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2. Bilaterale Liberalisierung („WTO plus“-Abkommen)
ОглавлениеLiteratur:
Greiner Die Interregionale Assoziierung zwischen der Europäischen Union und Mercosur (2004); Weiß Die neuen „Vertieften und Umfassenden Freihandelszonen“ (DCFTA), in: von Arnauld (Hrsg.) Europäische Außenbeziehungen [Enzyklopädie Europarecht, Bd. 10] (2014) § 10 E.4, 553; Semertzi The preclusion of direct effect in the recently concluded EU Free Trade Agreements, CMLR 2014, 1125.
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Da die Globalisierung der Handelsbeziehungen aufgrund multilateraler Abkommen im Rahmen der WTO seit der Doha-Runde ins Stocken geraten ist, hat die EU begonnen, ihre Außenhandelsbeziehungen auch jenseits der mit ihr durch Beitritts-, Freihandels-, Nachbarschafts- oder Entwicklungsassoziierungen verbundenen Integrationsräume (siehe oben Rn. 189 ff.) mittels bilateraler bzw. regionaler Handelsabkommen über das im Rahmen der WTO mögliche Ausmaß hinaus zu intensivieren. Die Kommission hat sich zwar in entsprechenden Strategiepapieren[58] grundsätzlich zum Multilateralismus bekannt, hält es aber für sinnvoll, im Hinblick auf Fragen, die für multilaterale Lösungen noch nicht reif sind (insbesondere Fragen betreffend Investitionen, öffentliche Aufträge, Wettbewerbsregeln und Schutz geistigen Eigentums), bilaterale Abkommen abzuschließen („WTO plus-Abkommen“). Dabei legt die EU im Hinblick auf die Kompatibilität dieser Abkommen mit der Ausnahmebestimmung des Art. XXIV GATT das neue Konzept einer „Vertieften und umfassenden Freihandelszone“ („Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA“) zugrunde. Die Anwendung dieses Konzepts betrifft insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen zu den transatlantischen Regionen Nord- und Südamerikas sowie Asiens. Im Vordergrund stehen insoweit die inzwischen abgeschlossenen Verhandlungen über ein „Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen“ („Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA“) mit Kanada und die noch offenen Verhandlungen über ein Abkommen mit den USA über die Errichtung einer „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ („Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP“). In Bezug auf Zentral- und Südamerika sind im Anschluss an die früheren Abkommen mit Mexico (1997)[59] und Chile (2002)[60] weitere Abkommen hinzugekommen, und zwar 2012 sowohl mit Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama)[61] als auch mit Peru und Kolumbien.[62] Entsprechende Verhandlungen mit der gesamten Andengemeinschaft („Communidad Andina de Naciones – CAN“) einschließlich Bolivien und Ecuador sind so gut wie abgeschlossen. Verhandlungen mit den zum MERCOSUR gehörenden Staaten über den Abschluss eines ebenfalls umfassenden Freihandelsabkommens sind inzwischen (wieder) aufgenommen worden. Im asiatischen Raum ragt das Freihandelsabkommen von 2009 mit Südkorea[63] heraus. Im Übrigen hat es seit langem Bemühungen der EU gegeben, ein Abkommen mit der gesamten ASEAN-Staatengruppe abzuschließen; inzwischen haben entsprechende Verhandlungen auf bilateraler Ebene immerhin mit Singapur und Vietnam zu einem erfolgreichen Abschluss geführt.