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II Rechtsgarantien und ihr Schutz 1 Wie sich wehren? 1.1 Abgrenzung und Schutz der absolut geschützten Persönlichkeits- und Privatsphäre

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Die persönliche Freiheit eines jeden Menschen schützt Art. 2 GG, das ist neben der freien Entfaltung der Persönlichkeit auch und gerade der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts, die Privatsphäre.

Kinderrechte

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