Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 86
§ 10 Recht auf das PatentRecht auf das PatentPatentRecht auf
ОглавлениеDas Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein RechtsnachfolgerRechtsnachfolger (§ 6 PatG bzw. Art. 60 EPÜ). In diesem Zusammenhang ist also insbesondere zu klären,
wer Erfinder ist,
welche Rechte er hat und
wer ggf. sein Rechtsnachfolger ist.