Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 37
Оглавление2. Kapitel Wertermittlung und Gerichtskosten › I. Gründe, sich intensiv mit dem Gegenstandswert zu beschäftigen
I. Gründe, sich intensiv mit dem Gegenstandswert zu beschäftigen
2. Kapitel Wertermittlung und Gerichtskosten › I. Gründe, sich intensiv mit dem Gegenstandswert zu beschäftigen › 1. Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren
1. Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren
1
Die meisten Gebühren des Anwalts – mit Ausnahme der Betragsrahmen-, Fest- und Mindestgebühren – berechnen sich nach einem Gegenstandswert. Damit ist die richtige Berechnung des Gegenstandswerts bereits „die halbe Miete“. Fehler in der Berechnung wirken sich oft nachteilig auf den Umsatz aus. In der Praxis ist zu beobachten, dass in Fällen der Unsicherheit tendenziell eher zum niedrigeren Gegenstandswert gegriffen wird.
2
Auch in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung abschließt, ist eine fundierte Kenntnis der Gegenstandswertberechnung notwendig, da im Kostenfestsetzungsverfahren die gesetzliche (nach RVG) und nicht die vereinbarte Vergütung Grundlage ist.
3
Zudem ist der Rechtsanwalt auch im außergerichtlichen Bereich auf fundierte Kenntnisse der Wertermittlungsvorschriften angewiesen, um korrekt und für ihn wirtschaftlich günstig abzurechnen. Die anwaltliche Praxis lässt jedoch kaum Zeit für solche „Nebenbeschäftigungen“. Nicht selten überträgt ein Rechtsanwalt die Überprüfung eines Streitwertbeschlusses seinen qualifizierten Mitarbeitern.
2. Kapitel Wertermittlung und Gerichtskosten › I. Gründe, sich intensiv mit dem Gegenstandswert zu beschäftigen › 2. Überprüfung der Wertfestsetzung
2. Überprüfung der Wertfestsetzung
4
Bei der Wertfestsetzung durch das Gericht kommt es immer wieder auch zu Fehlern, so wie in jeden Bereichen des Lebens. So kann es vorkommen, dass eine hilfsweise Aufrechnung oder eine Widerklage Wert erhöhend waren, bei der Festsetzung jedoch versehentlich nicht berücksichtigt wurden. Ohne entsprechende Kenntnisse der Wertermittlungsvorschriften kann jedoch ein Streitwertbeschluss nicht überprüft werden. Streitwertfestsetzungen finden sich z.B. oft am Ende von Urteilen, in Sitzungsprotokollen oder in eigenen Beschlüssen. Zur Streitwertbeschwerde siehe auch Rn. 217 in diesem Kapitel.
5
Tipp
Gerichtliche Streitwertfestsetzung regelmäßig kurzfristig überprüfen.
2. Kapitel Wertermittlung und Gerichtskosten › I. Gründe, sich intensiv mit dem Gegenstandswert zu beschäftigen › 3. Überprüfung des gegnerischen Kostenfestsetzungsantrags oder der gegnerischen Abrechnung
3. Überprüfung des gegnerischen Kostenfestsetzungsantrags oder der gegnerischen Abrechnung
6
Manchmal gibt ein Kläger mit der Klage den Wert nur „vorläufig“ an; in der mündlichen Verhandlung erfolgt dann eine endgültige Wertfestsetzung. Hier sind häufig Fehler in der Praxis zu beobachten, wenn dem Kostenfestsetzungsantrag der ursprüngliche Wert zugrunde gelegt wird, nicht aber der vom Gericht später endgültig festgesetzte.
7
Tipp
Gegnerischen Kostenfestsetzungsantrag auch hinsichtlich der Wertangabe überprüfen!
2. Kapitel Wertermittlung und Gerichtskosten › I. Gründe, sich intensiv mit dem Gegenstandswert zu beschäftigen › 4. Korrekte Berechnung eines Prozesskostenrisikos
4. Korrekte Berechnung eines Prozesskostenrisikos
8
Auch die Ermittlung des Prozesskostenrisikos, von dessen Ergebnis manche Mandanten die Erteilung eines Prozessauftrags abhängig machen, kann nur durch korrekte Wertermittlung zu einem richtigen Ergebnis führen. Fehler bei der Berechnung des Prozesskostenrisikos sind nicht nur peinlich gegenüber dem Mandanten, sie können darüber hinaus dazu führen, dass der Mandant Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung aus dem Anwaltsvertrag geltend macht („Hätte ich DAS gewusst, hätte ich nie geklagt.“). Zum Prozesskostenrisiko siehe auch Kap. 8, Rn. 738 ff.
2. Kapitel Wertermittlung und Gerichtskosten › I. Gründe, sich intensiv mit dem Gegenstandswert zu beschäftigen › 5. Kalkulation einer Vergütungsvereinbarung
5. Kalkulation einer Vergütungsvereinbarung
9
Für bestimmte Tätigkeiten, z.B. Vertragsentwürfe, werden in der Praxis häufig Vergütungsvereinbarungen getroffen. Besteht Unsicherheit darüber, welche vereinbarte Vergütung für die beauftragte Tätigkeit angemessen sein könnte, kann die Berechnung der gesetzlichen Vergütung zum Vergleich mit der beabsichtigten vereinbarten Vergütung sehr hilfreich sein. Denn gerade die Werte für die Erstellung eines Vertrags werden häufig unterschätzt. Beispiele zur Bewertung eines Vertrags finden Sie z.B. unter Rn. 175 ff. in diesem Kapitel.