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2. Kapitel Der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan als Grundlage der Untersuchung

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Das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (StMAS) hat in Verbindung mit dem Institut für Frühpädagogik (IFP) im Jahre 2006 nach einjähriger Erprobung den „Bayerischen Bildungsund Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung“9 herausgegeben. Er versteht sich nach den Worten der damals zuständigen Ministerin Stewens als „Teil der Qualitäts- und Bildungsoffensive Bayerns.“10 Für Prof. Fthenakis, den damaligen Leiter des Instituts für Frühpädagogik, ist der Bildungsplan ein Instrument, für „dessen angemessene Umsetzung nicht nur eine hohe pädagogisch-didaktische Kompetenz maßgeblich (ist), viel wichtiger ist, dass die „Philosophie“ des Plans, d. h. das Menschenbild und die Prinzipien, die ihm zugrunde liegen, verinnerlicht werden.“11 Diese Prinzipien bilden die Grundlage für Kinderkrippen, Kindergärten und andere vorschulische Kindertageseinrichtungen. Diese Prinzipien basieren auf einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das sich an der Entwicklung und am Wohlbefinden des Kindes in allen Bereichen orientiert. Die herausragende Bedeutung der prozessualen Bildungsaspekte soll alle motivieren, ihre Bildungsarbeit danach zu gestalten. Es ist angestrebt, an allen vorschulischen Bildungsorten Kontinuität und Anschlussfähigkeit in den Bildungsprozessen des Kindes sowie behutsame Übergänge im Bildungsverlauf zu sichern. Die Gestaltung und Organisation der Bildungsprozesse haben sich allein am Kind zu orientieren und nicht an den einzelnen Bildungsinstitutionen.12 Der Plan stellt für sich betrachtet keine verbindliche Vorgabe im Hinblick auf die Umsetzung in der pädagogischen Arbeit dar. Andererseits bietet er den „Orientierungsrahmen“, wie das pädagogische Personal die normierten Bildungs- und Erziehungsziele der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (BayKiBiGV) „bestmöglich“ umsetzen kann. Er stellt einen „klaren Bezugsrahmen für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und für die Zusammenarbeit mit den Schulen dar. Er wendet sich gegen fachliche Beliebigkeit und tritt ein für die Chancengleichheit und hohe Bildungsqualität für alle Kinder. So ist er letztlich als „Handlungsanleitung“ zur Verordnung des BayKiBiG zu verstehen.13 Die Verantwortung für die Umsetzung eines solchen Rahmenplans im Rahmen einer je eigenen Konzeption, wird zusammen mit dem Träger in die Hände der Einrichtungsleitung gelegt. Bei der Entwicklung der Konzeption sind die Eltern zu beteiligen, da der Plan davon ausgeht, dass Familien mehr denn je Unterstützung von außen brauchen und andererseits aber auch in die Arbeit der Kindertageseinrichtungen eingebunden werden müssen. Der Plan sieht ein „modernes Coaching für Familien“ als notwendig an. Eltern brauchen zunehmend mehr Angebote zur Stärkung ihrer elterlichen Arbeit. So können Kindertageseinrichtungen zu „lokalen Kompetenzzentren für Kinder und Familien“ werden. Als Beispiel werden die „Early Excellence Centres“ in England angeführt.14

Der Plan ist als offen bleibendes Projekt geplant. „Es gilt, ihn in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und bei Bedarf an neue Entwicklungen anzupassen.“15 Das Institut für Frühpädagogik (IFP) wird die Umsetzung des Planes durch vertiefende Forschungsprojekte weiterhin begleiten. Das pädagogische Personal wie auch die Träger werden durch Qualifizierungsmaßnahmen und durch die Entwicklung weiterführender Materialien weitere Unterstützung durch das IFP erfahren. So wird auf den Online-Infodienst des IFP zum Bildungsplan hingewiesen, der ergänzende und vertiefende Beiträge enthält und kontinuierlich ausgebaut werden soll.16

Religiöse Bildung am Bayerischen Untermain

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