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f) Isolierte Anfechtbarkeit der Schuldschwerefeststellung

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Scheitern die Bemühungen der Verteidigung, empfiehlt es sich, etwaige Mängel in der Gewichtung der Schuldschwere im Wege der Revision mit der Sachrüge anzugreifen. Es ist zulässig, die Revision gegen ein Urteil, durch das der Angeklagte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, entsprechend § 344 Abs. 1 StPO auf den Ausspruch über die besondere Schuldschwere zu beschränken[84]. Die StA kann ihrerseits die Revision auf die Ablehnung der Schuldschwerefeststellung beschränken[85]. Dem Revisionsgericht ist zwar bei der Nachprüfung der gemäß § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu treffenden Entscheidung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt[86]. Zu prüfen ist aber, ob der Tatrichter die ihm obliegende Aufgabe erfüllt hat, die für die Beurteilung des Einzelfalls maßgeblichen Umstände umfassend zu bewerten und im Rahmen einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit eine Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen[87].

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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