Читать книгу Handbuch Sanieren und Modernisieren - Peter Burk - Страница 32

Der Gebäudeenergieausweis

Оглавление

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes sind auch die Anforderungen zum Gebäudeenergieausweis geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Eigentümer von Immobilien nur dann einen Gebäudeenergieausweis benötigen, wenn sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. In einem solchen Falle müssen sie dem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter auf Verlangen Einblick in einen Gebäudeenergieausweis gewähren. Hat man weder einen Verkauf noch eine Vermietung oder Verpachtung vor, benötigt man auch keinen Ausweis.


Ein Energieausweis soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch Modernisierungsvorschläge enthalten.

Beim Gebäudeenergieausweis wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden:

Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende tatsächliche Verbrauch an Heizenergie gemessen.

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird für Neu- oder große Umbauten der zukünftige, prognostizierte Bedarf errechnet.

Beim verbrauchsorientierten Ausweis spielt also das individuelle Heizverhalten der Bewohner eine große Rolle. Dieses muss natürlich nicht unbedingt repräsentativ sein. Waren die Bewohner beispielsweise im Winterhalbjahr gar nicht anwesend, wird man ein wenig objektives Bild des tatsächlichen Energieverbrauchs erhalten. Trotzdem kann auch der verbrauchsorientierte Ausweis eine erste Orientierung sein. Für die Eigentümer selbst ist die Aussagekraft weniger wichtig, da diese den Ausweis ja nur dann benötigen, wenn sie das Gebäude verkaufen oder vermieten wollen. Der Eigennutz des Ausweises ist eher gering. In ihm ist letztlich dokumentiert, dass man im Zweifel einen schlechten Energiestandard hat. Auch Handlungskonsequenzen jenseits der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und des Gebäudeenrgiegesetzes erwachsen daraus keine. Und da bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien vor allem deren Lage und Nutzbarkeit entscheidet, dürfte der Energieausweis in seiner Wirkung für Kauf- oder Mietentscheidungen noch deutlich überschätzt werden.

Für Eigentümer sind die Kosten zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises natürlich relevant. Ein verbrauchsorientierter Ausweis ist deutlich günstiger als ein bedarfsorientierter Ausweis, denn beim bedarfsorientierten Ausweis muss meist eine Bestandsaufnahme durch einen Energieberater vor Ort erfolgen. Diese kann dann interessant sein, wenn man ohnehin modernisieren will und im Vorfeld auch ein Gebäudeenergiegutachten benötigt, beispielsweise um staatliche Fördermittel zu beantragen. Mehr zu den Fördermitteln erfahren Sie im Kapitel „Die Modernisierungsfinanzierung“ ab Seite 158.

Bei der Wahl des Ausweistyps, also bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert, ist man allerdings nicht ganz frei. Folgende Regelungen gelten gemäß Gebäudeenergiegesetz:

Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, die vor der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet wurden (Einreichung des Bauantrags vor dem 1. November 1977), muss im Verkaufs- oder Vermietungsfall zwingend ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgelegt werden.

Häuser, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 eingereicht wurde oder die zwischenzeitlich entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden, sowie generell alle Häuser mit mehr als vier Wohnungen, können im Verkaufs- oder Vermietungsfall entweder nach dem bedarfsorientierten oder nach dem verbrauchsorientierten Energieausweis bewertet werden.

Keinen Gebäudeenergieausweis benötigen Gebäude, die bereits unter Denkmalschutz stehen.

Gebäudeenergieausweise sind zehn Jahre gültig. Danach müssen sie neu ausgestellt werden.

Handbuch Sanieren und Modernisieren

Подняться наверх