Читать книгу Schriften in deutscher Übersetzung - Plotin - Страница 31

Оглавление

16

Berechtigter Freitod?

Du sollst die Seele nicht gewaltsam befreien, damit sie nicht hinausgeht; denn dann wird sie hinausgehen mit etwas (Körperlichem) behaftet, nur so kann sie überhaupt hinausgehen, das Hinausgehen ist ja ein Übergehen an einen andern Ort; sondern du sollst warten daß der Leib gänzlich von ihr sich entfernt, bis dann also, wenn sie nicht mehr den Ort zu wechseln braucht, sondern schon ganz und gar außen ist. Auf welche Weise ‘entfernt’ sich denn der Körper? Dann wenn kein Stück der Seele mehr an ihn gebunden ist; denn der Körper kann sie dann nicht mehr mitbinden, wenn seine harmonische Fügung nicht mehr besteht, in deren Besitz er die Seele besaß. Wenn nun aber jemand es bewerkstelligt daß der Körper sich auflöst? Dann wendet er Gewalt an und hat sich eigenmächtig entfernt und der Körper hat die Seele nicht freigegeben. Ferner, wenn er den Körper auflöst, tut er das nicht ohne Leidenschaft, sondern es ist in ihm Unwille oder Kummer oder Zorn; man darf eben nicht handeln.

Wenn man aber an sich einen beginnenden Schwachsinn bemerkt? Nun, vielleicht widerfährt das dem Weisen nicht; setzen wir aber daß es doch geschehe, dann ist der Selbstmord unter die Notmittel zu rechnen, für die man sich nur unter gewissen Umständen zu entscheiden hat, nicht aber schlechthin. – Ferner ist vielleicht auch das Einnehmen von Gift, um die Seele aus dem Leibe zu treiben, für die Seele nicht zuträglich. – Ferner, wenn die Zeit, die jedem gewährt ist, schicksalbestimmt ist, so ruht kein Segen darauf vorher sich zu entleiben, es sei denn, wie gesagt, eine Zwangslage. Wenn ferner jeder je nach dem Zustande, in dem er aus dem Leibe tritt, einen entsprechenden Rang in der oberen Welt erhält, so darf man also nicht sich entleiben, solange noch Zunahme und Fortschreiten möglich ist.

Schriften in deutscher Übersetzung

Подняться наверх