Читать книгу Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern - Страница 123

b) Die Altfälle

Оглавление

237

In den sog. Altfällen, also bei Strafurteilen, die vor dem Beschluss des BVerfG vom 03.06.1992 ergangen sind und deshalb im Hinblick auf die „besondere Schwere“ der Schuld noch keine Feststellungen enthalten, darf das Vollstreckungsgericht im Nachhinein die Aussetzung unter Berufung auf die besondere Schuldschwere ablehnen, muss sich jedoch zur Begründung strikt an die tatsächlichen Feststellungen des erkennenden Gerichts halten[95]. Es darf sogar (auf Antrag des Verurteilten) eine vorgezogene isolierte Entscheidung zur Feststellung bzw. Verneinung der besonderen Schuldschwere treffen[96]. Ob es auch zugunsten des Verurteilten vom Grundurteil abweichende Feststellungen treffen kann, ist umstritten[97].

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

Подняться наверх