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Vorwort der Herausgeber

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Das vorliegende Werk zur Verteidigung im Revisionsverfahren hat sich seit seinem ersten Erscheinen vor etwa 10 Jahren längst seinen eigenständigen Platz in der Reihe der revisionsrechtlichen Standardwerke erobert. Es ist in seiner Weise einzigartig. Schlothauer/Weider/Wollschläger präsentieren, dem Gang der Hauptverhandlung folgend, das Revisionsrecht durchweg aus der Perspektive möglicher Rügen, deren häufig komplizierte Voraussetzungen sie im Einzelnen darlegen. Damit geben sie dem Verteidiger und der Verteidigerin in Strafsachen ein perfektes Hilfsmittel an die Hand, mögliche Verfahrensfehler aufzufinden und ordnungsgemäß zu rügen – eine Aufgabe, an der seit je viele Revisionen scheitern. Das Werk hilft, dieses Scheitern zu vermeiden.

Der Band „Verteidigung im Revisionsverfahren“ ist geprägt einerseits von der enormen praktischen Erfahrung des Autorengespanns Schlothauer/Weider/Wollschläger, andererseits von dessen langjähriger wissenschaftlicher Beschäftigung mit dem Strafprozessrecht. Er belegt eindrucksvoll die namentlich von Karl Popper formulierte Einsicht, dass die Praxis nicht der Feind des theoretischen Wissens ist, sondern sein wertvoller Anreiz. Insofern darf das Werk allen mit Revisionen befassten Strafjuristinnen und Strafjuristen ans Herz gelegt werden.

Aus der Taufe gehoben worden ist das Buch vom Autorenteam Schlothauer/Weider. Die Nutzer der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ wissen spätestens aus dem Schicksal des Beitrags zur „Untersuchungshaft“, dass sich Hans-Joachim Weider inzwischen aus Altersgründen von der Mitarbeit an den von ihm mitgeschaffenen Werken zurückgezogen hat. Verlag und Herausgeber ist es eine Herzensangelegenheit, dem scheidenden Kollegen nochmals für sein unermüdliches Engagement in Theorie und Praxis und hier insbesondere für die Aufarbeitung der so schwierigen Materie des Revisionsrechts zu danken und ihm das Beste für den verdienten Ruhestand zu wünschen.

Mit Dr. Sebastian Wollschläger konnten wir für die Nachfolge einen würdigen und kompetenten Strafverteidiger gewinnen. Er ist ein erfahrener Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, Autor vieler exzellenter wissenschaftlicher Publikationen und auch ein bekannter Spezialist im Revisionsrecht. Bei ihm wissen wir unser gemeinsames Projekt in besten Händen.

Die Neuauflage präsentiert und reflektiert den aktuellen Stand des Revisionsrechts in Rechtsprechung und Literatur. Hingewiesen sei beispielsweise auf die Einarbeitung der jüngsten Rechtsprechung zur Verständigung im Strafverfahren, in der – ganz im Sinne einschlägiger Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts – das Revisionsrecht exzessiv zur rechtsstaatlichen Kontrolle von Absprachen genutzt wird. Auch die Darlegungen zu den Beweisverwertungsverboten sind höchst aktuell und tragen deren Bedeutung für das Revisionsverfahren Rechnung.

Besondere Hervorhebung verdient schließlich die Berücksichtigung der neuen, bis zum Herbst 2017 erlassenen Gesetze. Alle Änderungen des Prozessrechts sind bedacht worden, selbst wenn sie im Zeitpunkt der Manuskripterstellung noch nicht verkündet gewesen sein sollten – vorrangig das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.2017 (BGBl. I 2017, 3202).

Weiterhin ist dem Werk nicht zuletzt im Interesse eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ein großer Erfolg zu wünschen; denn insbesondere mit einer lege artis durchgeführten Revision erfüllen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger die ihnen obliegende Kontrollfunktion, über die Einhaltung des Rechts zu wachen.

Im September 2017

Passau

Werner Beulke

Berlin

Alexander Ignor

Verteidigung im Revisionsverfahren

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