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TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUST (U-Wert) Ein zweiter, sehr wichtiger Begriff, den das Gebäudeenergiegesetz führt, ist der Transmissionswärmeverlust bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche. Dieser sogenannte U-Wert wird gemessen als Energieverlust in Watt pro Quadratmeter Oberfläche sowie Grad Kelvin des Temperaturunterschieds zwischen Innen- und Außenseite eines Bauteils. Als Formel liest sich dies wie folgt:

U-Wert = W/(m2·K). Der Transmissionswärmeverlust beschreibt also den Wärmeverlust, der durch Außenfassade, Kellerfundament oder Dachfläche eines Hauses entweicht.


Auch Holzpelletanlagen werden jeweils vom zuständigen Schornsteinfeger überprüft.

Kernregelung des Gebäudeenergiegesetzes ist die Vorschrift, dass Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen bestimmte Höchstwerte eines Jahres-Primärenergiebedarfs unterschreiten müssen und gleichzeitig die wärmeübertragende Umfassungsfläche bestimmte Transmissionswärmeverluste nicht überschreiten darf. Ausgehend von diesen Überlegungen enthält das Gebäudeenergiegesetz auch für Bestandsgebäude verschiedene Regelungen zu Nachrüstungen, die zum Teil unabhängig von einer anstehenden Modernisierung zwingend vorgenommen werden müssen. Andere Vorschriften greifen erst dann, wenn ohnehin eine Modernisierung geplant und durchgeführt wird. Für eine bessere Übersichtlichkeit kann man die Vorschriften jeweils in Regelungen

für die Gebäudehülle und

die Gebäudetechnik unterteilen.

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