Verfügung stehenden Verhaltensspielräume angesichts dieser unterschiedlichen Einflussfaktoren profitmaximierend ausgenutzt werden, ist entsprechend schwierig zu bestimmen.

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Die Entscheidungssituation, in der sich Oligopolisten befinden, ist inzwischen zu einem prominenten Gegenstand der Spieltheorie geworden.[17] Die Spieltheorie analysiert das Entscheidungsverhalten von Akteuren in „strategischen“ Situationen. Das sind Situationen, in denen die Entscheidung jedes beteiligten „Spielers“ abhängig davon ist, wie sich die anderen entscheiden. Dabei werden „Nullsummen-Spiele“, in denen der Gewinn eines Spielers immer zu einem entsprechenden Verlust der anderen Spieler führt, von „Nicht-Nullsummenspielen“ unterschieden, bei denen alle Spieler die Möglichkeit hätten, Gewinne zu erzielen, falls sie in der Lage wären, zu kooperieren. Die wichtigste Erscheinungsform eines „Nicht-Nullsummen-Spiels“ wird in der Spieltheorie als „Gefangenendilemma“ modelliert. Es soll ein solches Spiel zwischen zwei Personen veranschaulichen, die sich in folgender hypothetischen Entscheidungssituation befinden:

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Angenommen, zwei Personen (A und B) sind einer gemeinsam begangenen kriminellen Handlung verdächtig. Sie erfüllt sowohl die Voraussetzungen eines Straftatbestandes, der eine Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis vorsieht, als auch die Voraussetzungen eines weniger schwerwiegenden Straftatbestandes, dessen Verletzung nur mit 2 Jahren Gefängnis sanktioniert ist. Die Staatsanwaltschaft macht beiden Verdächtigen jeweils getrennt folgendes Angebot: Im Falle eines Geständnisses wird dem Geständigen die Strafe erlassen, während der jeweils andere (nunmehr überführte) Mittäter, wenn er nicht ebenfalls gesteht, die Höchststrafe erhält. Wenn beide gestehen, wird die Strafe abgemildert auf 5 Jahre. Falls keiner ein Geständnis ablegt, ist aufgrund der Indizienlage zumindest die geringfügigere Straftat nachgewiesen, für die beide mit 2 Jahren Gefängnis zu rechnen haben. Die beiden Verdächtigen haben keine Möglichkeit, sich zu verständigen. Wie werden sie entscheiden?

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Hier muss sich jeder der beiden Verdächtigen zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: entweder ein Geständnis abzulegen oder zu schweigen. Das Ergebnis hängt aber für jeden davon ab, wie sich der andere entscheidet. Die hiernach möglichen Ergebnisse werden üblicherweise in folgender Matrix wiedergegeben:

A / B schweigt gesteht
schweigt 2, 2 10, 0
gesteht 0, 10 5, 5

Wenn jeder der beiden Verdächtigen nur sein eigenes Davonkommen im Auge hat, wird er sich für das Geständnis entscheiden, denn damit wird für ihn die Höchststrafe vermieden, unabhängig davon wie der andere sich entscheidet: schweigt der andere, so bleibt der Geständige straffrei; gesteht der andere ebenfalls, so gibt es jedenfalls nur die verminderte Strafe. Es ist offensichtlich, dass sich damit beide schlechter stehen als wenn sie geschwiegen hätten. Obwohl beide individuell völlig rational entscheiden, verfehlen sie das für sie optimale Ergebnis. Der Grund liegt darin, dass sie nicht kooperieren können.

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Das trifft auch auf Oligopolisten zu, die ohne Kooperation nicht in der Lage sind, sich wie ein kollektives Monopol zu verhalten und die Monopolrente zu erwirtschaften. Andererseits zeigt die Spieltheorie damit auch, dass Oligopolisten einen starken Anreiz haben, sich hinsichtlich ihres Marktverhaltens zu verständigen. Das Wettbewerbsrecht versucht dies durch das Kartellverbot, dh das Verbot der Verhaltensabstimmung unter Konkurrenten, gerade zu verhindern (siehe Art. 101 AEUV). Wettbewerb ist also gewissermaßen ein im Allgemeininteresse erwünschtes Gefangenendilemma.[18]

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Die ökonomische Oligopoltheorie hat schon früh begonnen, das Verhalten von Oligopolisten zu modellieren. Dabei ist man zunächst von der Annahme ausgegangen, dass die von den Oligopolisten produzierten Güter homogen (dh vollständig austauschbar) sind und die einzelnen Oligopolisten nicht kooperieren können, sondern auf ihre eigenen Vermutungen bezüglich des Marktverhaltens ihrer Konkurrenten angewiesen sind.

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Der erste, der das Verhalten von Oligopolisten unter diesen Bedingungen zu analysieren versucht hat, war der französische Mathematiker Cournot (1801–1877).[19] Er ging in seinem Modell von zwei Unternehmen aus (Duopol), die unabhängig voneinander gleichzeitig die jeweils für sich optimale Produktionsmenge festsetzen, aus der sich dann angesichts der fallenden Absatzkurve, mit der beide Unternehmen gemeinsam konfrontiert sind, der jeweilige Marktpreis ergibt. Jedes Unternehmen wird unter diesen Umständen seine Menge in der Weise festlegen, dass es sich an die vermutete Mengenfestlegung des jeweils anderen Unternehmens anpasst. Es wird für sich daher die Menge festlegen, die das jeweils andere Unternehmen ihm vermutlich übrig lässt. Im Hinblick auf diese Menge verhält sich jedes Unternehmen dann aber wie ein Monopolist. Es dehnt die Menge nur bis zu dem Punkt aus, in dem seine erwarteten Grenzerlöse und seine Grenzkosten gleich groß sind, dh in dem sich seine Grenzerlöskurve und die Grenzkostenkurve schneiden. Im Ergebnis werden also die Oligopolisten insgesamt eine geringere Menge zu höheren Preisen als unter Wettbewerbsbedingungen anbieten.

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Ein anderes Oligopolmodell ist von dem französischen Mathematiker Bertrand (1822–1900) entwickelt worden,[20] welches auf der Annahme aufbaut, dass zwei Wettbewerber nicht über die Festlegung ihrer Mengen konkurrieren, sondern über die Festlegung ihres jeweiligen Marktpreises. Sie sind also jederzeit in der Lage, ihre Mengen an die preisinduzierte Nachfrage anzupassen. Auch in dieser Konstellation geht es wieder darum, dass jeder der beiden Konkurrenten seinen profitmaximierenden Preis in der Weise festlegt, dass er sich der vermuteten Preisfestsetzung des anderen anpasst. Jeder von beiden muss nun aber vermuten, dass der andere seine Preissenkungsspielräume bis zur Höhe der Grenzkosten ausnutzen wird, um die Nachfrage auf sich zu ziehen. Denn jeder der beiden Oligopolisten kann seinen Profit dadurch maximieren, dass er den anderen unterbietet. Da dies für jeden Preis oberhalb der Grenzkosten gilt, werden beide Oligopolisten letztlich einen Preis wählen, der den Grenzkosten entspricht. Das muss nicht erst in mehreren Preissenkungsrunden herausgefunden werden. Es lässt sich vielmehr von beiden antizipieren. Dieses Modell führt daher zu dem Ergebnis, dass der Oligopolpreis nicht über den Grenzkosten liegt, die auch bei vollkommenem Wettbewerb preisbestimmend wären. Das gilt jedenfalls bei homogenen Gütern, bei denen die Kreuzpreiselastizität unendlich ist, so dass jeder Oligopolist im Fall einer Anhebung der Preise auf ein Niveau oberhalb der Grenzkosten mit der vollständigen Abwanderung der Nachfrage zum Konkurrenten rechnen muss.

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Beide Modelle sind im einzelnen so voraussetzungsvoll was die Homogenität der konkurrierenden Produkte (dh die Abwesenheit der für Oligopole typischen Produktdifferenzierung), die Übereinstimmung der Kostenfunktionen (insbesondere der Grenzkosten) der Konkurrenten oder die verfügbaren Produktionskapazitäten (dh die Möglichkeit unbegrenzter Produktionsausweitungen) betrifft, dass sie kaum geeignet sind, die Realität abzubilden. Die Oligopoltheorie hat aber durchaus erhebliche Schwierigkeiten, die Reaktionsverbundenheit von Oligopolisten wesentlich realitätsnäher zu modellieren.

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Einen Versuch in diese Richtung hat von Stackelberg unternommen,[21] indem er die Bedingung, dass die Oligopolisten ihre Mengen- bzw. Preisentscheidungen gleichzeitig in wechselseitiger Unkenntnis ihrer Entscheidungen treffen, fallen gelassen hat. Stattdessen ist er sehr viel wirklichkeitsnäher von sequentiellen Entscheidungen ausgegangen. Danach trifft zunächst ein Unternehmen als erstes seine Entscheidungen, während sich die anderen Unternehmen erst danach – also in Kenntnis des Marktverhaltens des ersten Unternehmens – festlegen. Die Ergebnisse unterscheiden sich von denen, die nach dem Cournot-Modell für den Fall anzunehmen sind, dass die Oligopolisten die produzierten Mengen als Wettbewerbsparameter einsetzen: Das Unternehmen, welches zuerst seine Menge festlegt (der Marktführer), wird dazu tendieren, eine größere Menge zu wählen als dies bei gleichzeitiger Mengenfestlegung durch alle Oligopolisten der Fall wäre. Denn dieses Unternehmen kann vorhersehen, dass die anderen Unternehmen, die ihm nachfolgen, in Kenntnis seiner Mengenfestlegung ihre Mengen so bestimmen werden, dass am Gesamtmarkt kein Überangebot entsteht und damit ein Preisverfall eintritt. Um dies zu verhindern, müssen sich die Konkurrenten des Marktführers für entsprechend niedrigere Mengen entscheiden und sich mit einem geringeren Profit begnügen. Insgesamt ist die Angebotsmenge damit niedriger als wenn die Oligopolisten ihre Mengenentscheidungen gleichzeitig treffen würden. Dies bedeutet aber, dass sich das Oligopol tendenziell dem Monopol nähert, wenn die Konkurrenten gegenseitig Kenntnis von ihrem Marktverhalten haben. Bei vollständiger Transparenz der Mengentscheidungen ist der Wettbewerb genauso ausgeschaltet wie im Monopol. – Für den Fall, dass die Oligopolisten nicht die Mengen, sondern ihre Preise als Wettbewerbsparameter einsetzen, unterscheiden sich die Ergebnisse hingegen nicht von denen, die im Bertrand-Modell eintreten: Die Konkurrenten werden sich auch hier notwendigerweise auf einem Preisniveau einpendeln, das dem Niveau bei vollkommenem Wettbewerb entspricht.

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Lässt man nun mit von Stackelberg nicht nur die ohnehin unrealistische Bedingung der Gleichzeitigkeit der Mengen- bzw. Preisentscheidungen von Oligopolisten (dh die Voraussetzung der völligen wechselseitigen Unkenntnis vom Marktverhalten der Konkurrenten) fallen, sondern sieht zudem auch von der ebenfalls wenig realistischen Voraussetzung der Homogenität der Güter ab und geht von der für Oligopole typischen Produktdifferenzierung aus, dann kommt man zu einem noch sehr viel realitätsnäheren Szenario. Im Falle der Produktdifferenzierung muss der zuerst handelnde Marktführer (first mover), wenn im Sinne des Bertrand-Modells die Preise als Wettbewerbsparameter eingesetzt werden, nur mit einer begrenzten Preisunterbietung durch die nachfolgenden Konkurrenten rechnen. Denn sie werden den vergleichsweise größten Profit erzielen, wenn sie sich am Preisführer orientieren. Da der Marktführer das in seinem Kalkül antizipieren kann, wird er den Preis vergleichsweise weit oberhalb des Wettbewerbspreises festlegen. Damit nähert sich das Oligopol tendenziell dem Monopol. Entsprechendes gilt aber auch für den Fall, dass im Sinne des Cournot-Modells die Produktionsmengen als Wettbewerbsparameter eingesetzt werden. Und dies entspricht am ehesten der tatsächlichen Unternehmenspraxis. Je größer die Produktdifferenzierung, desto unabhängiger sind die Oligopolisten voneinander. Sie werden daher die Mengen tendenziell so wie ein Monopolist festlegen, dh so, dass sich die Grenzerlöse dem Maximum nähern.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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