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In Artikel 1 ist dem § 7 Absatz 1 folgender Satz anzufügen: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährleistet einen kostenfreien Zugang zu den in diesem Gesetz in Bezug genommenen Normen.“

Begründung:

Das Gebäudeenergiegesetz verweist in erheblichem Umfang auf DIN-Normen – unmittelbar und mittelbar. Ohne deren Kenntnis ist der konkrete Regelungsgehalt des Gesetzes für den Normunterworfenen nicht erkennbar. Um dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Vorschriften beziehungsweise der Bekanntmachungspflicht gerecht zu werden, ist ein kostenloser „Jedermannszugang“ zu diesen Vorschriften verfassungsrechtlich geboten.

Leider kam es zu dieser wichtigen Gesetzesergänzung während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nicht. Die Argumentation des Bundesrats ist aber richtig und sie ist sehr wichtig. Denn wenn in einem Gesetz derart viele DIN-Normen-Verweise aufgenommen werden wie im Gebäudeenergiegesetz, ist das Gesetz ohne die DIN-Normen in der Tat nicht mehr zu verstehen. DIN-Normen sind aber rein privatrechtliche Regelungswerke und auch nicht einfach frei zugänglich. Sie müssen gegen Gebühren bezogen werden – und die Gebühren sind teils hoch.

Das wäre so, als würde der Gesetzgeber eine neue Straßenverkehrsordnung erlassen, aber die Neuregelung über die Zuordnung und Bedeutung der Ampelfarben wäre nur über eine zu vergütende privatrechtliche DIN-Norm zugänglich. Das ist natürlich absurd und muss scheitern. Es wird sich kaum jemand an ein Gesetz halten können, das er nicht einmal versteht. Und das ist ein ganz wesentlicher Grund, warum der Gesetzgeber nach 18 Jahren des Scheiterns mit der Energieeinsparverordnung im Gebäudebestand nun mit dem Gebäudeenergiegesetz genauso scheitern wird.

Das Ziel, in Deutschland eine Modernisierungsrate der Bestandsgebäude von zwei Prozent jährlich zu erreichen, wird seit vielen Jahren verfehlt. Gerade einmal ein Prozent der Gebäude wird durchschnittlich jährlich modernisiert. Das heißt, erst in 100 Jahren wäre der Bestand vollständig energetisch modernisiert. Diese Modernisierungszurückhaltung dürfte vor allem auch folgende Gründe haben:

sehr lange Amortisationszeiträume

zu komplizierte, sich ständig ändernde Gesetzgebung

Der eigentliche Sinn der Modernisierungsgesetzgebung ist die CO2-Reduktion auch im Gebäudebereich gewesen. Diese sinkt aber nicht, sondern steigt. Experten schlagen seit Langem vor, schlicht die Heizstoffe für die Gebäudebeheizung, also etwa Öl, Gas, Kohle etc. gezielt zu besteuern, um so direkten Einfluss auf das Heizverhalten zu nehmen. Dieser sehr einfache, sinnvolle und zielorientierte Vorschlag wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen bleibt es bei einer hoch komplizierten Gesetzgebung, die kein Hauseigentümer mehr durchschauen und der Gesetzgeber nicht mehr wirksam kontrollieren kann. Obendrein ändert sie sich ständig – begleitet von extrem aufwendigen Fördermaßnahmen durch Steuergelder mit trotzdem viel zu langen Amortisationszeiten, ohne dass am Ende die CO2-Belastung sinkt. Es wäre Zeit, über deutlich einfachere und wirksamere Alternativen nachzudenken. Solange das aber nicht der Fall ist, müssen Sie sich selbstverständlich an die gesetzlichen Regelungen halten. Bei Nichtbeachtung der Regeln droht schließlich eine Ordnungswidrigkeit, und so ist immer zu überlegen – zumindest im Falle ohnehin geplanter Modernisierungen – einen Fachmann einzuschalten, der sicherstellt, dass die Regelungen eingehalten werden. Da für fast alle Fördermaßnahmen im Rahmen von Modernisierungen im Vorfeld ohnehin fachliche Stellungnahmen verlangt werden, kann es sinnvoll sein, einen Energieberater mit der Bestandsaufnahme und einem detaillierten Modernisierungsvorschlag zu beauftragen. Mehr hierzu im Kapitel „Das richtige Team“ ab Seite 183.

Handbuch Sanieren und Modernisieren

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