Читать книгу Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern - Страница 89

2. Doppelkausalität

Оглавление

177

Liegen mehrere Umstände vor, die alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfällt, so ist jeder für den Erfolg ursächlich. Demgemäß ist wegen vollendeten Tötungsverbrechens auch zu bestrafen, wer jemanden mit Tötungsvorsatz niedergeschossen und dadurch einen Dritten dazu veranlasst hat, dem Verletzten den „Gnadenschuss“ zu geben[4].

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

Подняться наверх