Читать книгу Geschichte der Schweiz - Thomas Maissen - Страница 8
ОглавлениеDie Eidgenossenschaft entstand im 14. Jahrhundert als Geflecht von Bündnissen innerhalb des Heiligen Römischen Reichs. Dieses «römische» Reich sollte erst 1512 offiziell den einschränkenden Zusatz «teutscher Nation» erhalten und beanspruchte deshalb im Spätmittelalter noch universelle und heilsgeschichtliche Geltung: In Kaiser Augustus war es begründet, und bis zum Jüngsten Gericht würde es Bestand haben. Der Papst, die geistliche Universalgewalt, konnte den «römischen», de facto also deutschen König zum Kaiser krönen, wie das erstmals Karl dem Grossen widerfahren war. In der Realität des 14. Jahrhunderts hatte dieser Titel allerdings viel von seinem Glanz verloren. Im Reich herrschte der Kaiser nicht allein und unmittelbar, sondern zusammen mit seinen Wählern, den Kurfürsten, und den vielen anderen weltlichen und geistlichen Reichsständen, die jeweils zu Reichstagen zusammenkamen. Nur in seinem ererbten Hausbesitz hatte der Kaiser tatsächlich das Sagen. Über ein Gewaltmonopol, ein klares Territorium und ein eindeutig definiertes Volk verfügte er aber auch dort nicht: Diese Kernelemente des modernen Staats fehlten im Mittelalter. Stattdessen vereinte ein Fürst verschiedene Rechtstitel in seiner Hand, die er unterschiedlich kombinierte und oft auch mit anderen Herrschaftsträgern teilte. Mit solchen beschränkten Mitteln musste ein Wahlkönig vielen Anfechtungen begegnen. Regelmässig stritten sich Kandidaten aus den Häusern Habsburg, Wittelsbach und Luxemburg um die Krone. Gegenkönige traten auf und sorgten für Unruhe; der Habsburger Albrecht I. wurde 1308 bei Brugg gar ermordet. Machtausübung war zumeist verbunden mit persönlicher Gegenwart; je weiter eine Region vom Herrschaftszentrum entfernt war, desto eher traten offiziell oder eigenmächtig lokale Adlige an die Stelle der schwachen königlichen Institutionen.