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II. Strafbarkeit, § 246 Abs. 1
ОглавлениеEine Strafbarkeit wegen Unterschlagen durch Übergabe des Kastens kommt nach h.M. nicht in Betracht, da tatbestandlich die Zueignung die erstmalige Herstellung der Eigentümerposition bedeutet.
Hier hat A jedoch zuvor diese Eigentümerposition durch einen Diebstahl begründet. Eine Strafe würde auch die Konkurrenzlösung, die tatbestandlich eine Unterschlagung bejaht, nicht verhängen, da sie die Unterschlagung als mitbestrafte Nachtat zurücktreten lässt.