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III. Zarter Richtungsweiser: Die Rechtsprechung

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Nach der bisher nur punktuell in Bezug auf den Begriff der „Religionsgesellschaft“ in Art 137 Abs. 3 WRV erfolgten Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung aus der sich eine Tendenz zur Einbeziehung ökumenischer Einrichtungen in das Selbstbestimmungsrecht ableiten ließ, ist nunmehr eine vertiefte Prüfung erforderlich. Dies betrifft die Rechtsprechung sowohl der obersten als auch der Fachgerichte.

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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