Читать книгу Geschichte der Schweiz - Thomas Maissen - Страница 22
Оглавление1353 bestand also keine achtörtige Eidgenossenschaft. Doch im Raum der späteren Schweiz hatte sich ein Bündnis-Netzwerk neben anderen ausgebildet. Die Waldstätte, ihrerseits am engsten zusammengeschlossen im Bund von 1315, hatten als Einzige an den fünf anderen Verträgen teil, die alle unterschiedliche Bestimmungen enthielten. Die wichtigsten Partner, Bern und Zürich, waren nicht direkt verbündet. Auch der Pfaffenbrief von 1370 vereinte nur die sechs Orte des Zuger Bunds (ohne Bern und Glarus), die überzeugt waren, dass Kleriker nur in geistlichen Angelegenheiten und Ehesachen an ein fremdes oder kirchliches Gericht gelangen durften, nicht aber bei normalen Verbrechen wie demjenigen eines Zürcher Propstes, der den Luzerner Schultheiss überfallen und so den Pfaffenbrief provoziert hatte. Damit zeigten die einzelörtischen Obrigkeiten, dass sie die militärische und Gerichtshoheit in ihren Städten und Ländern und vor allem auf den Strassen dazwischen gemeinsam durchsetzen wollten. Dieser Schutzbereich wurde im Pfaffenbrief erstmals räumlich, aber eben mit nur sechs Orten als «unser Eydgnosschaft» zusammengefasst. Trotz solchen zaghaften Ansätzen eines territorialen Herrschaftsverständnisses sollte es bis 1798 dabei bleiben, dass es keinen Bund gab, der alle Orte zusammen erfasst hätte. Es handelte sich stets um ein Gefüge von Verträgen, die zudem vorerst keineswegs exklusiv waren. Zürich schloss 1356 ein Bündnis mit den Habsburgern, das einen weiten Hilfskreis hatte. Auch Bern fand sich 1363 in einem Bund mit dem Fürstenhaus, das gleichzeitig am Lehenstag von Zofingen eine grosse Anhängerschaft gerade aus diesen Städten und der Innerschweiz zusammenrief. Erhebliche Teile der dortigen Führungsschichten, darunter Rudolf Brun, waren noch im habsburgischen Lehensgefüge einbezogen.