Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 7
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеTeil I Allgemeine Grundsätze des Revisionsverfahrens
I.(Pflicht-)Verteidigung im Revisionsverfahren
II.Statthaftigkeit der Revision und Beschwer
2.Antrags- und Begründungsfrist
3.Handlungsmöglichkeiten bei Fristversäumung
b)Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einlegungsfrist
c)Wiedereinsetzung bei Versäumung der Begründungsfrist
d)Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen
4.Revision bei erklärtem Rechtsmittelverzicht
2.Rüge der Verletzung formellen Rechts
a)Grundlagen für die Prüfung von Verfahrensrügen
c)Protokollberichtigungsantrag des Verteidigers
d)Anforderungen an die Darstellung und Begründung der Verfahrensrüge (Anforderungen an den Vortrag)
VII.Zur „Psychologie“ des Revisionsverfahrens
2.Aufbau der Revisionsbegründung
4.Berufung oder Sprungrevision?
VIII.Der weitere Gang des Revisionsverfahrens
1.Verfristete Einlegung oder Antragstellung/Begründung der Revision und Verwerfung durch das Tatgericht
2.Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft
3.Behandlung der Revision durch die Revisionsstaatsanwaltschaft
4.Gegenerklärung zum Antrag der Revisionsstaatsanwaltschaft
5.Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts
a)Gründe für die Revisionshauptverhandlung
b)Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung
c)Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung
IX.Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage
2.Verteidigungsaktivitäten
a)Revision der Staatsanwaltschaft
Teil II Ausgewählte Verfahrensrügen (einschließlich Verfahrensvoraussetzungen und -hindernissen)
Kapitel 1Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Rechtsgrundlagen
2.Innerhalb der Schengen-Staaten
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 2Gerichtliche Zuständigkeit/Zuständigkeit des Spruchkörpers
1.Überschreitung der Strafgewalt
2.Ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts
3.Fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung
a)Fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit
b)Willkürliche Annahme der Zuständigkeit
4.Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung infolge Verweisung
a)Mängel des Verweisungsbeschlusses
II.Anforderungen an den Vortrag bei Erhebung der Verfahrensrüge der Verletzung des § 269 StPO, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (ggf. i.V.m. der Verletzung der §§ 270 oder 225a StPO): Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO
I.Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO
II.Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende wegen Straftaten in verschiedenen Altersstufen
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO
I.Rechtsgrundlagen und Anforderungen an den Vortrag
1.Folgen einer Verfahrenstrennung
b)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO
2.Vorwurf von Straftaten gem. §§ 74a, 74c GVG
b)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit (§ 338 Nr. 4 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verhandlung vor einem örtlich unzuständigen Gericht (§ 338 Nr. 4 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Verhandlung vor einem (nach dem Geschäftsverteilungsplan) unzuständigen Spruchkörper (§ 338 Nr. 1 StPO), wenn in der Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht ein Besetzungseinwand geltend gemacht wurde, nachdem die Besetzung des Gerichts ordnungsgemäß mitgeteilt worden war, und der Einwand zu Unrecht übergegangen, zurückgewiesen (§ 338 Nr. 1b StPO) oder die Vorschriftswidrigkeit der Besetzung zwar festgestellt, jedoch in dieser bis zum Urteil weiterverhandelt wurde (§ 338 Nr. 1d StPO)
III.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO), wenn in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht bzw. dem Oberlandesgericht die Vorschriften über die Mitteilung der Besetzung nach § 222a StPO verletzt worden sind (§ 338 Nr. 1a StPO) oder die Hauptverhandlung nicht nach § 222a Abs. 2 StPO zur Prüfung der Besetzung unterbrochen worden ist (§ 338 Nr. 1c StPO)
IV.Fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt?
1.Zustandekommen des Geschäftsverteilungsplans
b)Anforderungen an Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)
2.Inhaltliche Fehler des Geschäftsverteilungsplans
b)Anforderungen an den Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)
3.Änderung des Geschäftsverteilungsplans
b)Anforderungen an Revisionsvortrag
4.Errichtung einer Hilfsstrafkammer
5.Abweichungen vom gesetzmäßigen Geschäftsverteilungsplan
II.Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verhandlung vor dem unzuständigen Gericht (§ 338 Nr. 4 StPO)
III.Zuständigkeit einer kleinen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer im Berufungsverfahren
II.Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verhandlung vor dem unzuständigen Gericht (§§ 338 Nr. 4, 270 Abs. 1, 6a StPO; § 74e GVG)
I.Rügevorbringen im Falle eines Besetzungseinwandes
1.Übergehen bzw. Zurückweisung eines Besetzungseinwandes/Weiterverhandeln in festgestellter vorschriftswidriger Besetzung
2.Insbesondere: Die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern (§ 76 Abs. 2–5 GVG, § 33b Abs. 2–6 JGG)
3.Rügemöglichkeiten bei Einwänden gegen die Besetzung der großen Kammer mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei (Jugend-)Schöffen
a)Zwingende Besetzung mit drei Richtern
bb)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 33b Abs. 2 Nr. 1 JGG (§ 338 Nr. 1 lit. b StPO)
b)Zu erwartende Unterbringung nach §§ 63, 66 oder 66a StGB
bb)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 108 Abs. 3 JGG (§ 338 Nr. 1 lit. b StPO)
c)Zuständigkeit der großen Jugendkammer nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 JGG
d)Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer oder Verhandlungsdauer von mehr als zehn Verhandlungstagen
e)Umfang oder Schwierigkeit der Sache
f)Nachträgliche Besetzungsreduzierung
g)Verbindungsentscheidung in der Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung
h)Fehlen eines internen Geschäftsverteilungsplans
4.Rügemöglichkeiten bei Einwänden gegen die Besetzung der großen Kammer mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei (Jugend-)Schöffen
b)Abweichen vom ursprünglichen Besetzungsbeschluss
5.Rügemöglichkeiten bei Einwänden gegen die Besetzung im Hinblick auf einen fehlenden Besetzungsbeschluss
6.Ist es nach Aussetzung der Hauptverhandlung erneut zu einer Hauptverhandlung in einer Besetzung gekommen, die von derjenigen in der zunächst begonnenen Hauptverhandlung abweicht und richtete sich dagegen der übergangene oder zurückgewiesene Besetzungseinwand?
II.Rügevorbringen in Verfahren ohne Besetzungseinwand
III.Rügemöglichkeiten bei vorschriftswidriger Besetzung
1.Bestimmung der Besetzung der Spruchkörper (bzw. der einzelnen Abteilungen beim Amtsgericht) durch den Geschäftsverteilungsplan (§ 21e Abs. 1 GVG)
a)Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans
c)Stellvertretender Vorsitzender
d)Blinder Richter als Vorsitzender
f)Richter auf Probe, kraft Auftrags und abgeordnete Richter
2.Überbesetzung eines Kollegialgerichts
3.Verhandlung in reduzierter Besetzung (§ 76 Abs. 2 S. 4 GVG; § 33b Abs. 2 S. 4 JGG)
4.Verhandlung vor einem nach dem Geschäftsverteilungsplan unzuständigen Richter
5.Verhandlung vor dem erweiterten Schöffengericht (§ 29 Abs. 2 GVG)
6.Verhinderung
a)Verhinderung des Vorsitzenden
c)Zuziehung eines Ergänzungsrichters (§ 192 Abs. 2 GVG)
7.Änderung des Geschäftsverteilungsplanes (§ 21e Abs. 3 GVG)
8.Besetzung einer Hilfsstrafkammer
I.Rügevorbringen im Falle eines Besetzungseinwands
II.Rügevorbringen bei vorschriftswidriger Besetzung
1.Erstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
3.Auslosung der Reihenfolge des Tätigwerdens der Schöffen (§§ 45, 77 Abs. 1 und Abs. 3 GVG)
4.Mitwirkung disqualifizierter, unvereidigter oder mit sonstigen Mängeln behafteter Schöffen
5.Heranziehung der Hauptschöffen
a)„Ordentliche“, verlegte und „außerordentliche“ Sitzungstage
b)Besetzung bei Neubeginn der Hauptverhandlung
6.Verwendung der Hilfsschöffenliste
b)Unwiderruflichkeit der Entbindungsentscheidung
c)Heranziehung von Hilfsschöffen nach der Hilfsschöffenliste
d)Streichung eines Hauptschöffen aus der Schöffenliste
e)Einsatz von Ergänzungsschöffen
f)Mitwirkung von Hilfsschöffen an „außerordentlichen“ Sitzungen
7.Besetzung einer Hilfsstrafkammer
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Nichteintritts eines bereitstehenden Ergänzungsrichters bzw. -schöffen (§ 338 Nr. 1 StPO)
Kapitel 4Mitwirkung ausgeschlossener oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter/Schöffen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 22, 23, 31 StPO (§ 338 Nr. 2 StPO)
1.Weitere Mitwirkung trotz erfolgreicher Ablehnung
2.Weitere Mitwirkung bei zu Unrecht verworfener Ablehnung
3.Fehler im Ablehnungsverfahren
4.Im Zusammenhang mit der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stehende Rügen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters oder Schöffen
2.Rüge der rechtswidrigen Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unbegründet (§ 338 Nr. 3 StPO)
b)Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs
c)Verlauf des Ablehnungsverfahrens
e)Mitwirkung des erfolglos abgelehnten Richters
3.Rüge der rechtswidrigen Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig (§ 338 Nr. 3 StPO)
4.Rüge der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs infolge unterlassener Unterrichtung des Angeklagten über die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 30 StPO (bei Schöffen i.V.m. § 31 Abs. 1 StPO)
Kapitel 5Anwesenheit der notwendigen Verfahrensbeteiligten
Abschnitt 1Richter und Schöffen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO)
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
I.Anwesenheit des Ergänzungsrichters/-schöffen während der gesamten Hauptverhandlung
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 226, 338 Nr. 1 StPO, 192 GVG
II.Mitwirkung eines Ergänzungsrichters/-schöffen an der Urteilsfindung ohne Verhinderungsfall
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Mitwirkung eines Ergänzungsrichters/-schöffen
III.Eintritt des „gesetzlichen“ Ergänzungsrichters/-schöffen
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Mitwirkung eines „ungesetzlichen“ Ergänzungsrichters/-schöffen (§ 192 GVG, § 338 Nr. 1 StPO)
Abschnitt 2Vertreter der Staatsanwaltschaft
1.Anwesenheit eines „befähigten“ Vertreters
2.Ausgeschlossener oder befangener Staatsanwalt
3.Als Zeuge vernommener Sitzungsvertreter
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Rüge der Verletzung des § 226 StPO (ggf. i.V.m. § 122 Abs. 1 DRiG bzw. § 142 GVG) wegen Abwesenheit eines befähigten Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft (§ 338 Nr. 5 StPO)
2.Rüge der Mitwirkung eines ausgeschlossenen bzw. befangenen Staatsanwalts an der Hauptverhandlung (§§ 22, 24, 337 StPO)
3.Rüge der weiteren Mitwirkung eines als Zeugen vernommenen Staatsanwalts als Sitzungsvertreter (§§ 226, 337 StPO)
4.Rüge der Verletzung der Pflicht zur Wahrheitserforschung im Hinblick auf die Nichtentfernung des als Sitzungsvertreter tätigen Staatsanwalts vor seiner beabsichtigten Zeugenvernehmung und unzulässige Anwesenheit bei der Vernehmung eines Vorzeugen (§§ 58 Abs. 1, 244 Abs. 2, 337 StPO)
Abschnitt 3Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von § 226 StPO, § 153 GVG
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 230 Abs. 1 StPO
1.Abwesenheit/Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
2.Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung
3.Ausschluss von Ausnahmemöglichkeiten
4.Keine Heilung des Verfahrensfehlers
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
IV.Im Zusammenhang mit diesem Verfahrensfehler stehende weitere Rügemöglichkeiten
2.Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO
A.Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung und -verurteilung
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230 Abs. 1, 232 StPO
1.Unterbliebene bzw. nicht ordnungsgemäße Ladung
2.Hinweis auf Möglichkeit der Abwesenheitsverhandlung
3.Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
4.Keine eigenmächtige Abwesenheit
6.Ausschluss von Ausnahmemöglichkeiten
B.Rüge der Nichtverlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung des Angeklagten
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 232 Abs. 3 StPO
C.Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht
D.Unterlassene Anordnung des persönlichen Erscheinens
II.Mögliche Verfahrensfehler und Anforderungen an Vortrag
1.Absolute Revisionsgründe (§§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO)
b)Anforderungen an Vortrag der Verletzung der §§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1 StPO
c)Fehlender Entbindungsbeschluss
d)Anforderungen an Vortrag der Verletzung der §§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1 StPO
e)Überschreiten der Grenzen zulässiger Rechtsfolgen
2.Relative Revisionsgründe (§ 337 StPO)
a)Unterbliebene Vernehmung oder Belehrung durch ersuchten oder beauftragten Richter
b)Nichtverlesung der richterlichen Niederschrift der Vernehmung des Angeklagten
c)Nichtladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung
d)Verletzung der Beteiligungsrechte des Angeklagten
III.Rügemöglichkeiten von Mitangeklagten
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 231 Abs. 2, 230 Abs. 1 StPO
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
IV.Im Zusammenhang mit diesem Verfahrensfehler stehende weitere Rügemöglichkeiten
I.Unzulässige Abwesenheitsverhandlung
2.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230 Abs. 1, 231a Abs. 3 S. 4 StPO:
II.Unterlassene Verteidigerbestellung
2.Anforderungen an den Vortrag
III.Verletzung der Unterrichtungspflicht
2.Anforderungen an den Vortrag
IV.Überschreitung der Unterbrechungsfrist
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 231b Abs. 1, 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO
III.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 231b Abs. 1 S. 2, 337 bzw. der §§ 231b Abs. 2, 337 StPO
I.Rechtsgrundlagen
1.Voraussetzungen für eine zulässige Entfernung des Angeklagten gem. § 231c StPO
2.In Betracht kommende Verfahrensfehler
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 230 Abs. 1 StPO infolge der unzulässigen Durchführung von Teilen der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (§§ 230 Abs. 1, 231c, 338 Nr. 5 StPO)
III.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO, weil das Urteil Erkenntnisse aus einem in Abwesenheit des Angeklagten verhandelten Verfahrensteil zu dessen Lasten mitverwertet (§§ 261, 337 StPO)
I.Rechtsgrundlagen
2.Die möglichen Verfahrensverstöße im Einzelnen
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Rüge der Verletzung der §§ 261, 337 StPO infolge Verwertung von in Abwesenheit des Angeklagten gewonnenen Erkenntnissen zu seinen Lasten bei der Urteilsfindung
2.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten (§§ 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO)
B.Einzelne Fehlermöglichkeiten und Anforderungen an den Revisionsvortrag
I.Liegt der Entfernung ein Gerichtsbeschluss zugrunde?
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO (ggf. § 51 Abs. 1 JGG) wegen fehlenden Gerichtsbeschlusses
II.Ist der Beschluss mit Gründen versehen?
2.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen fehlender bzw. unvollständiger Beschlussbegründung
III.Liegen der Anordnung die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer zugrunde?
a)Gefahr einer nicht wahrheitsgemäßen Aussage eines Mitangeklagten oder Zeugen
b)Vernehmung einer Person unter 16 Jahren als Zeuge (§ 247 S. 2, 1. Alt. StPO)
c)Dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit eines Zeugen (§ 247 S. 2, 2. Alt. StPO)
d)Entfernung des Angeklagten bei Erörterungen über seinen Zustand und seine Behandlungsaussichten (§ 247 S. 3 StPO)
e)Ausschluss eines jugendlichen Angeklagten (§ 51 Abs. 1 JGG)
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO
IV.Wurde der Angeklagte vor Anordnung seiner Entfernung hierzu gehört?
V.Wurde der die Entfernung des Angeklagten anordnende Beschluss in Abwesenheit des Angeklagten verkündet?
2.Anforderungen an Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247, 35 Abs. 1 StPO wegen Verkündung des die Entfernung anordnenden Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten
VI.Verblieb die in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführte Beweisaufnahme in den Grenzen des seine Entfernung anordnenden Beschlusses?
1.Rechtsgrundlagen (betr. anderweitige Beweiserhebung)
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen nicht von dem Entfernungsbeschluss gedeckter Beweiserhebungen in Abwesenheit des Angeklagten
3.Rechtsgrundlagen (betr. sonstige Verfahrensvorgänge)
4.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO im Hinblick auf in Abwesenheit des Angeklagten stattgefundener sonstiger Verfahrensvorgänge
5.Rechtsgrundlagen (betr. insbesondere Vereidigung und Verhandlung darüber)
6.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen Vereidigung eines Zeugen bzw. Verhandlung darüber in Abwesenheit des Angeklagten
7.Rechtsgrundlagen (betr. insbesondere Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen)
8.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO durch Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen in Abwesenheit des Angeklagten
VII.Ist der Angeklagte nach Rückkehr in den Sitzungssaal unverzüglich über den wesentlichen Inhalt dessen unterrichtet worden, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist (§ 247 S. 4 StPO)?
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 247 S. 4 StPO
VIII.Im Zusammenhang mit der Frage der Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung stehende Verfahrensrügen
1.Abwesenheit eines Verteidigers
2.Beschränkung des Fragerechts
3.Nichtunterrichtung über die vom Gericht gestellten Fragen
4.Nichtausschöpfung eines Beweismittels
Abschnitt 5Verteidiger
1.Anwesenheit eines „qualifizierten“ Verteidigers
d)Abwesenheit des Verteidigers
2.Es muss sich um einen Fall notwendiger Verteidigung gehandelt haben
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 140 ggf. i.V.m. § 231a Abs. 4 StPO bzw. § 68 JGG (§ 338 Nr. 5 StPO)
Abschnitt 6Dolmetscher/Sprachmittler
I.Rechtsgrundlagen
4.Hinweis: Notwendigkeit eines Sprach-Sachverständigen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 185, 186 GVG
1.Abwesender Dolmetscher im Falle fehlender Verständigungsmöglichkeit
2.Abwesender Dolmetscher im Falle eingeschränkter Verständigungsmöglichkeit
I.Rechtsgrundlagen
1.Vereidigung bzw. Berufung auf allgemein geleisteten Eid
2.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 189 GVG
A.Ist ein derartiger in der Hauptverhandlung gestellter Antrag als unbegründet verworfen oder gar nicht beschieden worden?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 191 GVG
B.Ist einem Antrag auf Ablehnung eines Dolmetschers stattgegeben worden?
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 StPO i.V.m. § 191 GVG (§ 337 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 187 Abs. 1 GVG (ggf. i.V.m. §§ 238 Abs. 2, 338 Nr. 8 StPO)
Kapitel 6Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
A.War zu Beginn und nach jeder Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zu ihrer Beendigung gewährleistet, dass die Öffentlichkeit tatsächlich die Möglichkeit des Zutritts und die Gelegenheit hatte, der Hauptverhandlung beizuwohnen?
I.Rechtsgrundlagen
1.Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem Stattfinden einer Hauptverhandlung
2.Hatte die Öffentlichkeit die tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur und der Teilnahme an der Hauptverhandlung?
3.Heilung des Verfahrensfehlers
4.Besonderheiten bei jugendlichen Angeklagten
II.Anforderungen an Vortrag der Rüge der Verletzung des § 169 GVG (§ 338 Nr. 6 StPO) infolge faktischer Nichtwahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes
1.Die Öffentlichkeit hatte keine Möglichkeit, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, dass und wo eine Hauptverhandlung stattgefunden hat
2.Die Öffentlichkeit hatte ganz oder teilweise nicht die tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur und der Teilnahme an der Hauptverhandlung
3.Verantwortung des Gerichts für Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes
4.Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung
B.Wurde im Laufe der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen?
I.Beruht ein Ausschluss der Öffentlichkeit auf einem ordnungsgemäßen Gerichtsbeschluss und ist dieser öffentlich verkündet worden?
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 169 GVG durch rechtsfehlerhaften Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 338 Nr. 6 StPO)
II.Ist über den Ausschluss der Öffentlichkeit (in nicht öffentlicher Sitzung) verhandelt worden?
1.Keine Verhandlung über Öffentlichkeitsausschluss
2.Verhandlung über Ausschluss in nicht öffentlicher Sitzung
C.Wurde während der Hauptverhandlung einzelnen Zuhörern der Zutritt verwehrt oder wurden einzelne oder sämtliche Zuhörer aus dem Sitzungszimmer entfernt bzw. haben sie sich einer entsprechenden Anordnung/Anregung des Vorsitzenden/Gerichts gefügt (§§ 175, 176 GVG)?
I.Rechtsgrundlagen
1.Vereitelung der Anwesenheit eines Zuhörers
3.Hat ein Zuhörer auf Anordnung des Vorsitzenden deshalb den Sitzungssaal verlassen, weil seine Vernehmung als Zeuge in Betracht komme?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der rechtswidrigen Versagung des Zutritts zur bzw. der rechtswidrigen Entfernung eines Zuhörers aus der Hauptverhandlung (§§ 169, 175, 177 GVG; §§ 58 Abs. 1, 338 Nr. 6 StPO)
D.Wurde die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen?
E.Wurde die Öffentlichkeit entgegen einem zwingenden Öffentlichkeitsausschluss wiederhergestellt?
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 7Abwesenheit eines nicht notwendigen Verteidigers
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der ermessensfehlerhaften Ablehnung eines Aussetzungsantrages
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 265 Abs. 4 (ggf. i.V.m. § 228 bei unzulässiger Beschränkung der Verteidigung: § 338 Nr. 8) StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 142 Abs. 1 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 1, 226 (§ 338 Nr. 5) bzw. der §§ 137 Abs. 1 S. 2, 146 (§ 338 Nr. 8) StPO
Kapitel 8Verteidigung durch unqualifizierten Verteidiger
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 146a StPO (§ 337 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 142 Abs. 1 S. 3 StPO (§ 337 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 145 Abs. 1 S. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 145 Abs. 3 StPO
Kapitel 9(Fristgerechte und mangelfreie) Ladung des Angeklagten und Verteidigers
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrages
III.Weitere Anforderungen an den Vortrag
IV.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Nichteinhaltung der Ladungsfrist des § 217 Abs. 1 StPO bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages (§§ 217, 228 Abs. 3, 337 StPO)
III.Rüge bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Frist zur Ladung des in der Hauptverhandlung nicht erschienenen Verteidigers (§§ 228 Abs. 3, 217 Abs. 1, 218 StPO)
IV.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 218 S. 1 StPO
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags (§§ 218, 217, 338 Nr. 8 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 218, 228 Abs. 3, 265 Abs. 4 analog, 337 StPO wegen der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages infolge Nichteinhaltung der Frist zur Ladung des Verteidigers
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 216 Abs. 2 S. 2, 217 Abs. 2 StPO wegen Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags nach unterbliebener Befragung des Angeklagten gem. § 216 Abs. 2 S. 2 StPO bzw. bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages
Kapitel 10Anklage/Eröffnungsbeschluss/Nachtragsanklage
A.Erfüllt der verlesene Anklagesatz, Strafbefehlsantrag etc. die erforderlichen Anforderungen?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 243 Abs. 3 S. 1 (i.V.m. § 200 Abs. 1), 265 Abs. 1 und 4 StPO
B.Wurde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen bzw. erging ein wirksamer Strafbefehl, Verweisungs- oder Übernahmebeschluss?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses oder Strafbefehls
C.Verlesung des Anklagesatzes
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 243 Abs. 3 S. 1, 337 StPO
D.Verlesung des Strafbefehlsantrags bzw. eines Verweisungs- oder Übernahmebeschlusses
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 243 Abs. 3 S. 1 i.V.m. §§ 411, 225a, 270, 337 StPO
E.Verlesung des Anklagesatzes bei abweichender Eröffnung
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 243 Abs. 3 S. 2–4, 337 StPO
F.Übersetzung des Anklagesatzes bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 3 S. 1 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK (§ 337 StPO)
G.Nachtragsanklage
I.Fehlende Zustimmung des Angeklagten
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 266 Abs. 1 StPO infolge fehlender Zustimmung des Angeklagten
3.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Fehlende sachliche Zuständigkeit des Gerichts für die Einbeziehungsentscheidung
2.Anforderungen an den Vortrag
III.Verurteilung des Angeklagten wegen einer den Gegenstand der Nachtragsanklage bildenden Tat ohne Erlass eines Einbeziehungsbeschlusses
IV.Im sachlichen Zusammenhang stehende Rügen
Kapitel 11Mitteilung von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4, 337 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Falle der Nichtmitteilung der Anklageschrift gem. § 201 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK (§ 337 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1 (§ 338 Nr. 8) StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO
1.Rügevoraussetzungen bei verteidigtem Angeklagten
2.Rügevoraussetzungen bei unverteidigtem Angeklagten
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Antrages auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung (§§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK)
2.Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Unterbrechungs oder Aussetzungsantrages (§§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK)
3.Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 2, 141 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK (§ 338 Nr. 5 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. b EMRK
Kapitel 12Verurteilung wegen der mit der zugelassenen Anklage/einbezogenen Nachtragsanklage vorgeworfenen Straftat/Strafvorschrift
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 265 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StPO
III.Im Zusammenhang stehende Rügen
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 13Erörterungen vor oder während der Hauptverhandlung mit Ziel einer Verständigung
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO
1.Nichtmitteilung stattgefundener Verständigungserörterungen
2.Unzureichende Mitteilung über stattgefundene Verständigungserörterungen
3.Unterlassene Mitteilung, dass keine Erörterungen stattgefunden haben, die eine Verständigung zum Gegenstand hatten (unterlassenes „Negativattest“)
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 2 StPO
Kapitel 14Belehrung des Angeklagten und Einlassung
Abschnitt 1Belehrung über Aussagefreiheit
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 1 StPO
Abschnitt 2Gelegenheit zur Äußerung
A.Nichtgewährung jeglicher Äußerungsmöglichkeit
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO
B.Verweigerung der Möglichkeit zur umfassenden Äußerung
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO durch Beschränkung der Äußerungsmöglichkeit
C.Verwehrung einer Sacheinlassung nach Eintritt in die Beweisaufnahme
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO durch Verweigerung der Möglichkeit einer Einlassung zur Sache nach Eintritt in die Beweisaufnahme
D.Verweigerung einer im Zusammenhang erfolgenden Einlassung zur Sache
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO (i.V.m. § 69 Abs. 1 StPO analog)
E.Wurde es dem Angeklagten verwehrt, sich zur Sache durch eine Erklärung seines Verteidigers bzw. in Form einer von ihm oder seinem Verteidiger zu verlesenden schriftlichen Erklärung zur Sache zu äußern?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch Zurückweisung einer vom Angeklagten zu verlesenden oder durch seinen Verteidiger für ihn abzugebenden Sacheinlassung (§§ 243 Abs. 5 S. 2, 338 Nr. 8 StPO)
Abschnitt 3Besonderheiten bei Nachtragsanklage
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Nichtbelehrung nach § 243 Abs. 5 S. 1 StPO
2.Nichtvernehmung des Angeklagten nach § 243 Abs. 5 S. 2 StPO und Verweigerung der Gelegenheit, sich gegen die einbezogene Nachtragsanklage zu verteidigen (§ 266 Abs. 2 S. 4 StPO)
Abschnitt 4Einlassung durch den und Vernehmung/Befragung des Angeklagten
II.Nachweis der betreffenden Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag im Falle der Zurückweisung einer Frage als unzulässig
III.Anforderungen an den Revisionsvortrag im Falle einer Unterbrechung der Verteidigerbefragung des Angeklagten oder eines Mitangeklagten durch den Vorsitzenden
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 240 Abs. 2 S. 2 StPO
Abschnitt 5Abgabe von Erklärungen
A.Die Befragung des Angeklagten, ob er von seinem Erklärungsrecht Gebrauch machen wolle
3.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 257 Abs. 1 StPO
B.Wurde dem Angeklagten bzw. seinem Verteidiger trotz entsprechenden Verlangens keine Möglichkeit zur Abgabe einer Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO gegeben?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 257 Abs. 2 StPO
C.Hat der Vorsitzende in Ausübung seiner Sachleitung dem Angeklagten bzw. dem Verteidiger im Hinblick darauf das Wort entzogen, dass die Erklärung die Grenzen des § 257 Abs. 3 StPO überschritten habe?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von § 257 Abs. 2 und 3 StPO
Kapitel 15Sind in der Hauptverhandlung Zeugen vernommen worden?
Abschnitt 1Allgemeine Belehrung
I.Hat das Gericht einen Zeugen nach § 57 StPO belehrt?
Abschnitt 2Sind in der Hauptverhandlung Zeugen vernommen worden, die gem. § 52 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen haben?
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 3Sind in der Hauptverhandlung Berufsgeheimnisträger oder deren Gehilfen i.S.d. §§ 53, 53a StPO vernommen worden?
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 4Ist in der Hauptverhandlung ein Zeuge vernommen worden, der zu Recht oder zu Unrecht nach § 55 Abs. 2 StPO belehrt wurde bzw. zu Unrecht von dem Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 Abs. 1 StPO Gebrauch gemacht hat?
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag bei berechtigter Auskunftsverweigerung in der Hauptverhandlung und Verlesung der früheren Vernehmungsniederschrift
1.Anforderungen an den Vortrag bei Verlesung wegen nicht zu beseitigender Hindernisse; Rüge der Verletzung von §§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und 250 S. 2 StPO
2.Anforderungen an den Vortrag bei Verlesung in allseitigem Einverständnis
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 5Öffentlich Bedienstete
I.Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 6Videovernehmung
I.Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten
II.Anordnung und Durchführung der Videovernehmung und Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 7Sind Fragen der Verteidigung an einen Zeugen, Sachverständigen oder Mitangeklagten zurückgewiesen worden?
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Zurückweisung eines einfachen Antrages auf ergänzende Vernehmung
2.Keine erneute Ladung des Zeugen trotz Zusage des Gerichts
3.Zurückweisung eines Beweisantrages
Abschnitt 8Sind einem Zeugen, Sachverständigen oder Mitangeklagten Vorhalte aus früheren Vernehmungen gemacht oder sind Vernehmungshilfen verwendet worden?
Abschnitt 9Kombinierter Zeugen-Urkundenbeweis
I.Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 10Gewährleistung des Rechts zur Befragung wesentlicher Belastungszeugen
I.Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 12Entlassung von Beweispersonen
I.Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 16Sind Zeugen im Hinblick auf eine vor der Hauptverhandlung abgegebene Erklärung, sich auf ein Zeugnisverweigerungs- oder ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen, nicht zur Hauptverhandlung geladen bzw. dort nicht vernommen worden und wurden gleichwohl frühere Vernehmungen oder Erklärungen in die Hauptverhandlung eingeführt?
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der Aufklärungspflicht, § 244 Abs. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 17Hat das Gericht ein Beweismittel nicht verwerten bzw. einen Zeugen nicht vernehmen können, weil eine Sperrerklärung der Exekutive gem. § 96 StPO vorlag?
Abschnitt 1Hatte die Sperrerklärung zur Folge, dass ein Beweismittel weder unmittelbar noch mittelbar Verwendung gefunden hat?
Abschnitt 2Hat das Gericht die Angaben eines anonymen Zeugen trotz unzureichend begründeter Sperrerklärung durch ein Beweissurrogat in die Hauptverhandlung eingeführt?
Kapitel 18Wurde in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger vernommen?
Abschnitt 1Notwendige Teilnahme an der Hauptverhandlung
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Rüge der unterbliebenen Anhörung eines Sachverständigen gem. § 246a Abs. 1 StPO
2.Rüge der unterbliebenen Untersuchung des Angeklagten durch einen Sachverständigen gem. § 246a Abs. 3 StPO
3.Rüge der unterlassenen bzw. unzureichenden Unterrichtung des Sachverständigen durch das Gericht zwecks Erstattung seines Gutachtens (§ 246a Abs. 3 StPO)
III.Im Zusammenhang mit der Verletzung des § 246a StPO stehende Rügen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§§ 244 Abs. 2, 337 StPO)
III.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 246a Abs. 1 S. 1 StPO
IV.Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Anknüpfungstatsachen stehende Rügen
Abschnitt 2Tätigkeit des Sachverständigen in der Hauptverhandlung
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§§ 244 Abs. 2, 337 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§§ 244 Abs. 2, 337 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO
A.Der Sachverständige ist nicht vereidigt worden
II.Nichtvereidigung nach §§ 60, 61 StPO
III.Fehlende Entscheidung über Vereidigung
B.Der Sachverständige ist vereidigt worden
C.Die nach dem Ermessen des Gerichts erforderliche Vereidigung erfolgte unter Berufung auf den allgemein geleisteten Eid (§ 79 Abs. 3 StPO)
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 79 Abs. 3 StPO
D.Der Sachverständige blieb unvereidigt, obwohl er nicht nur als Sachverständiger, sondern auch als Zeuge über Zusatztatsachen vernommen wurde
Abschnitt 3Kontrolle der Tätigkeit des Sachverständigen (durch den Verteidiger)
II.Anforderungen an den Vortrag
III.Im Zusammenhang mit der Befragung von Sachverständigen stehende Rügen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Nichtvorlage von Arbeitsunterlagen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des Fragerechts
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht
2.Rüge der Verletzung des § 261 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch Entlassung eines Sachverständigen gegen den Widerspruch der Verteidigung
2.Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 StPO, wenn ein Beweisantrag auf erneute Vernehmung des bereits entlassenen Sachverständigen nach § 244 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StPO zu Unrecht zurückgewiesen worden ist und der Sachverständige zu einer Tatsache befragt werden sollte, die noch nicht Gegenstand seiner früheren Vernehmung war
3.Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) infolge Ablehnung eines Antrages auf nochmalige Vernehmung des bereits vernommenen und entlassenen Sachverständigen
B.Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 74 StPO
C.Dem Ablehnungsgesuch ist (ggf. auch zu Unrecht) stattgegeben worden
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 19Wurde in der Hauptverhandlung Beweis im Wege einer Augenscheinseinnahme erhoben?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts in Person eines blinden Richters oder Schöffen (§ 338 Nr. 1 StPO)
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag
III.Beweis der vorzutragenden Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Sonstige Augenscheinsobjekte
Kapitel 20Wurde in der Hauptverhandlung Beweis im Wege der Verlesung von Urkunden, Vernehmungsniederschriften oder sonstigen Schriftstücken oder der Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung einer Vernehmung erhoben?
I.Rechtsgrundlagen
1.Einführung des Inhalts einer Urkunde in die Hauptverhandlung durch Verlesen
a)Fehlender Gerichtsbeschluss trotz Widerspruchs
b)Vom Selbstleseverfahren ausgeschlossene Urkunden
c)Kenntnisnahme vom Wortlaut durch alle Richter und Schöffen
d)Gelegenheit zur Kenntnisnahme durch Angeklagten und Verteidiger
e)Zeitpunkt der Kenntnisnahme und der Gelegenheit hierzu
g)Bezugnahme der Urteilsgründe auf im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunden
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 249, 261 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge
1.Verlesung eines Protokolls, bei dessen Errichtung gegen wesentliche Förmlichkeiten verstoßen wurde
2.Verlesung eines unter Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht bzw. die Benachrichtigungspflicht zustandegekommenen richterlichen Protokolls
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 250 S. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 250 S. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 250 S. 2, 55 Abs. 1 StPO
I.Rechtsgrundlagen
1.Ist nach § 251 Abs. 1 StPO ein tatsächlich nach dieser Vorschrift verlesbares Schriftstück verlesen worden?
2.Sind die von § 251 Abs. 1 StPO genannten Verlesungsvoraussetzungen erfüllt?
a)Verlesung im allgemeinen Einverständnis
b)Bestätigung eines Geständnisses des Angeklagten
c)Unmöglichkeit der Vernehmung durch das Tatgericht
d)Verlesung betr. Vorliegen bzw. Höhe eines Vermögensschadens
3.Beruht die Verlesung auf einer Anordnung in Form eines Gerichtsbeschlusses?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 251 Abs. 1, Abs. 4, 250 StPO
I.Rechtsgrundlagen
2.Grenzen revisionsrechtlicher Prüfung
3.Richterliche Vernehmungsniederschrift
a)Die Vernehmung muss durch einen deutschen Richter oder eine ihm gleichgestellte Person erfolgt sein
b)Insbesondere: Anforderungen an richterliche Vernehmungen im Strafverfahren
c)Ist eine Niederschrift über eine im Ausland durchgeführte Vernehmung verlesen worden?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 251 Abs. 2 StPO
III.Ist die Verlesung durch einen Gerichtsbeschluss angeordnet worden (§ 251 Abs. 4 StPO)?
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 251 Abs. 4 S. 1 StPO)
IV.Lagen die Voraussetzungen für eine Verlesung gem. § 251 Abs. 2 Nr. 1–3 StPO vor und hat der Beschluss zur Anordnung der Verlesung den Grund der Verlesung ausreichend bekanntgegeben (§ 251 Abs. 4 S. 2 StPO)?
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 251 Abs. 2 Nr. 1–3 StPO
V.Ist festgestellt worden, ob der Vernommene vereidigt worden ist (§ 251 Abs. 4 S. 2 StPO)?
VI.Ist eine nicht ordnungsgemäß errichtete richterliche Vernehmungsniederschrift i.S.d. § 251 Abs. 2 StPO nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen worden?
VII.Verwandte Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung der §§ 250, 253 StPO durch Verlesung der Niederschrift über die frühere Vernehmung eines nicht in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, Sachverständigen oder Angeklagten
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 254 StPO
III.Im Zusammenhang mit der Verlesung von Geständnisprotokollen stehende Verfahrensrügen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 250, 254 StPO
II.Unzulässigkeit der Ersetzung der persönlichen Vernehmung in den Fällen des § 255a Abs. 2 S. 1 StPO
III.Unzulässigkeit der Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung eines Zeugen in den Fällen des § 255a Abs. 1 StPO
IV.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 255a, 250 StPO
II.Anforderungen an das Vorbringen der Rüge der Verletzung des Grundsatzes der persönlichen Vernehmung (§ 250 StPO) infolge unzulässiger Verlesung einer ein Zeugnis oder Gutachten enthaltenden Erklärung einer Behörde, eines Sachverständigen oder Arztes, wodurch die persönliche Vernehmung des Verfassers als Zeuge oder Sachverständiger ersetzt wurde (§ 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO)
III.Im Zusammenhang mit der Verlesung von Behördenzeugnissen und -gutachten stehende Verfahrensrügen
I.Rechtsgrundlagen
1.Ärztliche Atteste über Körperverletzungen
2.Ärztliche Blutentnahmeprotokolle und Routinegutachten
III.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 250 StPO wegen Verlesung eines nach § 256 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4 StPO ganz oder teilweise nicht verlesbaren ärztlichen Attestes, Blutprobenentnahmeberichts oder Routinegutachtens
IV.Im Zusammenhang mit der Verwertung ärztlicher Atteste, Blutprobenentnahmeberichte oder Routinegutachten stehende Verfahrensrügen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
III.Im Zusammenhang mit der Verlesung von Protokollen und Erklärungen gem. § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO stehende Rügemöglichkeiten
Kapitel 21Hat das Gericht in der Hauptverhandlung einen Antrag auf Erhebung von Beweisen zurückgewiesen oder übergangen oder sind Beweismittel nicht herangezogen worden?
A.Vorbemerkung
II.Grundsätzliche Anforderungen an den Vortrag
B.Beweisanregungen und Beweisermittlungsanträge
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht bzw. der Behinderung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt
C.Hat das Gericht einen (förmlichen) Beweisantrag zurückgewiesen?
I.Allgemeine Zurückweisungsgründe
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Schlussfolgerungen und Wertungen
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Zurückweisung eines auf eine Wertung oder Schlussfolgerung zielenden Beweisantrages
a)Das Gericht hat trotz möglicherweise unzureichender Beweistatsache den Antrag als Beweisantrag nach dem Katalog des § 244 Abs. 3, 4 oder 5 StPO zurückgewiesen
b)Das Gericht hat den Antrag als Beweisermittlungsantrag zurückgewiesen
2.Zurückweisung eines auf eine sog. Negativtatsache gerichteten Beweisantrags
a)Das Gericht hat trotz negativer Beweistatsache den Antrag als Beweisantrag nach dem Katalog des § 244 Abs. 3, 4 oder 5 StPO zurückgewiesen
b)Das Gericht hat den Antrag als Beweisermittlungsantrag zurückgewiesen
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Rechtsgrundlagen
2.Unerreichbarkeit aus tatsächlichen Gründen
c)Möglichkeit der Videovernehmung oder der kommissarischen Vernehmung
3.Unerreichbarkeit aus rechtlichen Gründen
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Verwertung der als wahr unterstellten Tatsache zu Lasten des Angeklagten
2.Unzulässige Einengung oder Verkürzung der Beweisbehauptung
3.Nichteinhaltung der Wahrunterstellung
a)Nichteinhaltung der Wahrunterstellung
b)Abweichen von der Wahrunterstellung
5.Fehlende Auseinandersetzung mit der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil
6.Nichteinhaltung der Wahrunterstellung durch späteres Auswechseln des Ablehnungsgrundes
III.Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 4 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Rechtsgrundlagen
3.Unzutreffende Anknüpfungstatsachen
4.Widersprüche im Gutachten oder zwischen Gutachten und vorbereitenden Gutachten
II.Anforderungen an den Vortrag
IV.Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 5 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
V.Besondere Beweisanträge und Zurückweisungsgründe
1.Anschluss an den Beweisantrag
2.Kein Anschluss an den Beweisantrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
D.Hat das Gericht einen Beweisantrag übergangen oder ist es sonst von diesem abgewichen?
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Ablehnung der Entgegennahme einer Vielzahl von Beweisanträgen
II.Ablehnung der Entgegennahme unmittelbar vor Urteilsverkündung oder nach deren Unterbrechung und sonstige Fälle
2.Anforderungen an den Vortrag
E.Beweisanträge auf präsente Beweismittel (§ 245 StPO)
1.Vom Gericht herbeigeschaffte Beweismittel
2.Von der Verteidigung herbeigeschaffte Beweismittel
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Vom Gericht geladene und erschienene Beweispersonen und herbeigeschaffte Beweismittel
2.Sonstige vom Gericht herbeigeschaffte Beweismittel
3.Von der Verteidigung herbeigeschaffte Beweismittel
b)Förmlich geladene Beweispersonen
c)Von der Verteidigung herbeigeschaffte sonstige Beweismittel
F.Aufklärungsrüge
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 22Übereinstimmung Anklagevorwurf/Urteil (Hinweispflicht/Urteilsfeststellungen/Beweiswürdigung)
I.Rechtsgrundlagen
1.Gegenstand der Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO
a)Hinweispflichten im Bereich des Besonderen Teils des StGB bzw. des Nebenstrafrechts
b)Hinweispflichten im Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts
2.Form und Inhalt des erforderlichen Hinweises
3.Gewährung ausreichender Gelegenheit zur Verteidigung
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 1 StPO
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
IV.Beruhen des Urteils auf fehlendem bzw. ungenügendem rechtlichen Hinweis
I.Rechtsgrundlagen
1.Gegenstand der Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO
a)Gerichtliche Hinweispflichten bei Änderungen im Bereich der Hauptstrafe
b)Gerichtliche Hinweispflichten bei Verhängung von Nebenstrafen und Nebenfolgen
2.Form und Inhalt des erforderlichen Hinweises
3.Gewährung ausreichender Gelegenheit zur Verteidigung auf Grund eines Hinweises
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 2 Nr. 1 (§ 337) StPO
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht wegen Veränderung des maßgeblichen Sachverhalts (§ 265 Abs. 4 Nr. 3 StPO)
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag
A.Berücksichtigung eingestellter Taten oder ausgeschiedener Tatteile bei der Beweiswürdigung oder Strafzumessung ohne entsprechenden Hinweis an den Angeklagten
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens durch fehlende Erteilung eines Hinweises auf die Berücksichtigung eingestellter Taten oder ausgeschiedener Tatteile bei Beweiswürdigung oder Strafzumessung
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen
B.Hat das Gericht bei der Beweiswürdigung oder Strafzumessung nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellte Taten oder nach § 154a Abs. 2 StPO ausgeschiedene Verfahrensteile bei der Beweiswürdigung oder bei der Strafzumessung berücksichtigt, ohne prozessordnungsgemäß entsprechende Feststellungen getroffen zu haben?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO bzw. § 244 Abs. 2 StPO durch Berücksichtigung nicht in der Hauptverhandlung getroffener bzw. nicht ausreichend aufgeklärter Sachverhaltsfeststellungen
C.Werden im Urteil die Gründe für eine Verfahrenseinstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO bzw. Verfahrensbeschränkung gem. § 154 a Abs. 2 StPO nicht mitgeteilt, obwohl sich daraus Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit eines wesentlichen Belastungszeugen bzw. Glaubhaftigkeit seiner Aussage im Hinblick auf die zu einer Verurteilung führenden Taten ergeben konnten?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO durch Nichterörterung der Gründe für eine teilweise Verfahrenseinstellung bzw. -beschränkung
D.Übergeht das Urteil Erkenntnisse, die einen Vorwurf betreffen, bzgl. dessen es zu einer Verfahrenseinstellung (§ 154 StPO) oder -beschränkung (§ 154a Abs. 2 StPO) gekommen ist und der für die abgeurteilte Tat von Bedeutung war?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 261, 154 Abs. 2, 154a Abs. 2 StPO durch Nichtberücksichtigung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs
Kapitel 23Einhaltung der Unterbrechungsfristen
1.Fortsetzung der Hauptverhandlung oder „Schiebetermin“
2.Hemmung der Unterbrechungsfrist
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 229 StPO
1.Überschreiten der zulässigen Höchstfrist für die Unterbrechung der Hauptverhandlung
2.Im Fall der Hemmung der Unterbrechungsfristen ist zusätzlich mitzuteilen
3.Im Fall der Rüge der formalen Einhaltung der Fristen des § 229 Abs. 1 StPO infolge der Durchführung sog. „Scheinverhandlungen“ ist vorzutragen
Kapitel 24Behinderung der Verteidigung durch Vorenthalten von Informationen, Unterlassen von Hinweisen und Zurückweisung von Unterbrechungs- bzw. Aussetzungsanträgen sowie von Anträgen zur Sitzordnung zwecks Wahrnehmung von Verfahrensrechten
Abschnitt 1Nach Beginn der Hauptverhandlung zur Akte gelangte neue Ermittlungsergebnisse
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 EMRK) i.V.m. § 147 Abs. 1 StPO bzw. der unterbliebenen Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung bzw. der Nichtwiederholung von vor ergänzender Akteneinsicht durchgeführter Teile der Hauptverhandlung (§§ 228 Abs. 1, 265 Abs. 4, 338 Nr. 8 StPO)
1.Unterlassener Hinweis auf nach Beginn der Hauptverhandlung zur Akte gelangte Vorgänge
2.Keine Akteneinsichtsgewährung
3.Ablehnung eines Aussetzungs- oder Unterbrechungsantrags
4.Keine Wiederholung der Hauptverhandlung
Abschnitt 2Behinderung der Verteidigung durch Beschneidung von Informationsmöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Nichtaussetzung bzw. -unterbrechung der Hauptverhandlung aufgrund verspäteter oder unvollständiger Akteneinsichtsgewährung (§§ 147 Abs. 1, 228 Abs. 1, 338 Nr. 8 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 222 StPO
1.Notwendiger Revisionsvortrag bei abwesenden und in der Hauptverhandlung unverteidigten Angeklagten
2.Vortrag bei unverteidigtem Angeklagten, der keinen Aussetzungsantrag gestellt hat
3.Vortrag bei verteidigtem bzw. unverteidigtem Angeklagten im Falle der Stellung eines Aussetzungsantrages
4.Unterbrechung statt Aussetzung der Hauptverhandlung
III.Nachweis der die Rüge begründenden Verfahrenstatsachen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von § 246 Abs. 2 und 3 StPO
Abschnitt 3Unterbrechung bzw. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Veränderungen des Sachverhalts bzw. der Verfahrenslage
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 3 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 4 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 265 Abs. 4 (154, 154a Abs. 3 S. 3) StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 266 Abs. 2 S. 1 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 266 Abs. 3 S. 2 StPO
III.Zum Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler
II.Anforderungen an den Vortrag der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Aussetzungsantrages (§§ 228 Abs. 1 S. 1, 338 Nr. 8 StPO)
Abschnitt 4Ungenügender Beistand oder Wegfall eines Verteidigers
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 4 StPO durch Nichtaussetzung bzw. Nichtunterbrechung der Hauptverhandlung bei Verlust des bisherigen Wahlverteidigers bzw. Ablehnung eines Aussetzungs- bzw. Unterbrechungsantrages des nicht ausreichend vorbereiteten neuen Verteidigers
II.Anforderungen an den Vortrag des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Hinblick auf den Verlust des bisherigen Wahlverteidigers
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 4 StPO (§ 338 Nr. 8 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 138c Abs. 4 (ggf. i.V.m. § 229 Abs. 4) StPO
Abschnitt 5Sitzordnung zwecks Wahrnehmung von Verfahrensrechten
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Beschränkung der Verteidigung infolge unzureichender Sitzordnung
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Beschränkung der Verteidigung infolge unzureichender Sitzordnung
Kapitel 25Schlussvorträge, letztes Wort, Urteilsberatung und -verkündung
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 26Ist das Urteil nicht innerhalb der Absetzungsfrist vollständig zu den Akten gebracht worden?
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
Kapitel 27Durchsicht der schriftlichen Urteilsgründe im Hinblick auf Hinweise auf Verfahrensfehler
Abschnitt 1Bescheidung nicht erledigter Anträge etc. in den schriftlichen Urteilsgründen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 267 Abs. 3 StPO
III.Nachweis der den Verfahrensfehler begründenden Tatsachen
IV.Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 267 Abs. 2 StPO
III.Anderweitige Rügemöglichkeiten
Abschnitt 2Beweiswürdigung und Inbegriff der Hauptverhandlung
B.In Betracht kommende Verfahrensfehler
I.Verwertet das Urteil eine in der Hauptverhandlung abgegebene Einlassung des Angeklagten, obwohl sich dieser in der Hauptverhandlung nicht zur Sache geäußert hat?
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO
3.Erweiterter Vortrag bei der Rüge der Verletzung des § 261 StPO
II.Trifft das Urteil Feststellungen unter Bezugnahme auf die Aussage eines in der Hauptverhandlung nicht vernommenen Zeugen oder ein in der Hauptverhandlung nicht erstattetes Gutachten eines dort nicht vernommenen Sachverständigen?
III.Wurde im Urteil das Ergebnis einer Augenscheinseinnahme verwertet, die während der Hauptverhandlung nicht stattgefunden hat?
2.Anforderungen an den Vortrag
IV.Verwertet das Urteil den Inhalt von Urkunden, Vernehmungsniederschriften, schriftlichen Erklärungen von Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten, von behördlichen Zeugnissen, Erklärungen oder Gutachten oder von ärztlichen Attesten, die nicht Gegenstand der Beweisaufnahme waren?
2.Anforderungen an den Vortrag
V.Verwertet das Urteil ohne Erörterung „gerichtskundige“ Tatsachen oder außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes „privates“ Wissen des Richters?
2.Anforderungen an den Vortrag
VI.Verwertet das Urteil sonstige Verfahrensvorgänge, die in der Hauptverhandlung nicht stattgefunden haben?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO
1.Den Urteilsfeststellungen widersprechender Inhalt einer wörtlichen Protokollierung
2.Den Urteilsfeststellungen widersprechender Inhalt verlesener Urkunden etc.
3.Den Urteilsfestsellungen widersprechender Inhalt von Video- oder Audioaufzeichnungen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO
1.Sind in der Hauptverhandlung Urkunden, schriftliche Erklärungen, Vernehmungsniederschriften, Zeugnisse und Gutachten von Behörden oder ärztliche Atteste verlesen, Lichtbilder etc. zum Gegenstand einer Augenscheinseinnahme gemacht, im Urteil aber übergangen worden?
2.Übergeht das Urteil sonstige für die Entscheidung wesentliche Verfahrensvorgänge?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO bzw. des Grundsatzes des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 EMRK)
II.Anforderungen an den Vortrag der („Alternativ-“)Rüge
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung des vollständigen Schweigens des Angeklagten zu einer Tat im prozessualen Sinn
III.Im Zusammenhang stehende Verfahrensrügen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 261, 55 Abs. 1 StPO
Abschnitt 3Strafzumessung/Rechtsfolgen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit fehlenden Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Rechtsgrundlagen
3.Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
II.Anforderungen an den Vortrag
A.Unterlassene Gesamtstrafenbildung im Hinblick auf nachträgliches Beschlussverfahren
II.Anforderungen an den Vortrag
B.Unterlassene Gesamtstrafenbildung im Hinblick auf mögliche Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Rechtsgrundlagen
1.Anrechnung erbrachter Bewährungsleistungen
2.Verfahrens oder Sachrüge bei unzulänglichen Urteilsfeststellungen
3.In Betracht kommende Verfahrensrügen
II.Anforderungen an den Vortrag
1.Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO)
2.Rüge der Verletzung des § 261 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 268, 267 StPO
Abschnitt 4Unzulässige Bezugnahme auf Akteninhalt
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO
Kapitel 28Beweisverwertungsverbote
Abschnitt 1Hat das Urteil (frühere) Angaben des Angeklagten oder eines Mitangeklagten verwertet?
I.Rechtsgrundlagen und Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung insbesondere der §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163a Abs. 3 u. 4, 243 Abs. 5 S. 1, ggf. 55 Abs. 2, 52 Abs. 3 StPO
1.Verwertung der (früheren) Vernehmung/Einlassung des Angeklagten oder Mitangeklagten
6.Vernehmung als verdächtiger Zeuge
8.Vernehmung als zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge
10.Nachweis der unterbliebenen Belehrung
11.Nicht-Verstehen der Belehrung
12.Unkenntnis der Aussagefreiheit
14.Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜK, § 114b Abs. 2 S. 4 StPO
I.Rechtsgrundlagen und Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 136 Abs. 1 S. 2 StPO (Verteidigerkonsultationsrecht)
1.Verwertung der früheren Vernehmung des Angeklagten oder Mitangeklagten
2.Vernehmung als Beschuldigter
3.Vernehmung ohne Verteidiger trotz erwünschter Verteidigerkonsultation
4.Nichtbelehrung über Verteidigerkonsultationsrecht
5.Unterrichtung des Beschuldigten über bereitstehenden Verteidiger
7.Belehrung über die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 5, 136 Abs. 1 S. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 141 Abs. 3 S. 4 StPO n.F.
I.Rechtsgrundlagen
2.Verwertungsverbot bei Pflicht zur Selbstbelastung
3.Beweisverwertungsverbote dieser Art am Beispiel des § 97 Abs. 1 S. 1 InsO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 97 Abs. 1 S. 3 InsO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Verstoßes gegen ein Beweisverwertungsverbot selbstbelastender Angaben im Rahmen einer nicht strafprozessualen Verfahrensordnung
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 393 Abs. 2 AO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 168c Abs. 1, 233 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 1 JGG
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 163a Abs. 3 S. 2 i.V.m. 168c Abs. 1 und 5 StPO durch Nichtbenachrichtigung des Verteidigers bzw. der Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters eines jugendlichen Beschuldigten (§ 67 Abs. 1 JGG)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 163a Abs. 4 StPO, § 67 Abs. 1 JGG durch Nichtbenachrichtigung der Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters eines jugendlichen Beschuldigten
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 114b Abs. 2 S. 1 Nr. 6, 114c Abs. 1 StPO, § 67 Abs. 1 JGG wegen Verletzung des „Elternkonsultationsrechts“
Abschnitt 2Hat das Urteil Aussagen von – insbesondere auskunftsverweigerungsberechtigten – Zeugen oder früheren Mitbeschuldigten verwertet?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 136 Abs. 1 S. 2, 55 Abs. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 136 Abs. 1 S. 2 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 168c Abs. 5 bzw. 224 StPO
III.Mit dem Verfahrensfehler im Zusammenhang stehende weitere Rügemöglichkeiten
Abschnitt 3Hat das Gericht die frühere Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen verwertet?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verwertung der Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen wegen unterbliebener Belehrung nach § 52 Abs. 3 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO
Abschnitt 4Hat das Urteil Erkenntnisse verwertet, die insbesondere mit verbotenen Vernehmungsmethoden erlangt wurden?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 136a, 261 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag
Abschnitt 5Hat das Urteil Erkenntnisse aus einer Durchsuchung bzw. einer Beschlagnahme oder Sicherstellung von Beweismitteln verwertet?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verwertung der Ergebnisse unzulässiger Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen infolge Verletzung eines sich aus Verstößen gegen §§ 98, 105 ff. StPO ergebenden Beweisverwertungsverbots
2.Keine Einwilligung des Gewahrsamsinhabers
5.Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 97 StPO
Abschnitt 6Hat das Urteil Erkenntnisse aus einer verdeckten Ermittlungsmaßnahme verwertet?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge
1.Urteilsfindung aufgrund von einem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Erkenntnissen aus einer Maßnahme nach § 100a StPO
2.Urteilsfindung mittels einem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Erkenntnissen aufgrund einer Maßnahme nach § 100g StPO
3.Urteilsfindung mittels aufgrund einer Maßnahme nach § 100i StPO gewonnener, einem Beweisverwertungsverbot unterliegender Erkenntnisse
4.Urteilsfindung mittels aufgrund einer Maßnahme nach § 100j StPO gewonnener, einem Beweisverwertungsverbot unterliegender Erkenntnisse
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Beweisverwertungsverbot wegen sachlicher Anordnungsmängel
II.Beweisverwertungsverbot wegen formeller Anordnungsmängel
III.Ausdrückliche Verwertungsverbote
1.§ 100c Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 StPO a.F. betreffend dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnende Äußerungen
2.§ 100c Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 3 StPO a.F.
3.§ 100c Abs. 6 S. 2 StPO a.F.
IV.Gegenstand der Revision kann auch die Verletzung der Verwendungsregeln des § 101 Abs. 8 StPO und des § 100d Abs. 5 Nr. 1 und 3 StPO a.F. sein
V.Generelle Rügevoraussetzungen
II.Fehlende Einsatzvoraussetzungen
IV.Beachtung der Selbstbelastungsfreiheit
V.Beachtung von Zeugnisverweigerungsrechten
VI.Anforderungen an den Revisionsvortrag
Abschnitt 7Hat das Urteil Erkenntnisse zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger verwertet (§ 160a StPO)?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung von dem Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger unterliegender Erkenntnisse (§ 160a Abs. 1 StPO)
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung von dem Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger unterliegender Erkenntnisse (§ 160a Abs. 2 StPO)
Abschnitt 8Hat das Urteil von dem Verteidigungsprivileg geschützte Erkenntnisse verwertet?
1.Dem Schutz des besonderen Verteidigungsprivilegs unterfallende Informationen
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung von das Verteidigungsverhältnis betreffenden Erkenntnissen
Abschnitt 9Wurden im Urteil Untersuchungsergebnisse von im Verfahren gesicherten Körperflüssigkeiten oder von durchgeführten körperlichen Eingriffen verwertet?
II.Anforderungen an den Vortrag der Berücksichtigung unverwertbarer Ergebnisse einer Blutentnahme
II.Anforderungen an den Vortrag der Berücksichtigung unverwertbarer Untersuchungsergebnisse wegen fehlerhafter Anwendung des § 81a StPO
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 81c Abs. 3 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 81e Abs. 1, 81f, 81h StPO
Abschnitt 10Hat das Urteil Vorstrafen des Angeklagten verwertet?
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 51 (ggf. i.V.m. § 63 Abs. 1 und Abs. 4) BZRG
Kapitel 29Besondere Verfahrensarten
Abschnitt 1Richtet sich die Revision gegen das Urteil eines Berufungsgerichts?
II.Zuständigkeit des Berufungsgerichts und des Spruchkörpers und seine Besetzung
1.Unterbliebene Verweisung der Sache an das sachlich zuständige Gericht durch das Berufungsgericht
II.Anforderungen an den Vortrag bei Erhebung der Verfahrensrüge des § 269 StPO, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. der Verletzung des § 328 Abs. 2 StPO: Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO
2.Unterbliebene Verweisung der Sache an das örtlich zuständige Gericht durch das Berufungsgericht
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 328 Abs. 2 StPO durch das Berufungsgericht, wenn dieses der örtlichen Unzuständigkeit des Erstrichters nicht durch eine Verweisung Rechnung getragen hat
3.Unzulässige Verweisung
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 328 Abs. 2 StPO, weil das Berufungsgericht anstelle einer Entscheidung durch Sachurteil nach § 328 Abs. 1 StPO das Verfahren nach § 328 Abs. 2 StPO zu Unrecht verwiesen hat
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 74c Abs. 1, 76 Abs. 1 S. 1 GVG (§ 338 Nr. 4 StPO)
III.Berufungsurteil gegen einen in der Berufungshauptverhandlung abwesenden oder einen sich in den Zustand der Verhandlungsunfähigkeit versetzenden Angeklagten
I.Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 4 StPO
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 4 StPO
3.Im Zusammenhang stehende Rügemöglichkeit
II.Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO bei Berufungsverwerfung infolge rechtsfehlerhafter Annahme des unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten
3.Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO bei Berufungsverwerfung infolge rechtsfehlerhafter Annahme einer ungenügenden Entschuldigung
III.Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StPO
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs.1 S. 2 Nr. 1 StPO
IV.Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO
V.Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StPO
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StPO
VI.Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, Abs. 4 StPO
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, Abs. 4 StPO
IV.Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, Abs. 3 StPO
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 StPO
V.Vorschriftswidrige Durchführung der Berufungshauptverhandlung
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 324 Abs. 1 StPO
II.Anforderungen an die Verfahrensrüge
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 325 StPO
III.Im Zusammenhang mit der Rüge stehende Verfahrensfehler
VI.Revision gegen ein Berufungsurteil nach Durchführung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren
Abschnitt 2Richtet sich die Revision gegen ein Urteil, das in einem Verfahren ergangen ist, in dem gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt wurde?
I.Erfüllt der Strafbefehl bei der Bezeichnung der Tat die einer Anklageschrift entsprechenden Voraussetzungen ausreichender Konkretisierung und Unterrichtung zwecks Vorbereitung des Angeklagten auf seine Verteidigung?
I.Ist durch das Urteil der Einspruch gegen den Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung gem. § 412 StPO bzw. die Berufung gegen das amtsgerichtliche Verwerfungsurteil verworfen worden?
II.Wurde nach Einspruch gegen einen nach § 408a StPO durch das Schöffengericht erlassenen Strafbefehl in der dortigen Hauptverhandlung bzw. im Falle der Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil in der Berufungshauptverhandlung ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag nicht verbeschieden oder aus Gründen abgelehnt, die nicht von §§ 244 Abs. 3 bis 5, 245 Abs. 2 StPO gedeckt sind?
III.Ist in der Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Strafbefehl die persönliche Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen, auch in ihrer Eigenschaft als Angehörige einer Behörde, durch Verlesung früherer Vernehmungsniederschriften, von ihnen stammender schriftlicher Äußerungen oder Erklärungen ersetzt worden, ohne dass dieser Verfahrensweise seitens des in der Hauptverhandlung anwesenden Angeklagten, eines anwesenden Verteidigers und der Staatsanwaltschaft zugestimmt worden ist (§§ 411 Abs. 2 S. 2, 420 Abs. 3 StPO)?
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 420, 250 StPO
IV.Ist durch Ersetzung der persönlichen Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen oder eines Behördenangehörigen durch Verlesung von Niederschriften über eine frühere Vernehmung sowie von schriftliche Äußerungen oder Erklärungen beinhaltenden Urkunden die gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) verletzt worden?
V.Ist trotz zulässiger Beschränkung des Einspruchs (§ 410 Abs. 2 StPO) auf den Rechtsfolgenausspruch der Strafausspruch zum Nachteil des Angeklagten abweichend vom Strafrahmen des unangefochten angewandten Strafgesetzes verändert bzw. sind von in Rechtskraft erwachsenen Tatsachen abweichende Feststellungen getroffen worden?
VI.Ist nach dem Einspruch gegen einen Strafbefehl durch das Urteil auf eine Rechtsfolge erkannt worden, durch die die Strafgewalt des Amtsgerichts (§ 24 GVG) überschritten wurde?
Abschnitt 3Richtet sich die Revision gegen ein Urteil, das auf der Grundlage eines (zunächst gestellten) Antrags der Staatsanwaltschaft auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) ergangen ist?
I.Sprungrevision (§ 335 Abs. 1 StPO) gegen eine amtsgerichtliche Verurteilung
II.Revision gegen eine Verurteilung durch das Berufungsgericht
Abschnitt 4Ist dem Urteil eine zustande gekommene, versuchte oder widerrufene Verständigung oder eine (versuchte) heimliche Absprache vorausgegangen?
A.Ist dem Urteil eine Verständigung nach § 257c StPO vorausgegangen?
I.Zulässigkeit (allgemeiner) formeller und materiell-rechtlicher Rügen bei Verständigungsurteil
1.Allgemeine Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen
2.Verstöße gegen Verständigungsvorschriften bei Verständigungsurteil
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
B.Ist das Urteil ergangen, nachdem das Gericht die Verständigung widerrufen hat (§ 257c Abs. 4 S. 1 und 2 StPO)?
II.Einzelne Rügen
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
III.Im Zusammenhang stehende Rügemöglichkeiten
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
C.Ist das Urteil nach einer versuchten Verständigung ergangen?
II.Anforderungen an den Vortrag
D.Liegt dem Urteil eine heimliche oder informelle Absprache zugrunde?
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
E.Hat der Angeklagte nach einer förmlichen oder informellen Verständigung Rechtsmittelverzicht erklärt?
I.Rechtsmittelverzicht bei förmlicher Verständigung
II.Rechtsmittelverzicht bei informeller Absprache
F.Ist es auf der Grundlage einer unzulässigen und damit unwirksamen informellen Verständigung zu einer Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) gekommen?
G.Rügemöglichkeiten bei einem auf Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein amtsgerichtliches Verständigungsurteil ergangenen Urteil
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
II.Anforderungen an den Vortrag
H.Rügemöglichkeiten bei einem auf Berufung des Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Verständigungsurteil ergangenen Urteil
II.Anforderungen an den Vortrag
I.Unzulässige Einwirkung auf den Angeklagten zur Zustimmung zu einer Verständigung
II.Anforderungen an den Vortrag
III.Im Zusammenhang stehende Rügen
J.Beruht das Urteil auf der Aussage eines Zeugen, der in seinem eigenen Verfahren im Rahmen einer Verständigung ein den Angeklagten belastendes Geständnis abgelegt hat?
II.Anforderungen an den Vortrag
K.Beruht das Urteil auf der Aussage eines Zeugen, dessen Angaben im Rahmen einer rechtswidrigen Verständigung erfolgt sind?
II.Anforderungen an den Vortrag
Teil III Die Begründung der Sachrüge
1.Allgemeine Beweiswürdigungsfehler
2.Würdigung von Zeugenaussagen
a)Besondere Beweiskonstellationen
b)Beweiswürdigung bei Wahrnehmung prozessualer Rechte
c)Beweiswürdigung bei Wiedererkennen
3.Würdigung des Aussageverhaltens des Angeklagten