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JAHRES-PRIMÄRENERGIEBEDARF Eine der energetischen Grundlagen des Gebäudeenergiegesetzes ist der Primärenergiebedarf beziehungsweise Jahres-Primärenergiebedarf (gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, kurz in kWh/m2·a). Im vereinfachten Verfahren errechnet sich der Jahres-Primärenergiebedarf durch Addition des Heizenergiebedarfs und des Energiebedarfs für die Warmwasserbereitung und die anschließende Multiplikation mit der „Anlagenaufwandszahl“.

Diese Anlagenaufwandszahl definiert sich aus dem Verhältnis der von einer Heizungsanlage aufgenommenen Primärenergie zu der von ihr abgegebenen Nutzwärme – sie definiert also die Effizienz der Energieausnutzung beziehungsweise den Wirkungsgrad des Systems.

Die Primärenergie kann einer Heizungsanlage sehr unterschiedlich zugeführt werden. Bei einer Stromheizung beispielsweise kann die Primärenergie Kohle sein, durch deren Verbrennung relativ verlustreich Strom gewonnen wird, der dann wiederum verlustreich in Wärme gewandelt wird. Da in diesem Fall sehr viel Kohle zur Gewinnung von letztlich relativ wenig Wärme aus Strom eingesetzt werden muss, steigt die Anlagenaufwandszahl. Wird hingegen beispielsweise Holz direkt im eigenen Hauskeller zur Erzeugung von Wärme eingesetzt, muss relativ wenig Primärenergie (Holz) zur Erzeugung von relativ viel Wärme eingesetzt werden. Damit sinkt die Anlagenaufwandszahl, der Jahres-Primärenergiebedarf wird dadurch günstiger, und im Ergebnis sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an den Jahres-Primärenergiebedarf effizienter einzuhalten.

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