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2. Kapitel. PatentPatent-schutzschutz in der Bundesrepublik Deutschland
ОглавлениеEin Patent wird per Verwaltungsakt durch das DPMA oder durch das EPA erteilt, sofern bestimmte materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Bedingungen erfüllt sind. Auch ein durch das EPA erteiltes europäischeuropäischPatentes Patent kann Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland haben, sofern der Anmelder die entsprechende Benennung vornimmt, die erforderliche Gebühr zahlt und nach Erteilung des europäischen Patents die nötigen Schritte zur Nationalisierung einleitet. Durch eine PCT-Anmeldung kann Schutz für die Bundesrepublik Deutschland erzielt werden, wenn eine Benennung dafür oder für eine europäischeuropäischAnmeldunge Anmeldung erfolgt, die notwendigen GebührenGebühr gezahlt und die erforderlichen Schritte für die Nationalisierung vorgenommen werden. Das eigentliche Patenterteilungsverfahren findet jedoch erst im Anschluss an das PCTPCT-Verfahren statt (s. 4. Kapitel).