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2. Mittel- und Osteuropäische Länder
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Zu den Abkommen, die einen Beitritt zur EU vorbereiten sollten, zählten auch die in den 1990iger Jahren mit den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) abgeschlossenen Europa-Abkommen. Diese Staaten sind im Zuge der letzten Erweiterungsrunden der EU in den Jahren 2004 und 2006 Mitglieder der Union geworden.[16] Zur Vorbereitung der Einbeziehung dieser Staaten in den Binnenmarkt zielten die Europa-Abkommen im Hinblick auf den Warenverkehr zunächst auf die Gründung einer Freihandelszone. Sie sahen die schrittweise Senkung bzw. Abschaffung von Zöllen, Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßigen Ausfuhrbeschränkungen vor. Für den Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr war ebenfalls eine schrittweise Liberalisierung vorgesehen. Bezüglich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und der Niederlassung von Gewerbetreibenden galt im Wesentlichen der Grundsatz der Inländerbehandlung.