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2. LL und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

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Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen rechtfertigen es in aller Regel nicht, von der Verhängung einer lebenslangen zugunsten einer zeitigen Freiheitsstrafe abzusehen[18].

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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