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2.1. Menschenbild und Prinzipien des bayerischen Bildungsplans 2.1.1. Das Bild vom Kind

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Vier Gesichtspunkte werden in diesem Zusammenhang hervorgehoben

– Der neugeborene Mensch kommt als kompetenter Säugling zur Welt.

Unter Bezugnahme auf entwicklungspsychologische und neurowissenschaftliche Säuglings- und Kleinkindforschung wird hervorgehoben, dass das Kind unmittelbar nach der Geburt beginnt, seine Umwelt zu erkunden und mit ihr in Beziehung zu treten.

– Kinder gestalten ihre Bildung und Entwicklung von Geburt an aktiv mit.

Vor dem Hintergrund der Annahme, dass der Mensch auf „Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit angelegt ist,“17 können Kinder entwicklungsangemessene Verantwortung übernehmen. Sie sind aktive Mitgestalter und können ihre Bedürfnisse äußern. „Kinder sind reich an Ideen und werden mit zunehmendem Alter und Wissenserwerb zu Experten, deren Weltverständnis in Einzelbereichen dem der Erwachsenen ähnelt. In ihrem Tun und Fragestellen sind Kinder höchst kreative Erfinder, Künstler, Physiker, Mathematiker, Historiker und Philosophen. Sie wollen im Dialog mit anderen an allen Weltvorgängen teilnehmen, um ihr Weltverständnis kontinuierlich zu erweitern.“18

– Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität von anderen Kindern.

Diese einzigartigen Besonderheiten sind abhängig von seinem „Temperament, seinen Anlagen, Stärken, Bedingungen des Aufwachsens, seinen Eigenaktivitäten und seinem Entwicklungstempo.“ Die Entwicklung des Kindes wird als ein „komplexes, individuell verlaufendes Geschehen“ verstanden.19

– Kinder haben Rechte.

Unter Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention wird ein Recht auf „bestmögliche Bildung von Anfang“ postuliert. Als oberstes Ziel der frühen Bildung wird die Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit mit ihren Begabungen und geistig-körperlichen Fähigkeiten angesehen. Das Recht auf Mitsprache und Mitgestaltung der Kinder im Hinblick auf ihre Bildung wird in besonderer Weise hervorgehoben.

Religiöse Bildung am Bayerischen Untermain

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