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Städtebünde zur Ordnungswahrung

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Die spätmittelalterlichen Städtebünde dienten vor allem dazu, im ausserstädtischen Raum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, etwa auf den Überlandwegen gegen fehdeführende «Raubritter». Überlokale Rechtsfälle wollte man einvernehmlich und partnerschaftlich angehen, Urteile und Strafen gemeinsam durchsetzen. Im Reich, das keine «Polizei» kannte, aber viele Herrschaftsträger und Gerichte, konnten Übeltäter sonst leicht ihrer Strafe entfliehen. Schiedsgerichte sollten Konflikte zwischen den Verbündeten beilegen, damit keine mächtigen Schlichter anstelle des kaum mehr gegenwärtigen Kaisers eingriffen und die Streitenden nicht nur zur Räson brachten, sondern sie sich gleich ganz unterwarfen. Folgerichtig sagte man sich in solchen Bünden auch gegenseitige Hilfe gegen fremde Bedrohung zu. Nicht zuletzt wollte man damit die städtische «Reichsfreiheit» sichern: Der König als Herr der Reichsstädte war oft versucht, diese an Fürsten zu verpfänden, weil er deren Gefolgschaft oder Geld benötigte. Auch die wirtschaftliche Koordination von Zoll, Münze oder Massen war ein Anliegen vor allem der überlokal tätigen Kaufleute, denen der Landfrieden und die Bündnisse zu dessen Schutz besonders am Herzen lagen. Die Rechtsordnung im Reich war die Voraussetzung der Autonomie, die im Namen Reichsstadt selbst steckte und bedeutete, dem König unmittelbar unterstellt zu sein, keinen anderen Herrn zu haben. Es war deshalb ein Hauptanliegen der Städte, die Reichsordnung selbstständig und miteinander zu gewährleisten, insbesondere in den heiklen Zeiten des Interregnums oder bei dynastischen Wechseln.

Die dazu gegründeten Bündnisse waren selten eine dauerhafte Lösung. Das galt auch für diejenigen, an denen sich Städte aus der heutigen Schweiz beteiligten. Zürich und Basel gehörten zum Rheinischen Bund, der von 1254 bis 1257 bestand und auch – vorwiegend geistliche – Reichsfürsten einschloss; der südwestdeutsche Städtebund von 1327 zählte neben Konstanz, Überlingen, Lindau, Freiburg im Breisgau, Strassburg, Speyer, Worms und Mainz auch Zürich, St. Gallen, Basel und Bern sowie den Grafen von Kyburg-Burgdorf zu seinen Mitgliedern; und 1385 befanden sich Zürich, Bern, Solothurn und Zug im Schwäbischen Bund. Daneben gab es vor allem im Südwesten des Reiches manche Zusammenschlüsse ohne «schweizerische» Beteiligung: die 1354 gegründete, langlebige elsässische Dekapolis von zehn Reichsstädten um Colmar oder 1381 der kurzlebige rheinische Städtebund mit den Zentren Worms und Mainz. 1356 begannen zudem die Hansetage, an denen jeweils Gesandte der rund 70 autonomen Hansestädte um einstimmige Lösungen rangen – ähnlich wie später die Eidgenossen an der Tagsatzung.

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