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1. Türkei

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Das erste dieser Abkommen ist 1963 mit der Türkei abgeschlossen worden.[12] Sein Ziel war im Hinblick auf den Warenverkehr die schrittweise Errichtung einer Zollunion.[13] Ein Zusatzprotokoll von 1970[14] erweiterte die Zielsetzung auf die Freizügigkeit für Arbeitnehmer, den Abbau von Niederlassungsbeschränkungen für Gewerbetreibende sowie die Liberalisierung des Dienstleistungs- und des Kapital- und Zahlungsverkehrs. 1999 wurde der Türkei der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt.[15] Über einen etwaigen Beitritt der Türkei zur EU und die damit verbundene Einbeziehung in den Binnenmarkt wird seit 2005 verhandelt.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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