Читать книгу Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht - Peter Behrens - Страница 93
§ 8 Marktöffnung gegenüber Drittstaaten
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)
III. Freihandelsassoziierungen
IV. Entwicklungsassoziierungen
V. Globalisierung
Literatur:
Fischer Das Assoziationsrecht der Europäischen Gemeinschaften (1994); Baudenbacher Drittstaatsverträge, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampf, Kartellrecht – Kommentar, Bd. 1: Europäisches Recht (2005) 8. Teil, 1388; Schwarze Europäisches Wirtschaftsrecht (2007) 181; Alsen Der Europäische Integrationsauftrag der EU, Überlegungen zur Erweiterungs-, Assoziierungs- und Nachbarschaftspolitik der EU aus der Warte einer europäischen Prinzipienlehre (2008); Bungenberg Außenbeziehungen und Außenhandelsrecht, EuR 2009, Beiheft 1, 195; Niedrist Präferenzabkommen im Europarecht und im Welthandelsrecht (2009); Nowak Multilaterale und bilaterale Elemente der EU-Assoziations-, Partnerschafts- und Nachbarschaftspolitik, EuR 2010, 746; Boysen Regionale Handelsabkommen, in: Hilf/Oeter (Hrsg.) WTO-Recht – Rechtsordnung des Welthandels (2. Aufl. 2010) § 31, 662; Bungenberg/Herrmann (Hrsg.) Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union nach Lissabon, 2011; Müller-Ibold Die gemeinsame Handelspolitik nach Lissabon. Sekundärrechtsabhängigkeit der gemeinsamen Handelspolitik, in: Bungenberg/Herrmann (Hrsg.) Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union nach Lissabon (2011) 75; Senti Regionale Freihandelsabkommen in zehn Lektionen (2013); Boysen Das System des Europäischen Außenwirtschaftsrechts, in: von Arnauld (Hrsg.) Europäische Außenbeziehungen [Enzyklopädie Europarecht, Bd. 10] (2014) § 9, 447; Weiß Vertragliche Handelspolitik der EU, in: von Arnauld (Hrsg.) Europäische Außenbeziehungen [Enzyklopädie Europarecht, Bd. 10] (2014) § 10, 515; Schmalenbach Assoziierung und Erweiterung, in: von Arnauld (Hrsg.) Europäische Außenbeziehungen [Enzyklopädie Europarecht, Bd. 10] (2014) § 6, 321; Semertzi The preclusion of direct effect in the recently concluded EU Free Trade Agreements, CMLR 2014, 1125; Nowrot Regionale Wirtschaftsintegration, in: Tietje (Hrsg.) Internationales Wirtschaftsrecht (2. Aufl. 2015) § 2 D., 126; Bieber/Epiney/Haag Die Europäische Union (12. Aufl. 2016) § 36 Nachbarschaftsbeziehungen und Erweiterung der Union, 685; Bungenberg/Herrmann (Hrsg.) Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union. Fünf Jahre nach Lissabon – Quo Vadis? (2016); Herrmann/Müller-Ibold Die Entwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts, EuZW 2016, 646.
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Auch im Verhältnis zu Drittstaaten hat die EU schrittweise die Öffnung der Märkte vorangetrieben. Sie beruht auf einem abgestuften System völkerrechtlicher Verträge, die mit unterschiedlicher Intensität die Assoziierung der Vertragspartner vorsehen, dh deren Zugang zum bzw. Annäherung an den Europäischen Binnenmarkt. Gem. Art. 217 AEUV handelt es sich bei einer Assoziierung um ein Verhältnis „mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen und besonderen Verfahren“. Gemeint sind damit „besondere und privilegierte Beziehungen“ mit Drittstaaten, die „zumindest teilweise am Gemeinschaftssystem teilhaben“.[1] Der Umfang der besonderen Beziehungen und das Ausmaß der Teilhabe am Unionssystem hängen dabei von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ab. Demgemäß gibt es durchaus unterschiedliche Assoziierungstypen. Je nach dem Ausmaß der Annäherung und der wirtschaftlichen Integration von Auslandsmärkten und Europäischem Binnenmarkt lassen sich Beitritts-, Freihandels-, Nachbarschafts- und Entwicklungsassoziierungen sowie sonstige Handelsabkommen unterscheiden.[2] Den schwächsten Integrationsgrad weisen die multilateralen Abkommen auf, welche die Grundlage der wirtschaftlichen Globalisierung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) darstellen. Allerdings lassen sich diese unterschiedlichen Assoziierungstypen nicht mit letzter Stringenz bestimmten geographisch definierten Gruppen von Vertragsstaaten, die gewissermaßen „Assoziierungsräume“ bilden würden, zuordnen. Vielmehr haben sich auch innerhalb bestimmter räumlich abgrenzbarer Gruppen von Vertragsstaaten unterschiedliche Assoziierungstypen herausgebildet. Dem trägt die folgende Übersicht Rechnung.