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3. West-Balkanstaaten

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Vergleichbaren Regelungsgrundsätzen folgt nunmehr in der Nachfolge der Europa-Abkommen auch die seit dem Jahr 2000 angebahnte neue Generation von sogenannten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), welche die EU mit den sog. West-Balkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, sowie Serbien, Montenegro und Kosovo teils bereits abgeschlossen hat,[17] teils noch abzuschließen beabsichtigt. Über die Errichtung einer Freihandelszone und die Liberalisierung des Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehrs im Verhältnis zur EU sowie die Inländerbehandlung im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Niederlassung von Gewerbetreibenden hinaus verlangen diese Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen auch eine entsprechende Marktöffnung der West-Balkanstaaten in ihrem Verhältnis zueinander. Längerfristig geht es auch im Hinblick auf diese Staaten um die Eröffnung einer Perspektive für die Integration in die EU und damit in den Binnenmarkt; Kroatien, das inzwischen in die EU aufgenommen worden ist, liefert dafür ein prägnantes Beispiel.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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