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b. Östliche Partnerschaft
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Mit den östlichen Nachbarstaaten in Osteuropa einschließlich Russlands und den Staaten im Südkaukasus hatte die EU bereits Ende der 1990iger Jahre Partnerschafts- und Kooperationsabkommen abgeschlossen, die insbesondere der Förderung des zwischenstaatlichen Handels dienen sollten. Hervorzuheben sind die Abkommen, die 1998 mit der Ukraine[34] und Moldawien[35] sowie 1999 mit Georgien,[36] Armenien,[37] und Aserbaidschan[38] vereinbart worden waren. Seit 2008/2009 hat die EU diese letztere Staatengruppe in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) einbezogen (östliche ENP-Dimension). Dies impliziert zugleich einen qualitativen Sprung im Hinblick auf die Heranführung dieser Staaten an den Binnenmarkt, ohne allerdings damit eine Beitrittsperspektive zu eröffnen. Die neue Generation von Assoziierungsabkommen mit den östlichen Nachbarstaaten soll das Ausmaß der gegenseitigen wirtschaftlichen Integration erheblich intensivieren mit dem Ziel der Errichtung von „Vertieften und umfassenden Freihandelszonen“ („Deep and Comprehensive Free Trade Areas – DCFTA“). Sie umfassen nicht nur den gesamten Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr, sondern u.a. auch das Niederlassungsrecht, Investitionen, geistige Eigentumsrechte, technische Regulierung sowie den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen und die Angleichung an das EU-Recht. Es geht also unter handelspolitischen Aspekten um die umfassende Liberalisierung des gesamten Wirtschaftsverkehrs der Nachbarstaaten mit der EU im Sinne der gegenseitigen Marktöffnung. Beispielgebend ist insoweit das inzwischen beiderseits ratifizierte Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine von 2014.[39] Parallel dazu sind 2014 auch entsprechende Abkommen mit Georgien und Moldawien unterzeichnet worden. Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen dieser Abkommen ist durchweg ausdrücklich ausgeschlossen worden, so dass sich Einzelne nicht auf sie berufen können.