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5 Recht – Regelungs- und Veränderungsbedarf Vorschau auf bestehende Regelungen und gültiges Recht 5.1 Verbesserung des Wissens über das Recht (Rechtskundigkeit)
ОглавлениеZu den Grundsätzen des Rechtsstaates gehört in der Tat die Vermittlung von Rechtswissen. Denn ansonsten würde es sich gerade bei der »Rechtswissenschaft« um eine reine Herrschaftswissenschaft, um Herrschaftswissen handeln, welches den der Herrschaft Unterworfenen verborgen bleiben soll. Trotzdem ist Rechtskunde in den allgemeinen Schulausbildungen kaum geregelt und praktisch vorgesehen, die Orientierung über das Recht an sich bleibt mehr oder weniger jedem Einzelnen überlassen. Die Rechtsquellen sind sämtlich zugänglich (auch im Internet), jeder kann die geltenden Regeln für sich herausfinden und sich erläutern, sich helfen lassen bei dem Verständnis vieler nicht einfach zugänglicher Formulierungen.