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4.5. Gegenteilige Einstellungen: Nicht beachten, missachten und verachten

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Zur Achtung in einem Gegensatzverhältnis stehen die Nichtbeachtung, die Missachtung und die Verachtung. Zwischen Nichtbeachtung, Missachtung und Verachtung bestehen fein nuancierte ethische Unterschiede.

Die beiden Wörter „nicht beachten“ und „missachten“ bedeuten Ähnliches, doch gibt es einen charakteristischen Unterschied: Nichtbeachtung ist eine Folge von Unkonzentriertheit oder mangelnder Aufmerksamkeit. Missachtung ist eine Nuance stärker – sie unterstellt Nachlässigkeit oder gar eine Absicht bzw. einen Vorsatz. Man spricht etwa von der Missachtung behördlicher Anweisungen oder einer Missachtung des Gesetzes. Häufig richtet sich die Missachtung gegen Personen und bedeutet dann eine Verletzung ihrer legitimen Ansprüche oder Rechte. Wer das berechtigte Anliegen einer Person missachtet, verhält sich nicht bloß unaufmerksam und nachlässig, sondern unfair, ungerecht: Die Lehrkraft, die einen Schüler gewohnheitsmäßig nicht beachtet und nicht auf seine berechtigten Anliegen eingeht, verletzt ihren pädagogischen Auftrag. Gezieltes Hinwegsehen über eine Person kann eine Form von Mobbing sein. Verhaltensweisen, mit denen die Verletzung von Grundrechten in Kauf genommen wird, sind diskriminierend.

Verachtung ist der Ausdruck sehr geringer Wertschätzung. Sie ist der Hochachtung entgegengesetzt und bezieht sich auf besonders unwürdiges Verhalten – Feigheit, Verrat, Grausamkeit, Niedertracht. Die Verachtung hat jedoch nicht immer einen moralischen Charakter: Gegenstand von Geringschätzung sind mitunter auch Verhaltensweisen, die nicht der Etikette entsprechen – ungeschicktes oder unappetitliches Benehmen. In bildungsbürgerlichen Kreisen fällt darunter auch ein Verhalten, das von unerwarteter Unbildung zeugt (vgl. Kapitel II. 1).

Handbuch Ethik für Pädagogen

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