Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil II - Sabine Tofahrn - Страница 71
3. Rechtswidrigkeit und Schuld
ОглавлениеRechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich.
A hat sich somit gem. § 242 strafbar gemacht.
Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich.
A hat sich somit gem. § 242 strafbar gemacht.